Integrationshelferinnen und -helfer an Frankfurter Schulen
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Anzahl und Qualifikation von Integrationshelferinnen und -helfern an Frankfurter Schulen zu erhalten. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Kinder mit Beeinträchtigungen die notwendige Unterstützung im Schulalltag erhalten. Das erwartete Ergebnis ist eine transparente Darstellung der aktuellen Situation und der Herausforderungen im Bereich der Inklusion.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Schulkinder mit einer Beeinträchtigung oder einer Behinderung, die im Rahmen der Inklusion eine Regelschule besuchen, haben Anspruch auf eine Eingliederungshilfe in Form von Integrationshelferinnen und Integrationshelfer (vgl.: Schulassistenz, Schulhelferinnen und -helfer, Inklusionshelferinnen und -helfer, Integrationshelferinnen und -helfer, Teilhabeassistenz) im Unterricht. Integrationshelferinnen und -helfer sind für viele Kinder mit Einschränkungen als konstante Bezugsperson im Schulalltag eine wichtige Stütze, die hilft, den Alltag in der Schule zu organisieren, zu lernen, Konflikte zu lösen, Selbstvertrauen und Selbständigkeit aufzubauen. Durch die unmittelbare Hilfe während des Unterrichts und das gemeinsame Bearbeiten von Aufgaben wird echte Teilhabe ermöglicht und behinderungsbedingte Nachteile können ausgeglichen werden. Bisweilen übernehmen die Integrationshelferinnen und -helfer auch notwendige medizinische Aufgaben wie die Versorgung mit Medikamenten oder sie unterstützen bei Toilettengängen. Außerdem können Integrationshelferinnen und -helfer das Kind dabei unterstützen, Freundschaften mit anderen Kindern aufzubauen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie viele Integrationshelferinnen und -helfer sind im zweiten Schulhalbjahr 2021/22 an den verschiedenen Schulformen (Förderschulen, Grundschulen, weiterführende Schulen) in Frankfurt tätig?
- Wie viele Integrationshelferinnen und -helfer sind nach Maßgabe des § 35a SGB VIII und des § 54 SGB XII sogenannte "Fachkräfte" und wie viele sind "ungelernte" Assistenzen?
- Kann aktuell jedem Kind, das Anspruch auf eine Integrationshelferin oder einen Integrationshelfer hat, eine qualifizierte Helferin oder ein qualifizierter Helfer zur Seite gestellt werden?
- Falls nein, wie vielen Kindern kann derzeit keine Hilfe zur Verfügung gestellt werden?
- Wie viele und welche Träger genau können aktuell in Bezug auf Integrationshelferinnen und -helfer angefragt werden?
- Welche Voraussetzungen und insbesondere Qualifizierungen müssen Integrationshelferinnen und -helfer vorweisen können?
- Wie lange sind die Integrationshelferinnen und -helfer in der Regel an der Seite des Kindes (Wochenstunden)?
- Wie ist die Vergütung der Integrationshelferinnen und -helfer geregelt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2022Sie sind hierAA 106Integrationshelferinnen und -helfer an Frankfurter SchulenSTVV-Anfrage · CDU
- 4. November 2022Antwort des Magistrats · nach 31 WochenBB 428Integrationshelferinnen und -helfer an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION