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Vermehrte Vernichtung von Vorgärten

Vorlagentyp: B
27 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht thematisiert die Anwendung der Vorgartensatzung in Frankfurt und die Genehmigung von Stellplätzen in Vorgärten. Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Vorgartensatzung seit 2011 systematisch kontrolliert werden. Ziel ist die Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands der Vorgärten.

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Bericht

Die Vorgartensatzung besitzt in Frankfurt weiterhin einen hohen Stellenwert und wird angewendet. Der Magistrat genehmigt grundsätzlich keine Stellplätze im Vorgarten, da Vorgärten nach § 1.1 der Vorgartensatzung nicht als Stellplatzflächen genutzt werden dürfen. Im Wege der Ausnahme können widerruflich für die Dauer eines besonderen Bedarfs Stellplätze in Vorgärten zugelassen werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt und Stellplätze sonst auf dem Grundstück nicht vorhanden sind (§ 1.2 der Vorgartensatzung). Die Vorschriften zur Aufstellung eines Bauschilds richten sich nach § 11 Abs. 2 der Hessischen Bauordnung. Demnach ist bei der Ausführung von nicht baugenehmigungsfreien Bauvorhaben an der Baustelle ein Schild dauerhaft anzubringen, das mindestens die Nutzungsart des Gebäudes, die Zahl seiner Geschosse und die Namen und Anschriften der am Bau Beteiligten enthalten muss. Gemäß Magistratsbericht B 480 vom 02.08.2010, durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen am 11.11.2010 (§ 8864), wurde die Bauaufsicht bekanntermaßen aufgefordert, verstärkt gegen Verstöße gegen die Vorgartensatzung vorzugehen. Die verstärkte Kontrolle der Vorgärten erfolgt seitdem ab Juni 2011 im Rahmen eines systematischen Vorgehens flächendeckend stadtteilweise. Werden Verstöße gegen die Vorgartensatzung festgestellt, erfolgt die Einleitung eines entsprechenden Verwaltungsverfahrens im Rahmen des bestehenden Bearbeitungskonzepts. Ein Verwaltungsverfahren wird erst dann abgeschlossen, wenn der rechtmäßige Zustand des Vorgartens wiederhergestellt wurde. In diesem Sinne hat der Magistrat seit 2011 ca. 15.000 Vorgärten überprüft und bei Beanstandungen auf eine überwiegende und dauerhafte Begrünung der Vorgartenflächen hingewirkt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2022AA 112Vermehrte Vernichtung von VorgärtenSTVV-Anfrage · Gartenpartei
  2. 11. November 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 Wochen
    BB 431Vermehrte Vernichtung von Vorgärten
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
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Beratungsverlauf1 Beratung
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Sitzung 13 · 06.12.2022
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 431 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

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