Ausgleichsflächen für Eingriffe in den Naturhaushalt
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 438
Betreff: Ausgleichsflächen für Eingriffe in den Naturhaushalt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3248 - OA 363/13 OBR 16 - Zu 1. und 2.: Die Notwendigkeit der Festsetzung von Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft ergibt sich in der Regel im Rahmen von Bauleitplanverfahren oder Planfeststellungsverfahren, wenn ein Ausgleich im Plangebiet selber nicht gewährleistet werden kann. Bei der Auswahl dieser sogenannten externen Ausgleichsflächen muss eine Vereinbarkeit mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und mit den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege gegeben sein. Die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege werden für das Frankfurter Stadtgebiet durch den Landschaftsplan, der vom ehemaligen Umlandverband aufgestellt wurde, definiert. Im Landschaftsplan, der von der Gemeindekammer am 13.12.2000 beschlossen wurde, werden generell die dargestellten Biotopverbundflächen und der Regionalpark als Ausgleichsräume definiert. Für Frankfurt wird dies durch das Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge" ergänzt. Zudem wird dargestellt, dass Renaturierungen von Gewässern ein wichtiges Ausgleichspotential für Frankfurt sind. Die Darstellungen in der Entwicklungskarte und die textlichen Aussagen des Landschaftsplanes fußen - soweit sie Frankfurt am Main betreffen - zum großen Teil auf Planungen der Stadt (sogenannten Stadtteillandschaftsplänen) und vor allem auf dem durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Freiflächenentwicklungsplan (FFEP) und der Grüngürtel-Charta. Andere Flächen und Maßnahmen sind direkt auf fachrechtliche Vorgaben anderer Planwerke zurückzuführen. Seitens der Stadt Frankfurt werden derzeit, bis auf die bereits in den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen festgesetzten Flächen, keine weiteren Flächen für Ausgleichsmaßnahmen bindend vorgehalten. Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Rahmenbedingungen können im konkreten Fall, z. B. als externe Ausgleichsflächen für einen Bebauungsplan, Flächen ausgewählt werden. Die erforderliche rechtliche Zuordnung muss im Rahmen der Beschlüsse zum jeweiligen Bebauungsplan von der Stadtverordnetenversammlung mit beschlossen werden.
Zu 3. und 4.: In der Gemarkung Bergen-Enkheim wurden in den letzten Jahren mehrere Ausgleichsmaßnahmen realisiert. Neben einer Gewässerrenaturierung liegen die anderen Maßnahmen überwiegend im Enkheimer Wald. Bereits rechtlich zugeordnete Ausgleichsmaßnahmen, die bisher noch nicht umgesetzt wurden, liegen in der Nähe der Berger Warte (Bebauungsplan Nr. 377 Leuchte) und im Fechenheimer Wald (Planfeststellung Riederwaldtunnel).
Zu 5.: Eine Auswahl von Ausgleichsflächen wird immer vor dem Hintergrund der unter 1. und 2. beschriebenen Rahmenbedingungen erfolgen. Bereits ökologisch wertvolle Areale können dabei nicht zur Auswahl kommen, da sich bei ihnen kein Aufwertungspotential ergibt. Eine Überlagerung von Flächen für Ausgleich mit derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Bereichen wird sich vor dem oben beschriebenen rechtlichen Rahmen nicht in jedem Fall vermeiden lassen. Auch bei Maßnahmen an Gewässern, die in den letzten Jahren verstärkt als Ausgleich gewählt wurden, sind in der Regel angren-zende landwirtschaftliche Flächen betroffen. Die Flächen und Maßnahmen für Ausgleich werden aber unter Berücksichtigung auch der landwirtschaftlichen Belange ausgewählt und möglichst flächensparend umgesetzt. Eine Lösung möglicher Konflikte zwischen dem gesetzlichen Auftrag zur Eingriffsbewältigung, der Bereitstellung geeigneter Flächen bzw. Maßnahmen und den damit verbundenen Nutzungsänderungen ist immer nur in enger Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Fachämtern, Eigentümern und Nutzern möglich. Die jeweils richtige Konzeption muss in jedem einzelnen Planverfahren entwickelt werden. Soweit Eingriffe im Rahmen von Bebauungsplanverfahren vorbereitet werden, entscheidet die Stadtverordnetenversammlung auch über Ausgleichsflächen und -maßnahmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. März 2013OFOF 173/16Ausgleichsflächen für Eingriffe in den NaturhaushaltOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. April 2013OAOA 363Ausgleichsflächen für Eingriffe in den NaturhaushaltAnregung
- 6. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 438Ausgleichsflächen für Eingriffe in den NaturhaushaltMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, WBE und SPD gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER