Aufstockung des Germaniabunkers
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Germaniabunker in der Germaniastraße 89 für kulturelle Zwecke aufzustocken. Dies umfasst den Einbau eines Aufzugs sowie die Schaffung eines Veranstaltungsraums und eines Cafés. Die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens muss jedoch sorgfältig geprüft werden, insbesondere im Hinblick auf die umliegende Wohnbebauung und die Denkmalschutzbestimmungen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenBericht
In der Vergangenheit gab es bereits einige Anfragen zu einer möglichen Aufstockung der Bunkeranlage "Germaniabunker" in der Germaniastraße 89. Eine letzte Anfrage erfolgte im Jahr
2017. Als Nutzung für die potentielle Aufstockung wurde seiner Zeit Wohnen gewünscht. Die Anfrage wurde durch den Magistrat verneint.
Die Etat-Anregung bezieht sich nun auf eine Aufstockung für kulturelle Zwecke, dem Einbau eines Aufzugs, der Schaffung eines Veranstaltungsraums und eines Cafés.
Die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens ist an den Einfügungskriterien nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu prüfen. Für die Festsetzung "Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Anlage des zivilen Bevölkerungsschutzes" wäre eine Befreiung notwendig. Da die Nutzung als "Kulturwerkstatt" als gemeinnützige Nutzung angesehen werden könnte, wäre für die Art der Nutzung zu prüfen, ob es konkurrierende gemeinnützige Nutzungsziele für den Standort gibt.
Zu dem Maß der Nutzung ist die Umgebung des Bunkers heranzuziehen, wobei das benachbarte Hochhaus und die gegenüberliegende Comeniusschule nicht maßstabsprägend sind. Vielmehr ist die umliegende Wohnbebauung ausschlaggebend, welche sich überwiegend als eine 4-geschossige Bebauung plus Dachgeschoss abbildet.
Der Bunker selbst weist im Bestand bereits vier Geschosse auf. Die Einfügung mit sechs Geschossen wäre folglich kritisch zu prüfen. Hierbei sind die Traufhöhen der Nachbarbebauungen ausschlaggebend.
Bei einer Aufstockung wären erwartungsgemäß mehrere Nachbargrundstücke betroffen, das Abstandsrecht ist entsprechend zu beachten.
Die gewünschte Nutzung "variabler Veranstaltungsraum" ist aufgrund des Störpotentials der umgebenden Wohnbebauung kritisch zu prüfen. Bei erhöhtem Publikumsverkehr ist die Versammlungsstätten-Richtlinie zu Grunde zu legen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass sowohl der Bunker selbst ein Einzelkulturdenkmal ist, als auch diverse weitere Denkmale in der Umgebung vorhanden sind. Eingriffe in die Struktur wären somit eng mit dem Denkmalamt abzustimmen und genehmigungsbedürftig.
Dem Magistrat, als Vermieter der Bunkeranlage, liegt derzeit keine offizielle Bedarfsanmeldung für die Aufstockung und die Schaffung der Barrierefreiheit für die Nutzer:in Waggong e.V. (Mieterin) vor. Demnach müsste die Mieterin zunächst einmal eine offizielle Anfrage beim hierfür zuständigen Fachamt, dem Amt für Bau und Immobilien, stellen.
Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit hinsichtlich des beabsichtigten Vorhabens, beispielsweise über eine eingehende Bauberatung bei der Bauaufsicht Frankfurt (BAF), würde rechtsichere Aussagen liefern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2023OFOF 519/3Haushalt 2023 Aufstockung des GermaniabunkersOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Mai 2023EAEA 123Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Aufstockung des GermaniabunkersEtatanregung
- 19. April 2024Sie sind hierBB 151Aufstockung des GermaniabunkersMagistratsbericht
- 11. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 75 WochenBB 382Aufstockung des GermaniabunkersMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)