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Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil

Vorlagentyp: B
187 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren21 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 456

Betreff: Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.09.2019, § 4598 - A 196/17 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 314/18 - Zwischenbericht: Schulbau stellt sich vermehrt den Herausforderungen von verdichteten und nutzungsgemischten Stadtentwicklungskonzepten, bei denen die Einbindung von Bildungseinrichtungen in den Quartierskontext immer mehr in den Vordergrund gerät. Aktuell werden in Frankfurt bereits Modelle realisiert, bei denen Schulen innerhalb eines neuen Siedlungsgebietes als Teil eines funktional gemischten Gebäudeensembles entstehen - kombiniert mit ergänzenden Nutzungen: mit sozialer und kultureller Infrastruktur, mit Wohnungen oder mit Nahversorgungseinheiten. Damit verändert sich der bislang solitäre Status von Schulen: Sie werden auch baulich noch stärker ins Quartier eingebunden. Schulen und Kindertageseinrichtungen verstehen sich auch im pädagogischen Sinn als Teil des Quartiers. Sie können durch Einbindung lokaler Vereine, Institutionen und Initiativen auch ein Bildungs- und Begegnungsort im Quartier sein. Die Entwicklung zur Ganztagsschule mit Erfüllung des Rechtsanspruches auf Schulkinderbetreuung 2025 bedeutet, dass die Schulgebäude und Sporthallen von 7:30 Uhr bis 17 Uhr vollständig von Schülerinnen und Schülern frequentiert werden und eine ergänzende Raumnutzung Dritter in dieser Zeitspanne in der Regel nicht möglich ist. Schulische Räume können für kulturelle und andere Angebote außerschulischer Partner, die sich nicht an Schülerinnen und Schüler richten, darüber hinaus nur dann genutzt werden, sofern die Schutzbedürftigkeit (betrifft auch personenbezogene Daten und Fotos) der Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße beachtet wird und die Voraussetzungen der Nutzung (z.B. Gemeinnützigkeit) erfüllt sind. Die ergänzende Nutzung der Räume erfordert ein Raumbuchungsmanagement, die Sicherstellung der Reinigung und eine erweiterte Gebäudesicherung. Fragen der Sicherheit werden in Frankfurt aktuell im Neubau durch klare Zonierungen und mit einem abgestuften Nutzungs- und Zugangskonzept beantwortet: Das Lerncluster mit Gruppen- und Klassenräumen wird dabei als klar begrenzter "innerer Bereich" betrachtet. Angrenzend finden sich Räume und Begegnungsflächen, die von den Akteuren gemeinsam genutzt werden. Die dritte und äußerste Kategorie der Zonierung stellen in der Schule Räume wie Foyer, Mensa, Fachunterrichtsräume, Sporthalle, etc. dar, die tagsüber von der Schule, aber zu anderen Zeiten auch von außerschulischen Nutzer/innen frequentiert werden können. Wer zu welchen Zeiten wo Zugang hat und wie dies geregelt wird, ist dabei eindeutig festzulegen. Sporthallen und Aulen in Schulen oder Mehrzweckräume in Kindertageseinrichtungen erhalten getrennte Zugänge, so dass sie auch nach der Öffnungszeit uneingeschränkt von außen genutzt werden können. Entsprechende räumliche Zuordnungen und abgrenzbare Zonen können im Neubau von Anbeginn berücksichtigt werden (inklusive Fluchtwegkonzept). Sollen Bestandsgebäude öffentlich genutzt werden, müssen die Zonen nachträglich entwickelt werden. Es muss sichergestellt sein, dass ein innerer, "privater" Bereich ausschließlich der Schule oder Kindertageseinrichtung zu Verfügung steht. Zunächst müssen bestehende Raumkapazitäten erhoben werden. Die Entwicklung von Zonierungskonzepten wird mit dem Start des Piloten Gesamtkonzept Ganztag beauftragt werden. Vergleichbare Regelungen zwischen "privat", "gemeinschaftlich", "halböffentlich" und "öffentlich" ergeben sich auch für die Freiflächen - insbesondere dann, wenn Freiräume im Falle einer Mischnutzung im Gebäudeensemble/Baublock teilweise im Innenhof und auf den Dächern angeordnet werden. Die dort angeordneten, in der Regel baulich abgeschlossenen Flächen können normalerweise gut beaufsichtigt werden. In den Zeiten, wo sie nicht für die Schule benötigt werden, sollen sie auch durch die Anwohnerinnen und Anwohner (feste Personengruppe) genutzt werden können. Dies bewirkt im Umkehrschluss, dass sie externen "Fremdnutzern" weniger stark ausgesetzt sind als reguläre Schulhöfe, da sie auch abends und am Wochenende von den Anwohnern eingesehen werden können. Zu Fragen 10 und 11: Aktuell stehen Schulschwimmbäder, mit Ausnahme des sich in der technischen Betriebsführung durch die Bäderbetriebe befindlichen Bades Marie-Curie-Schule, an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien nicht zur Verfügung. Im Februar 2016 wurde eine gemeinsam durch die Dezernate IV und IX und die Bäder-Betriebe Frankfurt GmbH erarbeitete Vereinbarung "über die technische Betriebsführung der Schulbäder der Stadt Frankfurt geschlossen. Die technische Betriebsführung der Schulschwimmbäder soll sukzessive an die Bäderbetriebe Frankfurt überführt werden, um die Nutzungszeiten auszuweiten und diese der Frankfurter Schwimmgemeinde zur Verfügung zu stellen. Zu den Fragen 1-11 und 16: Eine abschließende Erarbeitung eines fundierten Flächennutzungskonzeptes in Schulen konnte nicht wie beabsichtigt zum Jahreswechsel 2018/19 erstellt werden. Neben der erforderlichen Grundlagenermittlung erfordert die Maßnahme noch vertiefende Abstimmungen mit dem fachlichen Bedarfsträger, welche für eine Konzepterstellung zu berücksichtigen sind. Die Erstellung des Flächennutzungskonzeptes wird mit Priorität durch den Magistrat behandelt. Zu Frage 12: Grundsätzlich ist die Essensversorgung an den Schulen auf die ernährungsphysiologischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet. Dennoch besteht vertraglich auch für erwachsene Mitglieder der Schulgemeinde und Gäste die Möglichkeit am Mittagstisch teilzunehmen. Zu Frage 13-15: Der überwiegende Teil der Kindertageseinrichtungen wird in privatgewerblichen Gebäuden durch freie Träger betrieben. Über die Nutzung dieser Räumlichkeiten entscheidet der Betreiber der Kindertageseinrichtung. Eine mögliche Öffnung müsste in Kooperationsvereinbarungen unter den Beteiligten abgestimmt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Mai 2017AA 196Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum StadtteilSTVV-Anfrage · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 27. Oktober 2017BB 350Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum StadtteilMagistratsbericht
  3. 21. September 2018BB 314Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum StadtteilMagistratsbericht
  4. 22. November 2019Sie sind hier
    BB 456Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil
    Magistratsbericht
  5. 25. Mai 2020BB 238Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum StadtteilMagistratsbericht
  6. 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 187 WochenBB 640Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum StadtteilMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf21 Beratungen
OBR 3
Sitzung 36 · 05.12.2019
TO II, TOP 50
Beraten
a) Die Vorlage B 456 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 37 · 13.01.2020
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 37 · 14.01.2020
TO II, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 37 · 14.01.2020
TO I, TOP 64
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 37 · 14.01.2020
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 37 · 17.01.2020
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 37 · 17.01.2020
TO I, TOP 63
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 37 · 17.01.2020
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 38 · 20.01.2020
TO II, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 37 · 20.01.2020
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 37 · 21.01.2020
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 37 · 21.01.2020
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 37 · 21.01.2020
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 35 · 21.01.2020
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 37 · 23.01.2020
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFF
Ablehnung:
FDPLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Zurückweisung) sowie LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 8
Sitzung 37 · 23.01.2020
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 23.01.2020
TO II, TOP 63
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL und BFF (= Zurückweisung)

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 59 · 03.02.2020
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 456 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 37 · 13.02.2020
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 456 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 37 · 13.02.2020
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 456 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 37 · 17.02.2020
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 456 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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