Ausgleichsflächen für Eingriffe in den Naturhaushalt
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
den Naturhaushalt Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Magistrat wird aufgefordert die folgenden Fragen zu beantworten:
- Hält der Magistrat und die städtischen Stiftungen in der Bergen-Enkheimer Gemarkung Flächen für Ausgleichsmaßnahmen vor?
- Wenn ja, um wie viele Flächen handelt es sich dabei und wo liegen sie.
- Wurden Flächen in der Gemarkung Bergen-Enkheim in den letzten Jahren für Ausgleichsmaßnahmen genutzt?
- Wenn ja, für welche Projekte?
- Garantiert der Magistrat dass hochwertige Ackerflächen und ökologische wertvolle Areale nicht als Ausgleichsfläche genutzt werden.
Inhalt
Antrag vom 26.03.2013, OF 173/16
Betreff: Ausgleichsflächen für Eingriffe in den Naturhaushalt
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Magistrat wird aufgefordert die folgenden Fragen zu beantworten:
- Hält der Magistrat und die städtischen Stiftungen in der Bergen-Enkheimer Gemarkung Flächen für Ausgleichsmaßnahmen vor?
- Wenn ja, um wie viele Flächen handelt es sich dabei und wo liegen sie.
- Wurden Flächen in der Gemarkung Bergen-Enkheim in den letzten Jahren für Ausgleichsmaßnahmen genutzt?
- Wenn ja, für welche Projekte?
- Garantiert der Magistrat dass hochwertige Ackerflächen und ökologische wertvolle Areale nicht als Ausgleichsfläche genutzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. März 2013Sie sind hierOFOF 173/16Ausgleichsflächen für Eingriffe in den NaturhaushaltOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. April 2013OAOA 363Ausgleichsflächen für Eingriffe in den NaturhaushaltAnregung
- 6. September 2013Antwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 438Ausgleichsflächen für Eingriffe in den NaturhaushaltMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme