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Rechenzentren in Frankfurt in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
56 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren10 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die aktuelle Situation und die Herausforderungen im Bereich der Rechenzentren in Frankfurt am Main analysiert. Es wird ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet, um den Flächen- und Strombedarf zu steuern und Synergien zu nutzen. Ziel ist es, die Klimaschutzziele zu erreichen und eine nachhaltige Integration der Rechenzentren in die Stadt zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Friesstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Bericht

Bezugnehmend auf den Bericht 474 vom 21.09.2020 ergibt sich keine Änderung der Einschätzung des Magistrats bzgl. des Flächen- und Strombedarfs von Rechenzentren und den dazugehörigen Herausforderungen. Der Magistrat sondiert und erarbeitet Möglichkeiten der Steuerung von zukünftigen Rechenzentren und den möglichen Synergien innerhalb des Stadtgebiets und entwickelt hierzu ein städtebauliches Entwicklungskonzept. Dem Magistrat sind mehrere Projekte bis 2025 und darüber hinaus mit einer Gesamtfläche von weiteren ca. 27 ha in unterschiedlichen Planungs- bzw. Entwicklungsstadien bekannt. Diese Planungen verteilen sich auf die bisherigen Cluster (z.B. Friesstraße, Wilhelm-Fay-Straße, Weismüllerstraße) aber auch auf neue Schwerpunkte wie das Neckermann-Areal. Ausgehend davon, dass es sich bei Rechenzentren um potenziell systemrelevante Infrastruktur handeln könnte und diese aufgrund eines Störfalls auch nicht mehr nutzbar wäre, so sei darauf hingewiesen, dass ein wichtiges Grundprinzip der Datenverarbeitung von Colocation-Rechenzentren die gesicherte Redundanz der Daten an verschiedenen Standorten ist. Sollten Rechenzentren vor Ort nicht mehr nutzbar sein, so kann der Kunde auf die gleichen Daten in anderen Rechenzentren außerhalb der Gefahrenzone zugreifen. Das BSI empfiehlt z.B. einen Mindestabstand von 200 km zwischen diesen beiden Rechenzentren. Die Sicherheit des jeweiligen Standorts und dessen Ausfallwahrscheinlichkeit gehört zu den grundlegenden Auswahlkriterien für einen Rechenzentrumsbetreiber wie für jeden anderen Investor auch. Der Magistrat geht allgemein von einem Marktwachstum der Rechenzentren in Zukunft aus. Wird das Wachstum in Frankfurt am Main seit 2016 hochgerechnet, so entsteht ein Flächenbedarf in Höhe von ca. 70 Hektar bis 2030. Durch vertikale Stapelungen zukünftiger Rechenzentren und eine bessere städtebauliche Integration dieser Baukörper könnte der Flächenverbrauch hierbei reduziert werden. Gleiches gilt für Ansiedlungen von Rechenzentren innerhalb der Region FrankfurtRheinMain. Rechenzentren haben sich hauptsächlich auf zuvor schon aktiv genutzten Gewerbearealen bzw. ehemals brachliegenden Gewerbeflächen niedergelassen. Einzig in den beiden Gewerbegebieten "Wilhelm-Fay-Straße" sowie "Am Martinzehnten" kam es zu einer Versieglung von zuvor unbebauten Grundstücken. Eine Auswertung der Gewerbesteuereinnahmen aller gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen nach Geschäftsbereichen bzw. Branchen ist softwaretechnisch nicht möglich und kann dementsprechend nicht für die Branche "Rechenzentren" ausgewiesen werden. In allen Gewerbegebieten, in den denen sich mehrere Rechenzentren angesiedelt haben, konnte ein Ansteigen des Bodenrichtwertpreises beobachtet werden. Eine aktive Verlagerung von Gewerbe aus Frankfurt heraus aufgrund des Preisdrucks von Rechenzentren kann nicht genannt werden. Aus Sicht des Magistrats stellt insbesondere der steigende Stromverbrauch der Rechenzentren (RZ) eine große Herausforderung dar, um die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt überhaupt zu erreichen. Dabei bietet die Abwärmenutzung aus Rechenzentren zumindest eine Chance, bei künftigen Projekten klimafreundliche Ansätze zu implementieren. Der Magistrat hat daher bei den Rechenzentren auf dem ehemaligen Neckermannareal und am Avayagelände an der Kleyerstraße darauf hingewirkt, dass die Abwärme der Rechenzentren als Energiequelle genutzt werden. Bei Avaya handelt es sich aktuell bundesweit um das größte Wohngebiet, das die Abwärme der Rechenzentren als Energiequelle nutzt. Lösungen für eine bessere städtebauliche Integration lassen sich aus anderen ausländischen Kommunen nicht einfach kopieren. Die städtebaulichen Strukturen, das jeweilige Bau- und Planungsrecht, das Flächenangebot sowie die technische Infrastruktur unterscheiden sich im Vergleich zu Frankfurt erheblich. Inländische vergleichbare Beispiele sind nicht bekannt. Der Magistrat befindet sich mit einzelnen Kommunen in der Region im Austausch. Für einen regionalen Ansatz zur die Ansiedlung von Rechenzentren im Rhein-Main-Gebiet sind der Regionalverband FrankfurtRheinMain sowie das RP Darmstadt die zuständigen Ansprechpartner. Das derzeit in der Erarbeitung befindliche städtebauliche Entwicklungskonzept des Magistrats soll den Umgang mit den o.g. Herausforderungen weitgehend berücksichtigen. Die Herausforderungen hängen allesamt miteinander zusammen und sind dementsprechend gleichbedeutend, wenn auch manche Aspekte sich schneller als andere umsetzen lassen werden. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung unaufgefordert, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. September 2020BB 474Rechenzentren in FrankfurtMagistratsbericht
  2. 21. Oktober 2020AA 787Rechenzentren in Frankfurt am MainSTVV-Anfrage · AfD
  3. 22. Januar 2021Sie sind hier
    BB 41Rechenzentren in Frankfurt in Frankfurt am Main
    Magistratsbericht
  4. 8. Februar 2021BB 53Masterplan 100 % Klimaschutz - Frankfurt am Main - GeneralkonzeptMagistratsbericht
  5. 2. Mai 2021OFOF 17/11Rechenzentren in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 24. Mai 2021OFOF 22/11Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept“Ortsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
  7. 7. Juni 2021OAOA 26Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept“Anregung
  8. 18. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 56 WochenBB 376Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept“Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 12
Sitzung 46 · 19.02.2021
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 44 · 23.02.2021
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUSPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 47 · 23.02.2021
TO II, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 46 · 23.02.2021
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 46 · 23.02.2021
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 47 · 24.02.2021
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 1 · 03.05.2021
TO I, TOP 26
Beraten
1. Die Vorlage B 41 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 17/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 1 · 07.05.2021
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 2 · 07.06.2021
TO I, TOP 8
Beraten
Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
CDU
zu 3)
Enthaltung:
CDU1 LinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 74
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
IBF (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)

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