Gründach- und Entsiegelungskataster für Frankfurt
Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Erstellung eines Gründach- und Entsiegelungskatasters für Frankfurt, um Potenziale für Dachbegrünungen zu erfassen und die Versiegelung von Flächen zu dokumentieren. Ziel ist es, die Bürger:innen über die Möglichkeiten der Dachbegrünung zu informieren und individuelle Beratungen anzubieten, um die Stadt umweltfreundlicher zu gestalten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBericht
Zu 1.: Mit Beschluss des Etatantrags 99 vom 09.06.2022 (§
1832) wurde die finanzielle Voraussetzung für die Erstellung eines Gründachkatasters, das Potenziale für Dachbegrünungen und bereits vorhandene Gründächer erfassen soll, geschaffen.
Zur Umsetzung dieses Etatantrages wird separat berichtet, siehe auch § 1832.
Nach entsprechenden Aktualisierungen und Aufbereitungen können die gewonnenen Daten im Geoportal der Stadt präsentiert werden. Für die Bürger:innen liefert ein solches Kataster aber nur erste Ideen. Eine individuelle Beratung und detaillierte Planung kann es nicht ersetzen.
Zu 2.: Zur Einführung des getrennten Gebührenmaßstabes für Schmutz- und Niederschlagswasser zum 01.01.2019 war die Erfassung aller an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen bebauten, überbauten und befestigten Flächen in der Stadt Frankfurt erforderlich.
Im Rahmen dieser Einführung wurden für die Digitalisierung der Dachflächen und Bodenversiegelungen (Art und Größe) u. a. die folgenden Daten verarbeitet: - Katasterdaten des amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS);
Aktualitätsstand: Juni 2017
- Kanaleinzugsgebiet Ermittlung auf Basis des Kanalbestandplans im KIS; Herbst 2015
- Kanalbestand (Regenwasser- und Mischwasserkanal), Aktualitätsstand: Herbst 2015
- Gründachbestand (Gründachkataster des Umweltamtes); Aktualitätsstand: 2015
- Luftbilder / Orthophotos (GIS Stadtvermessungsamt); Aktualitätsstand: Befliegung
Frühjahr 2017
Da das Umweltamt der Stadt Frankfurt über ein Gründachkataster im Shape-Format verfügt, wurde dieses zum Abgleich mit der projektinternen Luftbildauswertung (aus dem städtischen Geographischen Informationssystem GIS) als Layer in AquaSplit(r) (Software und Datenbank für die gebührenrelevanten Flächen zur Niederschlagswassergebühr) übernommen.
Eine Auswertung aus AquaSplit(r) zu den Gründachflächen ist grundsätzlich möglich, die Datengrundlage stammt jedoch aus 2017 und wurde nur durch die Rückmeldungen der Liegenschaftseigentümer:innen im Rahmen des Erhebungsverfahrens zur getrennten Gebühr aktualisiert.
Die Flächenangaben sind als sehr gut zu bewerten, auch wenn hier auf die Angaben der Kund:innen zu einzelnen Flächen vertraut wird und eine Überprüfung nicht stattfindet. Eine Plausibilitätsprüfung wird aber für alle stark von der Vorgabe abweichenden Fälle durchgeführt.
Zu 3.: Mit den zur Verfügung gestellten Luftbildern aus dem Frühjahr 2017 wurden die Versiegelungsflächen für das Erhebungsverfahren zur getrennten Gebühr grundstücksscharf ausgewertet. Die Auswertungsergebnisse zur Verifikation der Anschlussverhältnisse wurden Grundstücke berücksichtigt, die sich in einem Puffer 100 Meter um das Kanalsystem befinden.
Jede/r Eigentümer:in eines Grundstückes wurde im Rahmen des Selbstauskunftsverfahrens angeschrieben und gebeten, zu den ermittelten Flächendaten Auskunft über die Entwässerungssituation zu geben. Waren die Eigentümer:innen mit den ermittelten Flächengrößen nicht einverstanden bzw. konnte eine Abflussreduzierung geltend gemacht werden, bestand die Möglichkeit, eigene Angaben zu den Grundstücksflächen vorzunehmen. Die Rückläufe wurden bearbeitet und auf Plausibilität geprüft. Alle Flächenangaben zu Grundstück- bzw. Flurstückgrößen stammen aus dem ALKIS (Stand Juni 2017).
Die digitalisierten (gebührenrelevanten) Flächengrößen der Dachflächen und Bodenversiegelungen sind das Ergebnis einer Luftbildauswertung zu den Luftbildern der Frühjahrsbefliegung 2017. Die Genauigkeit der Flächen liegt im Bereich von ±1 m².
Eine Aktualisierung der Datengrundlagen, insbesondere der ALKIS-Daten und der Luftbilder, war während des Erhebungsverfahrens nicht vorgesehen, da die versendeten Erhebungsbögen auf dem Stand des zuletzt übergebenen ALKIS erzeugt wurden.
Eine Aktualisierung erfolgt frühestens nach der Übernahme der Flächendatenbank AquaSplit(r) von SEF in 2022.
Es gab bereits in der Vergangenheit Anfragen verschiedener städtischer Institutionen zur Übergabe der Versiegelungsdaten (Bsp. Anfrage vom Umweltamt zur Datenbereitstellung für das "Wasserkonzept Frankfurt am Main").
Einer Übergabe nicht personenbezogener Ergebnisse der Luftbildauswertung im shape-Format steht grundsätzlich nichts entgegen.
Zu 4.: Frankfurt geht den Weg der individuellen Beratung, d.h. wer über das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf" eine Beratung wünscht, wird vor Ort beraten und erhält einen gezielten, abgestimmten Pflanzvorschlag.
Dieses Beratungsangebot, in Kombination mit der finanziellen Förderung und einer breiten Bewerbung des Programms, führt zum Umdenken vieler Haus- und Grundstücksbesitzer:innen und wird seit mehreren Jahren gut angenommen.
Gleichzeitig wurde ebenfalls am 09.06.2022 der Beschluss durch die Stadtverordneten gefasst, den Magistrat zu beauftragen, ein Entsiegelungskonzept für die Stadt zu erarbeiten (§ 1837). Auch hierzu sind jährliche Berichte durch den Magistrat gefordert.
Zu 5.: Die Beauftragung eines Planungsbüros wird nicht als notwendig erachtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2021NRNR 1388Gründach- und Entsiegelungskataster für FrankfurtSTVV-Antrag · FRANKFURTER
- 17. September 2021BB 330Gründach- und Entsiegelungskataster für FrankfurtMagistratsbericht
- 4. Februar 2022BB 53Gründach- und Entsiegelungskataster für FrankfurtMagistratsbericht
- 25. November 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 94 WochenBB 440Gründach- und Entsiegelungskataster für FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)