Integrationshelferinnen und -helfer an Frankfurter Schulen
Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Situation der Schulassistenz für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an Frankfurter Schulen. Es wird festgestellt, dass ausreichend Träger zur Verfügung stehen, um die Bedarfe zu decken, und dass die Anzahl der Integrationsassistenzen gestiegen ist. Ziel ist es, allen anspruchsberechtigten Schüler:innen zeitnah eine Schulassistenz zur Verfügung zu stellen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen können ggf. eine Schulbegleitung beantragen, die sie beim Schulbesuch unterstützt. Für viele Kinder mit so genanntem sonderpädagogischen Förderbedarf ermöglicht erst die Schulbegleitung den Besuch einer allgemeinen Schule. Die Schulbegleitung ist dabei eine Maßnahme der Eingliederungshilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe und ergänzt die sachlichen und personellen Ressourcen der Schule. Neben der Bezeichnung Schulbegleitung finden sich auch die Begriffe Integrationshilfe, Schulassistenz oder Individualbegleitung. Diese Leistung zur Sicherung von individuellen Teilhabemöglichkeiten im Bildungsbereich kann gemäß dem Achten Sozialgesetzbuch (§ 35a SGB VIII) bei seelischer Behinderung und bei sonstigen (körperlichen, geistigen, Sinnes- oder Mehrfach-) Behinderungen gemäß §§ 53, 54 SGB XII bzw. seit 2020 nach §§ 99, 75, 112 SGB IX, also nach dem Neunten Sozialgesetzbuch erfolgen. Die nachfolgenden Zahlen entsprechen dem Stand Mai 2021 für die Hilfen nach SGB VIII und Stand August 2021 für die Hilfen nach SGB IX. Eine Erhebung der Zahlen den besonderen Anforderungen der Fragestellung entsprechend, erfordert eine Beteiligung unterschiedlicher Fachbereiche und Akteur:innen, sowie partiell manueller Auswertung. Dieser Prozess bedarf eines hohen personellen und zeitlichen Aufwandes. Im Trend ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Integrationsassistenzen gestiegen ist. Jedoch werden auch innerhalb eines Jahres die Fallzahlen der unterschiedlichen Schulformen nicht derart stark variieren, sodass der Trend der erhobenen Zahlen von 2021 weiter Bestand hat. Die prozentuale Verteilung nach Schulformen wird in etwa gleichbleiben. Nach SGB VIII: Seinerzeit gab es insgesamt 396 Schüler:innen, die eine Schulassistenz hatten. Im Regelfall betreut eine Schulassistenz eine:n Schüler:in: Grundschule 167, weiterführenden Schule 152, Förderschule 29, Grund- und Förderschule 15, Privatschule 13, Schule außerhalb Ffm 10, Grundschule + Haupt- und Realschule 5, Berufliche Schule 2, private Förderschule 2, k.A.
- Insgesamt
- Nach SGB IX: Seinerzeit gab es insgesamt 807 Schüler:innen, die eine Schulassistenz hatten. Im Regelfall betreut eine Schulassistenz eine:n Schüler:in: Grundschule 234, Förderschule 234, Privatschule 32, Haupt- und Realschule 29, Realschule 10, Integrierte Gesamtschule 160, Gymnasium 12, Sonstige weiterführende Schule 3, Schule außerhalb Frankfurt am Main 60, k.A.
- Insgesamt
- Zu Frage 2: Zur Definition Fachkraft bzw. angelernte/geeignete Assistenzkraft siehe
- Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII): Es werden regelhaft Fachkräfte eingesetzt, insgesamt 396: - Pädagogisch ausgebildete Fachkraft - Pädagogisch geeignete Assistenzkraft. Welches Qualifikationsprofil im Einzelfall zum Einsatz kommt, hängt von den individuellen Bedarfen in den jeweiligen Einzelfällen ab. Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX): Es werden regelhaft angelernte Fachkräfte/ geeignete Assistenzkräfte eingesetzt, in Ausnahmefällen ausgebildete Fachkräfte: - Angelernte Fachkräfte/geeignete Assistenzkräfte mit pädagogischer Eignung - Fachkraft mit Berufsausbildung. Zu Frage 3: SGB VIII: Mittlerweile stehen ausreichend Träger zur Verfügung, um die Bedarfe zu decken. Somit kann aktuell allen anspruchsberechtigten Schüler:innen zeitnah eine Schulassistenz zur Verfügung gestellt werden. SGB IX: Im Bedarfsfall unterstützt der Sozialdienst die Schüler:innen bzw. deren Erziehungsberechtigten bei der Suche von Leistungserbringern. Zu den Leistungserbringern zählen z.B. Vereine, die im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen tätig sind. Sie erbringen die Hilfe im Auftrag des örtlichen Trägers der Eingliederungshilfe, hier der Stadt Frankfurt am Main. An einem weiteren Ausbau der Angebote wird kontinuierlich gearbeitet. Das Fachamt steht fortwährend mit neuen Leistungserbringern im Bereich Schulassistenz in Verhandlung. In der Regel kann eine Schulassistenz zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 4: Siehe Nr.
- Zu Frage 5: SGB VIII: Aktuell gibt es mit 20 freien Trägern ein Vertragsverhältnis. SGB IX: Mit 11 Leistungserbringern besteht ein Vertragsverhältnis. Die Listen befinden sich in der Anlage. Zu Frage 6 SGB VIII: Es werden zwei Fachkraftgruppen unterschieden: - Pädagogisch ausgebildete Fachkräfte (i.d.R. Heilerziehungspfleger:innen und Erzieher:innen) - Pädagogisch geeignete Assistenzkräfte (i.d.R. Sozialassistenzen, Mitarbeiter:innen mit in ähnlichen Berufsfeldern erworbenen gleichwertigen Kenntnissen, sowie Studierende in den pädagogischen Fächern mit ausreichend praktischer Erfahrung) Die pädagogische Eignung ist nachzuweisen. Als Auswahlkriterien sind dabei umfangreiche fachliche, persönliche und praktische Erfahrungen sowie theoretische Kenntnisse in der Arbeit mit Kindern zu dokumentieren. Diese sind durch Ausbildungsinhalte und mehrjährige Erfahrung zu belegen. SGB IX: Es gibt in der Regel zwei Qualifikationsstufen:
- Die angelernte Fachkraft/geeignete Assistenzkraft als Regelleistung. Die Mitarbeitenden haben eine pädagogische Eignung ohne fachliche Ausbildung. Dazu gehören auch FSJ ́ler oder Studierende.
- Die Fachkraft mit Berufsausbildung wie z.B. Erzieher:innen, Sozialassistenzen, Pflegekräfte. In besonders gelagerten Einzelfällen werden Fachkräfte mit Studienabschluss (z.B. Diplom-Sozialarbeiter:in) eingesetzt. Zu Frage 7: SGB VIII: Bezogen auf die am 31.12.2021 laufenden Schulassistenzen lag die durchschnittliche Hilfeintensität bei rund 26 Wochenstunden (Quelle: Bundesstatistik der Kinder und Jugendhilfe gemäß §§ 98 ff. SGB VIII). SGB IX: Die Schulassistenzen begleiten die Schüler:innen während des Schulbesuches. Dabei orientiert sich der Umfang der Leistung an deren Stundenplan. Bei Bedarf können die Schüler:innen eine Schulwegbegleitung erhalten. Darüber hinaus können sie außerhalb des Stundenplanes bei schulischen Aktivitäten wie Klassenfahrten, Ausflügen, Praktika begleitet werden. Die Hilfen im SGB IX sind personenzentriert und orientieren sich immer am jeweiligen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen. Daher kann der Umfang der Begleitung und Unterstützung stark variieren. Zu Frage 8: In beiden Rechtskreisen werden mit den Anbietenden von Schulassistenz Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen geschlossen. Dabei werden Personalkosten auf Grundlage gültiger Tarifverträge und den darin festgeschriebenen Tätigkeits- und Tarifmerkmalen berücksichtigt, ebenso Haustarifverträge.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2022AA 106Integrationshelferinnen und -helfer an Frankfurter SchulenSTVV-Anfrage · CDU
- 4. November 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenBB 428Integrationshelferinnen und -helfer an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.