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Die ehrenamtliche Arbeit der Vereine unterstützen!

Vorlagentyp: B
41 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren10 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 370

Betreff: Die ehrenamtliche Arbeit der Vereine unterstützen! Vorgang: A 1348 SPD, B 120/11 Mit dem Zwischenbericht B 120 vom 04.03.2011 wurden unter Ziffer 1 die Kirchen bzw. Gemeindehaus-Gottesdienststätten aufgeführt, für die nach Beschluss des Evangelischen Regionalverbandes (ERV) die Bauunterhaltung zukünftig nicht mehr aus Kirchensteuermitteln bestritten werden kann. Über die weitere Nutzung konnte eine abschließende Aussage des ERV erst erfolgen, nachdem die hiervon betroffenen Gemeinden die Möglichkeit hatten, im Rahmen der Entwicklung neuer Gebäudekonzepte Lösungen zu erarbeiten, die die weitere Bauunterhaltung des jeweiligen Gebäudes aus Kirchensteuermitteln entbehrlich machen. Die Beschlüsse zu den genannten Objekten liegen mittlerweile vor. Zur besseren Verständlichkeit wurden Objekte gleichen Sachverhalts zusammengefasst: - Gemeindehaus Friedenau-Taunusblick, Rombergstraße 63, Gemeindehaus Hausen, Kollwitzstraße 7, Gemeindehaus Höchst, Hospitalstraße 48 Die Objekte werden gemäß gefasster Kirchenvorstandsbeschlüsse von den Gemeinden abgegeben und sollen vermarktet, die Rombergstraße 63 vorzugsweise an eine Kirchengemeinde anderer konfessioneller Ausrichtung veräußert werden. Die Einnahmen dienen der Refinanzierung notwendiger Baumaßnahmen an anderen Gemeindehäusern. - Osterkirche, Mörfelder Landstraße 214 Das Gebäude bleibt bestehen, ab 2018 übernimmt die Gemeinde die Bauunterhaltung. - Matthäuskirche, Friedrich-Ebert-Anlage 33 Das Objekt soll unter weitestgehendem Erhalt des Kirchengebäudes seiner Bestimmung als Hochhausstandort zugeführt werden. - Gemeindehaus Regenbogen, Schaumburger Straße 61d, Gemeindehaus Fechenheim, Fuldaer Straße 20 Beide Objekte bzw. Flächen daraus wurden von den Gemeinden zu Gunsten einer Erweiterung der bestehenden Betreuungseinrichtungen aufgegeben. - Gemeindehaus Am Bügel, Ben-Gurion-Ring 39 Die Gemeinde hat Flächen an den ERV abgegeben, das Gebäude bleibt in der Nutzung der Gemeinde. - Gutleutkirche, Gutleutstraße 121 Das Objekt wurde gemäß Kaufvertrag vom 13.05.2009 durch die Stadt erworben. Entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses vom 11.12.2008, § 5112, ist mit Ausnahme des Glockenturmes ein Abriss des Gebäudes mit anschließender Neubebauung vorgesehen. Die Besitzübergabe ist erfolgt. Die kirchlichen Einrichtungen verbleiben bis zum Abbruch der Gebäude in der Liegenschaft, für alle institutionellen Nutzer ist eine anschließende räumliche Versorgung sichergestellt. - Festeburgkirche, An der Wolfsweide 58, Gemeindehaus Dreikönigs, Tucholskystraße 40, Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, Thomas-Mann-Straße 10 In diesen Objekten beteiligen sich die Gemeinden am Bauunterhalt. Die Gebäude bleiben in der Nutzung der Gemeinden. Damit ergibt sich für den Großteil der im B 120 vom 04.03.2011 genannten Kirchen bzw. Gemeindehaus-Gottesdienststätten keine Änderung in den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen. In Einzelfällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Vereinsnutzung aufgrund geänderter oder gestiegener Raumbedarfe durch die Kirchengemeinden beendet werden muss. Dies ist jedoch nicht zwangsläufig Folge der kirchlichen "Sparbeschlüsse" sondern erfolgte auch bereits in der Vergangenheit, wenn Nutzungsänderungen dies erforderlich machten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Dezember 2010AA 1348Die ehrenamtliche Arbeit der Vereine unterstützen!STVV-Anfrage · SPD
  2. 4. März 2011BB 120Die ehrenamtliche Arbeit der Vereine unterstützen!Magistratsbericht
  3. 12. September 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 Wochen
    BB 370Die ehrenamtliche Arbeit der Vereine unterstützen!
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 11
Sitzung 5 · 24.10.2011
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 5 · 25.10.2011
TO II, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 5 · 25.10.2011
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 6 · 25.10.2011
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 5 · 25.10.2011
TO I, TOP 29
Beraten
a) Die Vorlage B 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 5 · 28.10.2011
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 5 · 28.10.2011
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 5 · 03.11.2011
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 6 · 29.11.2011
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 5 · 05.12.2011
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten

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