Die ehrenamtliche Arbeit der Vereine unterstützen!
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Tucholskystraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Fußgängerüberweg am Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 4619.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bewohnerparken im Bereich der Tucholskystraße und des Grethenwegs18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Tucholskystraße per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 04.03.2011, B 120
Betreff: Die ehrenamtliche Arbeit der Vereine unterstützen! Vorgang: A 1348 SPD Zwischenbericht: Die Beantwortung der Anfrage war nur durch Abfrage bei den beiden großen christlichen Kirchen möglich. Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen stellen sich die ergebenden und eingeleiteten Maßnahmen in beiden Bereichen unterschiedlich dar. Die Beantwortung erfolgt, daher zweigeteilt.
- Die Regionalversammlung des Evangelischen Regionalverbandes (ERV) hat Ende 2008 beschlossen, für folgende Kirchen bzw. Gemeindehaus-Gottesdienststätten die Bauunterhaltung zukünftig nicht mehr aus Kirchensteuermitteln zu bestreiten: Gemeindehaus Friedenau-Taunusblick, Rombergstraße 63 Osterkirche, Mörfelder Landstraße 214 Gemeindehaus Höchst, Hospitalstraße 48 Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, Thomas-Mann-Straße 10 Matthäuskirche, Friedrich-Ebert-Anlage 33 Festeburgkirche, An der Wolfsweide 58 Gemeindehaus Regenbogen, Schaumburger Straße 61d Gemeindehaus Hausen, Kollwitzstraße 7 Gemeindehaus Fechenheim, Fuldaer Straße 20 Gemeindehaus Am Bügel, Ben-Gurion-Ring 39 Gutleutkirche, Gutleutstraße 121 Gemeindehaus Dreikönig, Tucholskystraße 40 Die betroffenen Gemeinden wurden durch den ERV aufgefordert, im Rahmen der Entwicklung neuer Gebäudekonzepte, Lösungen zu erarbeiten, die die weitere Bauunterhaltung des jeweiligen Gebäudes aus Kirchensteuermitteln entbehrlich machen. Diese Konzepte stehen unter dem Genehmigungsvorbehalt des ERV-Gesamtvorstandes. Das Bistum Limburg hat zwar seine Zuweisungen an die Kirchen und Gemeindezentren der katholischen Pfarreien in Frankfurt im Zuge des Prozesses "Sparen und Erneuern in den Kirchengemeinden" reduziert, Beschlüsse zur Stilllegung, Veräußerung oder zum Abriss von Gebäuden wurden bislang jedoch nicht gefasst.
- Da die Verwaltung der unter Ziffer 1 genannten Objekte den einzelnen Kirchengemeinden obliegt, kann durch den ERV eine Aussage hierzu nicht getroffen werden.
- Für den ERV analog zur Beantwortung der Ziffer
- Die katholische Kirche wird, im Falle einer Stilllegung oder Veräußerung eines Gebäudes, für die innerkirchlichen Gruppen in jedem Fall eine Alternativlösung schaffen. Anderweitige Gruppen werden unterstützt, entweder in kirchlichen Räumen oder andernorts eine neue "Beheimatung" zu finden.
- Eine abschließende Aussage zur weiteren Nutzung der unter Ziff. 1 genannten Kirchen und Gemeindehäuser ist erst nach Vorlage der vom ERV geforderten Gebäudekonzepte möglich. Die Liegenschaft Gutleutkirche, Gutleutstraße 121 wurde gemäß Kaufvertrag vom 13.05.2009 durch die Stadt erworben. Entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses vom 11.12.2008, § 5112, ist mit Ausnahme des Glockenturmes ein Abriss des Gebäudes mit anschließender Neubebauung vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2010AA 1348Die ehrenamtliche Arbeit der Vereine unterstützen!STVV-Anfrage · SPD
- 4. März 2011Sie sind hierBB 120Die ehrenamtliche Arbeit der Vereine unterstützen!Magistratsbericht
- 12. September 2011Antwort des Magistrats · nach 41 WochenBB 370Die ehrenamtliche Arbeit der Vereine unterstützen!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)