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Aufstockung des Germaniabunkers

Vorlagentyp: B
75 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren7 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, den Germaniabunker um einen Veranstaltungsraum und ein Café zu erweitern, um kulturelle Zwecke zu fördern. Zuvor müssen jedoch Genehmigungen eingeholt und die offizielle Bedarfsanmeldung abgeschlossen werden.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Der Magistrat verweist auf den Bericht B 151 vom 19.04.2024:

In der Vergangenheit gab es bereits einige Anfragen zu einer möglichen Aufstockung der Bunkeranlage "Germaniabunker" in der Germaniastraße 89. Eine letzte Anfrage erfolgte im Jahr 2017. Als Nutzung für die potentielle Aufstockung wurde seiner Zeit Wohnen gewünscht. Die Anfrage wurde durch den Magistrat verneint.

Die Etat-Anregung bezieht sich nun auf eine Aufstockung für kulturelle Zwecke, den Einbau eines Aufzugs, die Schaffung eines Veranstaltungsraums und eines Cafés.

Die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens ist an den Einfügungskriterien nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu prüfen. Für die Festsetzung "Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Anlage des zivilen Bevölkerungsschutzes" wäre eine Befreiung notwendig. Da die Nutzung als "Kulturwerkstatt" als gemeinnützige Nutzung angesehen werden könnte, wäre für die Art der Nutzung zu prüfen, ob es konkurrierende gemeinnützige Nutzungsziele für den Standort gibt.

Zu dem Maß der Nutzung ist die Umgebung des Bunkers heranzuziehen, wobei das benachbarte Hochhaus und die gegenüberliegende Comeniusschule nicht maßstabsprägend sind. Vielmehr ist die umliegende Wohnbebauung ausschlaggebend, welche sich überwiegend als eine 4-geschossige Bebauung plus Dachgeschoss abbildet.

Der Bunker selbst weist im Bestand bereits vier Geschosse auf. Die Einfügung mit sechs Geschossen wäre folglich kritisch zu prüfen. Hierbei sind die Traufhöhen der Nachbarbebauungen ausschlaggebend.

Bei einer Aufstockung wären erwartungsgemäß mehrere Nachbargrundstücke betroffen, das Abstandsrecht ist entsprechend zu beachten.

Die gewünschte Nutzung "variabler Veranstaltungsraum" ist aufgrund des Störpotentials der umgebenden Wohnbebauung kritisch zu prüfen. Bei erhöhtem Publikumsverkehr ist die Versammlungsstätten-Richtlinie zu Grunde zu legen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass sowohl der Bunker selbst ein Einzelkulturdenkmal ist, als auch diverse weitere Denkmale in der Umgebung vorhanden sind. Eingriffe in die Struktur wären somit eng mit dem Denkmalamt abzustimmen und genehmigungsbedürftig.

Dem Magistrat, als Vermieter der Bunkeranlage, liegt derzeit keine offizielle Bedarfsanmeldung für die Aufstockung und die Schaffung der Barrierefreiheit für die Nutzer:in Waggong e. V. (Mieterin) vor. Demnach müsste die Mieterin zunächst einmal eine offizielle Anfrage beim hierfür zuständigen Fachamt, dem Amt für Bau und Immobilien, stellen.

Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit hinsichtlich des beabsichtigten Vorhabens, beispielsweise über eine eingehende Bauberatung bei der Bauaufsicht Frankfurt (BAF), würde rechtssichere Aussagen liefern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2023OFOF 519/3Haushalt 2023 Aufstockung des GermaniabunkersOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. Mai 2023EAEA 123Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Aufstockung des GermaniabunkersEtatanregung
  3. 19. April 2024BB 151Aufstockung des GermaniabunkersMagistratsbericht
  4. 11. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 75 Wochen
    BB 382Aufstockung des Germaniabunkers
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 3
Sitzung 33 · 07.11.2024
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 382 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 31 · 03.12.2024
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 382 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
AfD (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 31 · 05.12.2024
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 382 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 35 · 29.04.2025
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 382 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Fristverlängerung um einen Monat)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 38 · 09.09.2025
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 382 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Fristverlängerung um einen Monat)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 41 · 20.01.2026
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 382 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau
Sitzung 1 · 22.09.2026
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 382 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI

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