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Neukonzeption Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
160 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 05.02.2016, B 38

Betreff: Neukonzeption Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4710 - NR 522 CDU/GRÜNE, B 29/13 - Auf Grundlage der am 26.06.2014 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vorlage M 66 (§ 4710) hat der Magistrat unmittelbar nach Beschlussfassung mit der Umsetzung der neuen Richtlinien begonnen und berichtet nachfolgend über die bislang getroffenen Maßnahmen. Neben den organisatorischen Maßnahmen hat das zuständige Fachamt, das Kulturamt Frankfurt am Main, die von der Umstellung der Fördersystematik betroffenen Akteure der sogenannten Freien Darstellenden Künste über die Neuerungen im Vergabeverfahren der Fördermittel und über die Gestaltung der neuen Förderinstrumente informiert. Um eine möglichst ausgewogene, hoch kompetente und fachlich breit gefächerte Besetzung des Theaterbeirates zu gewährleisten, hat eine sorgfältige Recherche zu einer Auswahl möglicher Beiratsmitglieder stattgefunden. Dabei wurden die im partizipativen Verfahren zur Erstellung der Förderrichtlinien angefragten Vorschläge aus der Frankfurter Freien Szene berücksichtigt. Nach intensiven Gesprächen hat der Kulturdezernent fünf Mitglieder in den Theaterbeirat berufen und zu einer konstituierenden Sitzung im März 2015 eingeladen. Bei den Sachverständigen handelt es sich um die Kulturmanagerin Martina Birkelbach, die von 2011 bis 2014 die Leitung der Frankfurter Brotfabrik inne hatte und davor lange Jahre am Mousonturm auch in der Programmplanung tätig war; die Diplom-Kulturwissenschaftlerin Anna Eitzeroth, Leiterin des Projektes 'Wege ins Theater!' von der ASSITEJ Deutschland e.V. und Mitarbeiterin des Kinder- und Jugendtheaterzentrums der Bundesrepublik Deutschland, vormals Dramaturgin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendtheater am FFT Düsseldorf; die Journalistin Grete Götze, tätig für den Hessischen Rundfunk, lokale Zeitungen, die 'nachtkritik', sowie als Dozentin unterschiedlicher Lehrveranstaltungen im kulturjournalistischen Bereich; den Leiter des VHS-Theaterseminares und ehemaligen Lehrer Walter H. Krämer sowie Prof. Dr. Nikolaus Müller-Schöll, Professor für Theaterwissenschaft am Institut für Theater-, Film- und Medienwissenschaft der Goethe-Universität sowie Leiter des Masterstudiengangs Dramaturgie. Für die Organisation der Beiratssitzungen und für den ordnungsgemäßen und geregelten Ablauf des Vergabeverfahrens ist der Fachbereich Kulturförderung und Darstellende Kunst des Kulturamtes als Geschäftsstelle des Theaterbeirates zuständig und verantwortlich. Seit seiner Konstituierung hat sich der Theaterbeirat neben der jeweils einzeln persönlich erfolgenden Lektüre und Sichtung der Anträge in acht gemeinsamen ganztägigen Sitzungen damit befasst, die zahlreichen Anträge ausführlich und intensiv zu diskutieren, um daraufhin Vorschläge und Empfehlungen zu Förderungen auszusprechen. Gemäß den geltenden Bewilligungsrichtlinien hat der Theaterbeirat im Rahmen der Einzelproduktionsförderung "vorschlaggebenden Charakter, der sich in der Aussprache einer konkreten Auswahl zu Fördernder inkl. Fördersummen äußert". Der Magistrat ist den Vorschlägen des Beirats zur Vergabe der Einzelproduktionsförderungen im Jahr 2015 bereits zweimal gefolgt: Für Projekte mit Probenbeginn ab dem zweiten Halbjahr 2015 hat der Theaterbeirat die Förderung von 19 Produktionen aus dem Bereich des Theaters, der Performance, der Choreographie, des Tanzes, des Kinder- und Jugendtheaters und des Musiktheaters in einer Gesamthöhe von 155.000 Euro vorgeschlagen (siehe Anlage 1 "Einzelproduktionsförderung des Kulturamtes Frankfurt am Main mit Probenbeginn ab August 2015"). Insgesamt wurden 32 Anträge auf Einzelproduktionsförderung fristgerecht und vollständig zum 15. Mai 2015 eingereicht. Die Gesamtkosten dieser Projekte beliefen sich auf rund 958.000 Euro, wovon als städtischer Zuschuss knapp 310.000 Euro beantragt wurde. Die Empfehlung für die Förderung von Projekten mit Probenbeginn ab Januar 2016 umfasst 24 Produktionen aus den oben genannten Genres in einer Gesamthöhe von 200.000 Euro (siehe Anlage 1 "Einzelproduktionsförderung des Kulturamtes Frankfurt am Main mit Probenbeginn ab Januar 2016"). Insgesamt wurden von 36 Theatern 42 Anträge auf Einzelproduktionsförderung zum 15. Juli 2015 eingereicht. Die Gesamtkosten dieser Projekte beliefen sich auf rund 1.272.000 Euro, wovon als städtischer Zuschuss knapp 445.000 Euro beantragt wurden. Der Theaterbeirat hat seine Vorschläge auf Grundlage der Theaterförderrichtlinien ausgesprochen, zur Verdeutlichung seiner Schwerpunktsetzung und seiner Arbeitsweise hat er eine Stellungnahme zu seinen Förderkriterien veröffentlicht, welche allen Antragsstellern zugesandt wurde und die öffentlich zugänglich auf der Webseite www.kultur-frankfurt.de hinterlegt ist (siehe Anlage 2 "Theaterbeirat Frankfurt - Kriterien zur Entscheidungsfindung hinsichtlich der Einzelproduktionsförderung"). Die Vergabe der neuen institutionellen Förderungen, der Zwei- oder Vierjahresförderung, ist in einen mehrstufigen Prozess gegliedert, der ebenfalls in der Anlage zur Vorlage M 66 "Richtlinien zur Förderung der Darstellenden Künste außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main" festgelegt ist: "Im Rahmen der Zwei- und Vier-Jahres-Förderung hat der Beirat empfehlenden Charakter, der sich in einer beratenden Funktion hinsichtlich künstlerisch-ästhetischer Faktoren inkl. Fördersummen äußert. Der Magistrat berücksichtigt diese und erstellt Fördervorschläge zur Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung". Dabei gelten folgende Bestimmungen: "Der Theaterbeirat spricht [. .] Förderempfehlungen anhand ästhetisch-künstlerischer Kriterien aus. Diese Stellungnahmen werden vom Magistrat berücksichtigt, welcher in seine weiterführende Betrachtung insbesondere den gesamtstädtischen Kontext mit einbezieht, dazu gehören zum Beispiel eine Einschätzung und Beurteilung finanzieller, wirtschaftlicher, stadtteilbezogener und kulturpolitischer Aspekte". Als Grundlage für diesen Entscheidungsprozess dienen also die Empfehlungen des Theaterbeirates hinsichtlich einer Förderwürdigkeit, der Förderhöhe und Förderdauer. Der Theaterbeirat hat, nachdem alle Anträge auf institutionelle Förderung ebenso wie die Anträge auf Einzelproduktionsförderung diskursiv und intensiv in den Beiratssitzungen erörtert wurden, seine Empfehlungen getroffen. Der Magistrat wird sich nun mit den Empfehlungen des Theaterbeirates intensiv auseinandersetzen und die Antragsdokumente hinsichtlich wirtschaftlicher Aspekte prüfen. Dieser sorgfältig durchzuführende Prozess wird seinen Abschluss in einer Magistratsvorlage finden, in der sowohl die Förderempfehlungen des Theaterbeirates als auch eventuelle Abweichungen hiervon vorgestellt werden. Sie wird der Stadtverordnetenversammlung demnächst zur Abstimmung vorgelegt werden. Anlage 1 (ca. 136 KB) Anlage 2 (ca. 158 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Januar 2013BB 29Neustrukturierung TheaterförderungMagistratsbericht
  2. 13. Februar 2013NRNR 522Mehr Transparenz und Flexibilität im Fördersystem der Allgemeinen TheaterförderungSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  3. 21. März 2014MM 66Neukonzeption Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  4. 5. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 160 Wochen
    BB 38Neukonzeption Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 1 · 02.06.2016
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 38 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 2 · 30.06.2016
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 38 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
Linke (Kenntnis)FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Kenntnis)

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