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Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil

Vorlagentyp: B
187 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren22 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 27.10.2017, B 350

Betreff: Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil Vorgang: A 196/17 CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.04.2018 Zwischenbericht: Eine integrierte Stadtentwicklung geht von Nutzungsüberlagerung bei der sozialen Infrastruktur aus. Hier sind Schulen und Kindertageseinrichtungen, aber auch Kinder- und Jugendhäuser, kulturelle Einrichtungen und Räume der Erwachsenenbildung in den Blick zu nehmen. Nutzungsüberlagerungen sind kooperativ zu entwickeln, damit Synergien von den Beteiligten wahrgenommen werden können und Nutzungskonkurrenzen/-konflikten vorgebeugt wird. Herkömmliche Kita- und Schulgebäude sind in der Regel durch die Anordnung der Räume nicht auf eine Drittnutzung ausgelegt. Die mit der Drittnutzung und Nutzungsüberlagerung verbundenen Aufgaben der Organisation, Koordination und Gebäudesicherung in den Abendstunden oder am Wochenende sind noch nicht mit Ressourcen hinterlegt und z.B. bei den Schulhausverwaltern nur in Einzelfällen personalrechtlich und vertraglich abgesichert. Häufig steht die Drittnutzung im Kontext der Kooperationsbestrebungen von Schule, z.B. im Ganztag. Eine mit der Nutzung durch Dritte verbundene Kommunikation und Koordination ist in den Personalkontingenten der Lehrkräfte nicht hinterlegt. Mit dem Integrierten Schulentwicklungsplan 2015-19 liegt der Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme 0205 "Entwicklung eines Systems zur digitalen Raumbuchung" vor. Innerhalb des Planzeitraumes soll die Entwicklung eines digitalen Raumbuchungssystems beauftragt werden. Ziel ist es, ein System zu entwickeln, das einen genauen Überblick über vorhandene Raumkapazitäten ermöglicht, und ihre Nutzung sichtbar und damit koordinierbar macht. Akteure vor Ort sollen flexibel das gesamte Raumangebot einsehen und buchen können, die Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten soll optimiert werden. Das vorrangige Ziel ist die optimale Bereitstellung von passenden Raumkapazitäten für den vorhandenen Nutzungsbedarf. Im Zuge der Schülerzahlenentwicklung und des Wachstums Frankfurts werden immer mehr Raumkapazitäten benötigt. Diesem Problem wird sowohl durch Neu- und Erweiterungsbauten als auch durch das Aufstellen von Containerräumen begegnet. Gleichzeitig gibt es Räume im Quartier und in den Schulen, die gering belegt sind. Bei der Neuerrichtung von Schulen (M233/2016, M125/2017) wird die Anforderung einer teilöffentliche Nutzung bestimmter Bereiche, z.B. für Veranstaltungen, in die Gebäudeplanung bereits einbezogen. Im Planungsprozess der IGS-Süd, der von der Montag Stiftung fachkundig begleitet wurde, hat die Kooperationsbeziehung zum Stadtteil eine besondere Rolle gespielt. Im Rahmen eines Workshops wurden die Kooperationspartner in die Entwicklung des Gebäudekonzeptes exemplarisch eingebunden. Bedarfe des Kinder- und Jugendhauses, der Musikschule, der Stadtbücherei, als auch Bedarfe der Zielgruppe Jugendliche mit Behinderungen konnten aufgenommen werden. Die IGS-Süd soll einen eigenen teilöffentlichen Bereich, das "Stadtteilhaus", erhalten. Es sind Flächen vorgesehen, die für Veranstaltungen genutzt werden können. Dieser Ansatz kann exemplarisch auf neue Schulbauvorhaben übertragen, muss allerdings in jedem Fall im Rahmen der Planungsphase Null standortspezifisch definiert werden. Im September 2017 startet ein weiterer Entwicklungsprozess mit dem Fokus Nutzungsüberlagerungen eines Bildungscampus (Gallus). Auch diese Ergebnisse werden in einen Planungsrahmen Schulbau einfließen, der der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Zu Frage 1-7 Die ergänzenden Antworten zu den Fragen 1 und 2 werden durch den Magistrat noch abschließend beantwortet. Schulaulen: Die an den Frankfurter Schulen vorhandenen Schulaulen und Mensen stehen vorrangig dem Schulbetrieb zur Verfügung. Darüber hinaus können diese Aulen auf Antrag zum Zwecke einer Drittnutzung überlassen werden. Die Überlassung setzt Gemeinnützigkeit voraus, eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen. Die Auslastung schwankt, da eine Drittnutzung gemäß Antragstellung erfolgt und die Nutzungszeiträume den jeweiligen Bedarf umfassen. Eine Evaluation der Nutzung liegt nicht vor. Die Überlassung der schulischen Räume erfolgt durch das Stadtschulamt bzw. durch das Amt für Bau und Immobilien. Den Anträgen wird in der Regel stattgegeben, sofern keine zeitlichen oder schulorganisatorischen Gründe dagegen sprechen. Flächen der Kindertagesstätten: In der Kita-Praxis wird die Öffnung hin zum Stadtteil mit Blick auf eine Gemeinwesenorientierung bereits gelebt. Es finden Aktivitäten statt, die im Zusammenhang mit der pädagogischen Arbeit einer Kita stehen, wie beispielsweise Elternbildung, Familienangebote, präventive Gesundheitsangebote und Feste. Dies geschieht meist außerhalb der Öffnungszeiten. Eine Überlassung von Flächen erfolgt bei Kita Frankfurt nur für nicht kommerzielle Angebote und nach Feststellung der Gemeinnützigkeit. Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen sind hinsichtlich der Nutzung und Überlassung von Räumen autonom. Eine Fremdnutzung muss grundsätzlich mit dem Kita-Alltag vereinbar sein. Zu Frage 8-9 Die Vergabe der Schulsporthallen ab 17:30 Uhr durch das Sportamt umfasst alle städtischen Schulsporthallen. Grundsätzlich werden die zur Verfügung stehenden Schulturnhallen montags bis freitags in der Zeit von 17:30-22:00 Uhr vom Sportamt vergeben. Ausgenommen sind Dreifeld-Sporthallen weiterführender Schulen, die an den genannten Tagen mit Rücksicht auf den Unterricht im Zeitraum 18:00-22:30 Uhr vergeben werden. Darüber hinaus verschieben Ganztags-Unterrichtsangebote einzelner Schulen den Nutzungsbeginn von 17:30 Uhr auf 19:00 oder 20:00 Uhr. Das Sportamt verfügt jährlich über ca. 116.000 Trainingseinheiten á 90 Minuten in 194 Turn- und Sporthallen, davon 190 Schulturn- und -sporthallen zur Vergabe an ca. 260 Frankfurter Sportvereine. In dieser Gesamtzahl sind 28 Zwei- und Dreifeld-Hallen enthalten, deren Spielfeldgröße und Linierung den Verbandsvorgaben entsprechen und deren Auslastung 100% beträgt. Die Auslastung der übrigen ca. 162 Einfeld-Hallen beträgt ca. 85% und ist abhängig von der Halleneignung für die jeweils nachgefragten Sportarten, der Geräteraumkapazitäten für die Lagerung von z.B. Tischtennisplatten oder Judo-Matten und von der Anzahl der Hallen in den jeweiligen Stadtteilen. Der Magistrat erarbeitet derzeit in Kooperation mit dem Sportkreis ein Pilotprojekt zur Ausweitung der Nutzungszeiten bis 24 Uhr. Zu Frage 10-11 Die Vergabe der Schulschwimmhallen ist vertraglich auf die Bäderbetriebe Frankfurt übertragen. Aktuell stehen die Schulschwimmbäder an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien nicht zur Verfügung. Im Februar 2016 wurde eine gemeinsame, durch die Dezernate IV und IX und die BäderBetriebe Frankfurt GmbH erarbeitete Vereinbarung "über die technische Betriebsführung der Schulbäder der Stadt Frankfurt am Main" geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist es, den Betrieb der Schulschwimmbäder zu optimieren und diese auch an Wochenenden, Feiertagen und während der Ferien für Vereine und weitere Nutzergruppen zugänglich zu machen. Aktuell werden im Rahmen des Projektes die Neuerrichtung des Bades der Dahlmannschule durch die BBF beratend begleitet und Vorbereitungen für eine zeitnahe Übernahme der technischen Betriebsführung bei Fertigstellung getroffen. Die Schulbäder der Berthold-Otto-Schule und der Marie-Curie-Schule werden, nach erfolgten Mängelfreimeldungen durch das Stadtschulamt, als nächste Einrichtung in die technische Betriebsführung überführt. Zum Bad der Marie-Curie-Schule ist anzumerken, dass dort bereits seit Frühjahr 2016 die technische Betreuung der Badewasseraufbereitungsanlage sowie die Reinigung des Bades durch die Bäderbetriebe koordiniert werden. Sukzessiv soll die technische Betriebsführung der weiteren Schulschwimmbäder ebenfalls durch die BBF übernommen werden, um die Nutzungszeiten auch an diesen Standorten entsprechend auszuweiten und diese der Frankfurter Schwimmgemeinde zur Verfügung zu stellen. Zu Frage 12 Die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler soll die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der kleinen und großen Tischgäste unterstützen und zu einem gesundheitsfördernden Lebensumfeld beitragen. Kinder und Jugendliche benötigen für ihre körperliche und geistige Entwicklung, für ihre Leistungsfähigkeit und für ihr Wohlbefinden eine ernährungsphysiologische und bedarfsgerechte Kost. Vor diesem Hintergrund orientieren wir uns mit unseren Anforderungen an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für eine vollwertige Schulverpflegung. Diese unterscheidet sich zum Teil erheblich von den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für eine bedarfsgerechte Ernährung von erwachsenen Menschen sowie von Seniorinnen und Senioren. Vor diesem Hintergrund ist eine gemeinsame, bedarfsdeckende und ausgewogene Ernährung aller o.g. Zielgruppen aus unserer Sicht schwer realisierbar. Weiterhin müssen Schulgebäude geschützte Räume sein, in denen Schülerinnen und Schüler sicher fühlen sollen und wo die Lehrkräfte ihrer Aufsichtspflicht nachkommen können müssen. Sie können somit nicht für die Öffentlichkeit bzw. für schulfremde Personen zugängig gemacht werden. Eine generelle Öffnung der Schulkantinen für einen Mittagstisch für Bürgerinnen und Bürger ist nicht möglich. Zu Frage 13 In der Kita-Praxis wird die Öffnung zum Stadtteil bereits umgesetzt. Es finden Aktivitäten statt, wie beispielsweise Elternbildung, Familienangebote, präventive Gesundheitsangebote und Feste. Dies geschieht meist außerhalb der "Öffnungszeiten" und ist für unterschiedliche Zielgruppen des Stadtteils zugänglich. Zu Frage 14 Eine Überlassung von Flächen erfolgt bei Kita Frankfurt nur für unentgeltliche (nicht kommerzielle) Angebote; die freien Träger von Kindertageseinrichtungen sind hinsichtlich der Überlassung an Dritte autonom, dabei muss die Fremdnutzung mit dem Kita-Alltag vereinbar sein. Zu Frage 15 + 16 Dazu kann der Magistrat keine Aussage treffen. Die Überlassung der Räume (Kita) regelt der Träger. Die Raumflächen und Ausstattung sind für Vorschulkinder ausgerichtet. Dies schränkt eine öffentliche Nutzung grundsätzlich ein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Mai 2017AA 196Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum StadtteilSTVV-Anfrage · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 27. Oktober 2017Sie sind hier
    BB 350Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum Stadtteil
    Magistratsbericht
  3. 21. September 2018BB 314Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum StadtteilMagistratsbericht
  4. 22. November 2019BB 456Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum StadtteilMagistratsbericht
  5. 25. Mai 2020BB 238Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum StadtteilMagistratsbericht
  6. 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 187 WochenBB 640Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten zum StadtteilMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf22 Beratungen
OBR 13
Sitzung 17 · 21.11.2017
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 17 · 24.11.2017
TO I, TOP 56
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 17 · 24.11.2017
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 17 · 27.11.2017
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 42 · 27.11.2017
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 16
Sitzung 16 · 28.11.2017
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 17 · 28.11.2017
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDULinkedFfm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE. und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 7
Sitzung 17 · 28.11.2017
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 17 · 30.11.2017
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 17 · 01.12.2017
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 17 · 04.12.2017
TO II, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 17 · 04.12.2017
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneBFFFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 17 · 05.12.2017
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 17 · 05.12.2017
TO II, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 17 · 05.12.2017
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

OBR 9
Sitzung 17 · 07.12.2017
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 17 · 07.12.2017
TO II, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 17 · 18.01.2018
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 350 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 17 · 18.01.2018
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 350 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 17 · 22.01.2018
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 350 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 22 · 11.06.2018
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 350 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 23 · 13.08.2018
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 350 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

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