Möglicher Blackout in Frankfurt
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats thematisiert die Vorbereitungen und Maßnahmen der Stadt Frankfurt am Main zur Bewältigung eines möglichen Blackouts. Es wird aufgezeigt, dass die Stadtverwaltung über Notstromaggregate verfügt und verschiedene Szenarien plant, um die kritischen Infrastrukturen aufrechtzuerhalten. Ziel ist es, die Resilienz des Krisenmanagements zu erhöhen und die Bevölkerung im Ernstfall zu schützen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBericht
Infrastrukturen sind essentieller Bestandteil unserer hoch entwickelten Gesellschaft. Moderne Gesellschaften sind auf die uneingeschränkte Verfügbarkeit insbesondere von kritischen Infrastrukturen angewiesen. Ein Ausfall der Energie- oder Wasserversorgung, eine Beeinträchtigung von Informations- und Kommunikationstechnologie, eine gravierende Störung im Gesundheitswesen oder der Lebensmittelversorgung, der Zusammenbruch von Finanzdienstleistungen oder der Wegfall wichtiger staatlicher und kommunaler Dienstleistungen wird im Eintrittsfall weitreichende Folgen für die Bevölkerung haben. Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass Infrastrukturen durchaus Schaden erleiden und Beeinträchtigungen kritischer Prozesse, wie z. B. eine Beeinträchtigung der Treibstoffversorgung oder der Kommunikationswege, weitreichende soziale und ökonomische Folgen haben können. Erhebliche Schäden können insbesondere durch Naturereignisse, technisches und/oder menschliches Versagen sowie vorsätzliche Handlungen mit terroristischem oder sonstigem kriminellen Hintergrund hervorgerufen werden. Die aktuelle weltweite SARS-CoV-2-Lage hat darüber hinaus gezeigt, dass gerade auch bei medizinischen Krisensituationen die kritischen Infrastrukturen im Bereich der medizinischen Versorgung (Kliniken und Praxen mit entsprechender Schutzausrüstung, Krankenhauskapazitäten mit Intensivbetten, Beatmungsgeräte etc.) aber z.B. auch das Transportwesen und das Bestattungswesen sehr schnell an ihre Grenzen kommen können. Auf der Basis der Regelungen des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) sowie weiterer Vorschriften und Empfehlungen hat die Stadt Frankfurt am Main mit einem Konzept zum Krisenmanagement (Katastrophenschutz- und Verwaltungsstab) bereits 2005 erste Vorbereitungen für den Ernstfall getroffen. Aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2-Lage wurde am 13.03.2020 der Verwaltungsstab einberufen und aufgrund der spezifischen Lage die Leitung dem Gesundheitsdezernenten übertragen. Der Verwaltungsstab tagt seither, koordiniert die lagebedingten Aufgaben und der Leiter des Verwaltungsstabes trifft die erforderlichen Entscheidungen. Die aktuelle SARS-CoV-2-Lage hat deutlich gezeigt, dass das städtische Krisenmanagement flexibel auf die Spezifika einer Lage reagieren können muss. Dies erfordert insbesondere strukturelle Flexibilität sowohl hinsichtlich der Aufbauorganisation/ Organisationsform, d. h. aufwachsende Strukturen für aufwachsende Lagen und umgekehrt, als auch hinsichtlich der Ablauforganisation, d.h. Zusammensetzung der Stabsbereiche und Einbindung der Ämter und Betriebe. Bisher ging man zudem davon aus, dass ein städtisches Krisenmanagement nur über einen relativ kurzen Zeitraum zur Bewältigung einer akuten Lage aufrechterhalten werden muss und die Bearbeitung der notwendigen Aufgaben anschließend wieder in die etablierten Strukturen rückgeführt werden kann. Die Resilienz des städtischen Krisenmanagements muss deutlich gesteigert werden, um Lagen, wie die aktuelle SARS-CoV-2-Lage, auch über einen längeren Zeitraum bewältigen zu können. Vor allem aber ist es unerlässlich, dass es klare, flexible (d.h. zu den Spezifika einer Lage passende) und rechtlich möglichst unstrittige Grundlagen für das Handeln des städtischen Krisenmanagements gibt, denn nur so sind Funktionsträger in einer akuten Lage handlungsfähig. Es hat sich gerade in der aktuellen Lage gezeigt, dass hier noch Handlungsbedarf besteht. Aktuell wird deshalb an einer grundlegenden Überarbeitung des städtischen Krisenmanagements gearbeitet. Vorgesehen ist die Implementierung eines Stufenmodells für aufwachsende Lagen unterhalb der Katastrophenschwelle. Daneben erfolgt durch die derzeit aktiven Stabsbereiche sowie beteiligte Ämter und Betriebe eine Vorplanung verschiedener Szenarien (u.a. IT-Blackout). Zur generellen Thematik verweist der Magistrat in diesem Zusammenhang auch auf die Antwort zu Frage Nr. 2349 der 37. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020. Dies vorausgeschickt beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt:
- Sieht sich die Stadt Frankfurt ausreichend für einen flächendeckenden und länger andauernden Stromausfall (Blackout) gerüstet? In den Ämtern und Betrieben der Stadtverwaltung sind vereinzelt Notstromaggregate vorhanden, sodass infrastrukturkritische Bereiche vorübergehend aufrechterhalten werden können, so z.B. Betrieb von Trinkwassernotbrunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz und der Betrieb von Pumpwerken oder Wehren, um Überflutungen in Siedlungsgebieten abzuwenden. Zudem werden alle Leistungen, die erforderlich sind, um Gefahren für Personen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sowie erhebliche Schäden an Sachgütern abzuwenden, erbracht.
- Wie viele Tankstellen im Frankfurter Stadtgebiet können auch bei einem Blackout weiter betrieben werden? Die Branddirektion verfügt über die erforderlichen mobilen Tankstellen. Daneben gibt es im Stadtgebiet weitere notstromversorgte Betriebstankstellen mit Zugriffsmöglichkeit für die Branddirektion.
- Wie lange können die Frankfurter Krankenhäuser autark arbeiten? Jedes Krankenhaus verfügt über ein Notstromaggregat und kann über einen gewissen Zeitraum autark arbeiten.
- Stellt die täglich hohe Anzahl von Pendlern und Touristen im Frankfurter Stadtgebiet bei einem Blackout eine besondere Herausforderung dar? Im Hinblick auf den täglichen Pendlerverkehr kann ein Stromausfall zu schwierigen Situationen führen, wenn er während der Kernarbeitszeiten an einem Werktag auftritt und kurzfristige Verkehrsspitzen erzeugt.
- Wie kann die Mobilität des Verkehrs auf den Straßen bei einem Blackout möglichst aufrechterhalten werden? Der Betrieb der Lichtsignalanlagen ist bei einem Blackout nicht möglich, allerdings sind als Rückfallebene an jeder lichtsignalgeregelten Kreuzung oder Einmündung vorfahrtsregelnde Beschilderungen gemäß StVO aufgestellt. Der ÖPNV könnte bei einem Blackout nicht mehr aufrechterhalten werden.
- Wie hoch ist der Anteil von Personen bei der Frankfurter Berufsfeuerwehr und der Polizeidienststellen in Frankfurt, die außerhalb des Stadtgebiets wohnen und bei einem Blackout ggf. Schwierigkeiten hätten ihren Dienst anzutreten? Hierzu wird auf den Bericht des Magistrats zur Anfrage der FRAKTION: A 593 "Frankfurt in der Krise - Strategien für den Ernstfall" verwiesen.
- Wie viele Notstromaggregate mit welcher Leistungsfähigkeit befinden sich bei der Berufsfeuerwehr, den Freiwilligen Feuerwehren, dem THW, den Polizeidienststellen und bei der Stadtverwaltung in Frankfurt? In relevanten Liegenschaften der Stadtverwaltung und der kritischen Infrastruktur werden Notstromaggregate zur vorübergehenden Aufrechterhaltung der Stromversorgung vorgehalten. Die mobilen Stromerzeuger bei den Freiwilligen Feuerwehren dienen zum Notbetrieb der Gerätehäuser, sodass diese im Notfall auch als Anlaufstelle für die Bevölkerung dienen können.
- Wie hat sich die Krisenvorsorge der Stadt Frankfurt in den letzten zehn Jahren verändert? Siehe Vorbemerkungen.
- Haben sich die Herausforderungen der Stadt Frankfurt hinsichtlich eines möglichen Blackouts in dieser Zeit erhöht? Wenn ja, inwiefern? Die Herausforderungen hinsichtlich eines möglichen Blackouts haben sich in den letzten zehn Jahren deutlich erhöht, da es heute viel weniger Aufgaben gibt, die ausschließlich analog erledigt werden können. Gleichzeitig hat jedoch auch das Problembewusstsein bezüglich einer notwendigen Krisenvorsorge deutlich zugenommen.
- Wie beurteilt die Stadt Frankfurt den Ausstieg Deutschlands sowohl aus der Atom- als auch aus der Kohlekraft hinsichtlich des Risikos eines möglichen Blackouts? Nach Bewertung des städtischen Energiereferates wird das Risiko eines möglichen Blackouts auch in Zukunft als gering eingeschätzt. Mit flexiblen Gaskraftwerken, dem Ausbau der Speicher und Übertragungsinfrastruktur sowie der Etablierung von intelligenten Stromnetzen existieren genügend Technologien, die auch in Zukunft eine hohe Versorgungssicherheit gewährleisten können. Gaskraftwerke stellen auch zukünftig durch die Verwendung von synthetischem Erdgas eine Option dar. Das synthetische Erdgas kann durch Elektrolyse von Wasser bei Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 15. Januar 2020AA 639Möglicher Blackout in FrankfurtSTVV-Anfrage · AfD
- 28. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 417Möglicher Blackout in FrankfurtMagistratsbericht
- 22. August 2022NRNR 463Jetzt städtischen Blackout-Notfallplan für Frankfurt erstellen!STVV-Antrag · AfD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)