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Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil

Vorlagentyp: B
187 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren21 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 238

Betreff: Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2020, § 5267 - A 196/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 456/19 - Zwischenbericht: Schulbau stellt sich vermehrt den Herausforderungen von verdichteten und nutzungsgemischten Stadtentwicklungskonzepten, bei denen die Einbindung von Bildungseinrichtungen in den Quartierskontext immer mehr in den Vordergrund gerät. Aktuell werden in Frankfurt bereits Modelle realisiert, bei denen Schulen innerhalb eines neuen Siedlungsgebietes als Teil eines funktional gemischten Gebäudeensembles entstehen - kombiniert mit ergänzenden Nutzungen: mit sozialer und kultureller Infrastruktur, mit Wohnungen oder mit Nahversorgungseinheiten. Damit verändert sich der bislang solitäre Status von Schulen: Sie werden auch baulich noch stärker ins Quartier eingebunden. Schulen und Kindertageseinrichtungen verstehen sich auch im pädagogischen Sinn als Teil des Quartiers. Sie können durch Einbindung lokaler Vereine, Institutionen und Initiativen auch ein Bildungs- und Begegnungsort im Quartier sein. Die Entwicklung zur Ganztagsschule mit Erfüllung des Rechtsanspruches auf Schulkinderbetreuung 2025 bedeutet, dass die Schulgebäude und Sporthallen von 7:30 Uhr bis 17 Uhr vollständig von Schülerinnen und Schülern frequentiert werden und eine ergänzende Raumnutzung Dritter in dieser Zeitspanne in der Regel nicht möglich ist. Diese Einschränkung besteht auch für die Ferienzeiten, denn eine ganztägige Ferienbetreuung ist bei maximal 25 Schließtagen ebenfalls Bestandteil der Ganztagsschulentwicklung. Schulische Räume können für kulturelle und andere Angebote außerschulischer Partner, die sich nicht an Schülerinnen und Schüler richten, darüber hinaus nur dann genutzt werden, wenn die Schutzbedürftigkeit (betrifft auch personenbezogene Daten und Fotos) der Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße beachtet wird und die Voraussetzungen der Nutzung (z.B. Gemeinnützigkeit) erfüllt sind. Die ergänzende Nutzung der Räume erfordert ein Raumbuchungsmanagement, die Sicherstellung der Reinigung und eine erweiterte Gebäudesicherung. Fragen der Sicherheit werden in Frankfurt aktuell im Neubau durch klare Zonierungen und mit einem abgestuften Nutzungs- und Zugangskonzept beantwortet: Das Lerncluster mit Gruppen- und Klassenräumen wird dabei als klar begrenzter "innerer Bereich" betrachtet. Angrenzend finden sich Räume und Begegnungsflächen, die von den Akteuren gemeinsam genutzt werden. Die dritte und äußerste Kategorie der Zonierung stellen in der Schule Räume wie Foyer, Mensa, Fachunterrichtsräume, Sporthalle, etc. dar, die tagsüber von der Schule, aber zu anderen Zeiten auch von außerschulischen Nutzer-/-innen frequentiert werden können. Wer zu welchen Zeiten wo Zugang hat und wie dies geregelt wird, ist dabei eindeutig festzulegen. Sporthallen und Aulen in Schulen oder Mehrzweckräume in Kindertageseinrichtungen erhalten getrennte Zugänge, so dass sie auch nach der Öffnungszeit uneingeschränkt von außen genutzt werden können. Entsprechende räumliche Zuordnungen und abgrenzbare Zonen werden im Neubau bereits berücksichtigt (inklusive Fluchtwegkonzept). Sollen Bestandsgebäude öffentlich genutzt werden, müssen die Zonen nachträglich entwickelt werden. Es muss sichergestellt sein, dass ein innerer, "privater" Bereich ausschließlich der Schule oder Kindertageseinrichtung zu Verfügung steht. Fragen 1-7 Die erforderliche Grundlagenermittlung steht noch aus und wird im abschließenden Bericht ergänzt. Zu den Fragen 8 und 9: Schulsporthallen werden in der Regel nach dem Schulbetrieb für den Vereinssport genutzt und können ab 17:30 Uhr grundsätzlich vom Sportamt vergeben werden. Zu Fragen 10 und 11: Aktuell stehen Schulschwimmbäder, mit Ausnahme des sich in der technischen Betriebsführung durch die BäderBetriebe Frankfurt GmbH befindlichen Bades Marie-Curie-Schule, an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien nicht zur Verfügung. Im Februar 2016 wurde eine gemeinsam durch die Dezernate IV - Planen und Wohnen - und IX - Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr - und die BäderBetriebe Frankfurt GmbH erarbeitete Vereinbarung "über die technische Betriebsführung der Schulbäder der Stadt Frankfurt geschlossen. Die technische Betriebsführung der Schulschwimmbäder soll sukzessive an die BäderBetriebe Frankfurt GmbH überführt werden, um die Nutzungszeiten auszuweiten und diese der Frankfurter Schwimmgemeinde zur Verfügung zu stellen. Zu den Fragen 1-11 und 16: Eine abschließende Erarbeitung eines fundierten Flächennutzungskonzeptes in Schulen konnte nicht wie beabsichtigt zum Jahreswechsel 2018/19 erstellt werden. Neben der erforderlichen Grundlagenermittlung erfordert die Maßnahme noch vertiefende Abstimmungen mit dem fachlichen Bedarfsträger, welche für eine Konzepterstellung zu berücksichtigen sind. Die Erstellung des Flächennutzungskonzeptes wird mit Priorität durch den Magistrat behandelt. Zu Frage 12: Grundsätzlich ist die Essensversorgung an den Schulen auf die ernährungsphysiologischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet. Dennoch besteht vertraglich auch für erwachsene Mitglieder der Schulgemeinde und Gäste die Möglichkeit am Mittagstisch teilzunehmen. Aktuell ist zu berücksichtigen, dass sich der Stadtverordnetenbeschluss zur Subventionierung des Mittagessens ausschließlich auf Schülerinnen und Schüler bezieht. Erwachsene bezahlen den vollen Essenspreis. Zu Frage 13-15: Auch diese Einrichtungen können eine Nutzung von Räumlichkeiten anbieten, sofern sie garantieren, dass dies außerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtungen stattfindet und dass nur Räume, wie beispielsweise ein Mehrzweckraum mit einem separaten Zugang, abgetrennt vom Rest des Gebäudes genutzt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können andere Räumlichkeiten in Kitas nicht zur Fremdnutzung zur Verfügung gestellt werden. Über eine mögliche Nutzung entscheidet ausschließlich der Kita-Träger selbst, abhängig von den räumlichen Gegebenheiten, dem pädagogischen Konzept und von den Möglichkeiten, die der jeweilige Mietvertrag zulässt. Jede Fremdnutzung von Kita-Räumlichkeiten muss in Kooperationsvereinbarungen unter den jeweiligen Beteiligten geregelt sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Mai 2017AA 196Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum StadtteilSTVV-Anfrage · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 27. Oktober 2017BB 350Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum StadtteilMagistratsbericht
  3. 21. September 2018BB 314Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum StadtteilMagistratsbericht
  4. 22. November 2019BB 456Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum StadtteilMagistratsbericht
  5. 25. Mai 2020Sie sind hier
    BB 238Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil
    Magistratsbericht
  6. 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 187 WochenBB 640Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum StadtteilMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf21 Beratungen
OBR 1
Sitzung 41 · 16.06.2020
TO I, TOP 51
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 40 · 16.06.2020
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 40 · 16.06.2020
TO II, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 41 · 16.06.2020
TO II, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 41 · 16.06.2020
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 41 · 17.06.2020
TO II, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 39 · 18.06.2020
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 40 · 19.06.2020
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 41 · 19.06.2020
TO I, TOP 55
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 40 · 19.06.2020
TO I, TOP 61
Beraten
Die Vorlage B 238 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 39 · 22.06.2020
TO II, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 41 · 22.06.2020
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 62 · 23.06.2020
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 16
Sitzung 38 · 23.06.2020
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 41 · 24.06.2020
TO II, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 40 · 25.06.2020
TO II, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 40 · 25.06.2020
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 41 · 20.08.2020
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 238 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 41 · 20.08.2020
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 238 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 40 · 24.08.2020
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 238 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

OBR 12
Sitzung 41 · 28.08.2020
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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