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Leer stehende städtische Liegenschaften

Vorlagentyp: B
20 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 43

Betreff: Leer stehende städtische Liegenschaften Vorgang: A 424/13 SPD Zu 1.: Bedauerlicherweise enthält die Fragestellung keine Definition des Leerstandes. Nicht jede vakante Liegenschaft kann aber als leerstehend bezeichnet werden. Im Folgenden wird daher davon ausgegangen, dass ein sog. Fluktuationsleerstand im Zuge eines Mieterwechsels hierzu nicht zu rechnen ist. Diese Zeiträume von etwa sechs bis acht Wochen (teils auch länger) sind häufig für grundlegende Sanierungsarbeiten erforderlich. Aber selbst während dieser Zeit werden üblicherweise neue Verträge akquiriert und abgeschlossen. Auch zweckgebundene Dienstwohnungen können nicht frei verwertet werden, da deren Nutzung davon abhängt, dass die zugeordnete Stelle besetzt ist oder wird, z. B. bei der Pflege bestimmter Sportanlagen oder im Grünbereich. Hier ist der Begriff leerstehend unpassend. Ebenfalls nicht um einen Leerstand dürfte es sich handeln, wenn legitime planungsrechtliche Erwägungen der Stadtverordnetenversammlung oder Anregungen aus Ortsbeiräten einer unmittelbaren weiteren Nutzung entgegenstehen, zumal dann, wenn etwaige Zwischenunterbringungen zusätzliche Investitionen erforderten, die sich kurzzeitig nicht amortisieren. Unter diesen Prämissen kann festgestellt werden, dass es längere Leerstände städtischer Liegenschaften nur in extremen Ausnahmefällen - etwa beim Nansenring - gibt, weil eine Immobilie aus unterschiedlichen Gründen trotz intensiver Vermarktungsbemühungen keinen Käufer (oder Mieter) findet. Zu 1a: Die freigezogene Liegenschaft des ehemaligen Sozialrathauses Gallus (Krifteler Straße) wurde zunächst für die zeitweise Nutzung durch Kindereinrichtungen vorgehalten, deren angestammter Sitz saniert werden sollte. Sodann wurde und wird geprüft, ob die Fläche für eine gymnasiale Oberstufe tauglich ist. Nunmehr wurde mit einem stadtnahen Verein wegen der Dauer dieses Verfahrens bis zu einer endgültigen Entscheidung über die weitere Verwertung dort eine Einrichtung realisiert, in der unbegleitet einreisende Jugendliche versorgt werden. Betroffen sind hierbei ca. 2.275 qm. Das ehemalige Sozialrathaus Rohmerplatz mit ca. 5.766 qm wird abgebrochen und wurde aus diesem Grund zum Oktober 2013 geräumt. Eine Weiternutzung ist ausgeschlossen. Tatsächlich steht seit dem Eigentumsübergang an die Stadt Frankfurt am Main am 02.05.2011 die Liegenschaft Paradieshof (Paradiesgasse 23) leer. Diese war für eine kulturelle Nutzung vorgesehen und sollte saniert werden. Da der zunächst vorgesehene Umbau zu einem Theater mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden konnte, werden derzeit alternative Optionen geprüft. Zu 1b: Zum Stichtag 10/2013 gab es 29 Wohnungs-Mieterwechsel resp. Sanierungsmaßnahmen in Fluktuationsflächen nach oben Nr. 1, bei denen neue Verträge aber bereits in Vorbereitung sind.

Zu 2.: Auch Unternutzungen sind, wenn diese überhaupt vorkommen, bestenfalls temporär infolge von amtsinternen Bedarfsveränderungen. Eine nahezu "nahtlose" Nachbelegung ist regelmäßig durch Drittämter möglich, die infolge von personellen Veränderungen räumliche Ausdehnungen benötigen. Angemietete Liegenschaften werden allerdings vorzugsweise abgemietet, sobald dies vertraglich zulässig ist oder im Verhandlungswege gelingt. Freie Kapazitäten im IT-Bereich wurden nicht gemeldet. Der ungenutzte Raum für Server im zentralen Rechenzentrum wird wegen der zukünftigen Konsolidierung der Serverlandschaft bei der Stadtverwaltung benötigt.

Zu 3.: Siehe oben.

Zu 4.: siehe oben.

Zu 5.: Bei der ABG Frankfurt Holding waren zum 31.10.13 stichtagsbezogen 13 Gewerbeeinheiten mit Büros mit einer Größe von ca. 3.364 qm frei. Allein 1.526 qm hiervon befinden sich in der Erbbau-Liegenschaft Großer Hirschgraben 19, welche im Zuge des Projektes "innerstädtisches Wohnen" unter Einschluss eines "Romantikmuseums" zurzeit für städtebauliche Neuplanungen vorgehalten werden. Gleiches gilt für die im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke dieses Areals. Ebenfalls zum 31.10.2013 waren 216 Wohnungen mit einer Fläche von insgesamt ca. 13.207 qm nicht belegt. Bei diesen Wohneinheiten handelt es sich ausschließlich um Fluktuationsleerstand, für den Neuverträge in Vorbereitung sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. September 2013AA 424Leer stehende städtische LiegenschaftenSTVV-Anfrage · SPD
  2. 7. Februar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    BB 43Leer stehende städtische Liegenschaften
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 2
Sitzung 32 · 17.03.2014
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 43 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 16 · 17.03.2014
TO II, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 43 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 29 · 18.03.2014
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 43 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 29 · 28.03.2014
TO I, TOP 40
Beraten
Die Vorlage B 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 29 · 12.05.2014
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 43 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFreie WählerElf PiratenRömer
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

OBR 5
Sitzung 30 · 16.05.2014
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 43 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

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