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Mikroplastik eindämmen

Vorlagentyp: B
52 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren20 Sitzungen
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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.09.2019, B 350

Betreff: Mikroplastik eindämmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4241 Ziffer II. - NR 879/19 LINKE. - Die Stadt Frankfurt am Main verwaltet auf rund 60 ungedeckten Sportanlagen 42 Kunstrasengroßspielfelder und 39 Klein- und Minispielfelder. Vier der Kunstrasengroßspielfelder sind mit einem für Hockey geeigneten Belag ausgestattet, der ohne Sand- und/oder Gummigranulat-Füllung auskommt. Alle anderen Spielfelder sind mit einer Sand- und Gummigranulatfüllung versehen. 2019 werden sechs weitere Kunstrasengroßspielfelder und 11 Klein- und Minispielfelder errichtet. Die Vorteile des Kunstrasenspielfelds gegenüber Spielfeldern mit Naturrasen liegen in seiner besseren Bespielbarkeit. Während ein optimal gepflegter Naturrasen rund 600 Stunden im Jahr genutzt werden kann, ist es möglich, auf einem Kunstrasenplatz bis zu 2.400 Stunden im Jahr zu spielen oder zu trainieren und das zu nahezu gleichwertig guten Bedingungen. Aus der besseren Nutzbarkeit resultiert ein geringerer Flächenverbrauch für Sportflächen in der begrenzten und stark wachsenden Stadt Frankfurt am Main, sodass nach Modernisierungen von Sportanlagen im Ostpark, in Höchst oder aktuell auf der Sportanlage Riederwaldwiese bisherige Flächen der Sportanlage (Neben- und Sportflächen) an die Natur zurückgegeben werden konnten. Auch der Wasserverbrauch ist erheblich geringer bei der Nutzung eines Kunstrasenplatzes im Vergleich zu Spielfeldern mit Naturrasen. Aufgrund dieser Vorteile hat die Stadt Frankfurt am Main vor 3 Jahren ein Sonderbauprogramm Kunstrasen aufgelegt, das allen Fußballvereinen die Nutzung eines Kunstrasenplatzes auf ihrer Heimspielstätte ermöglichen soll. Vor diesem Hintergrund wird zu den Unterpunkten der Anregung wie folgt geantwortet:

  • Im Sommer 2018 hat das Fraunhofer Institut für Umwelt, Sicherheit und Energietechnik (Fraunhofer UMSICHT) eine Konsortialstudie veröffentlicht, die Kunstrasenplätze als mögliche große Quelle für Mikroplastik benennt. Dabei geht die Studie von einer Bauweise aus, die nicht der DIN EN 15330-1 für Sportanlagen im Außenbereich und nicht der DIN 18035-7 für Sportplätze - Kunststoffrasenflächen entspricht. Eine genauere Datenabfrage zu Kunstrasenplätzen vom Fraunhofer UMSICHT wurde erst im April 2019 vorgenommen. Gemäß der genannten DIN werden die Kunstrasenplätze in Frankfurt am Main mit 20 - 22 kg/m2 Sand und 4 kg/m2 Kunstrasengranulat verfüllt, während das Fraunhofer Institut in der Studie von 15-20 kg/m2 Kunstrasengranulat ausgeht. In Frankfurt am Main werden nachweislich im Rahmen der Gewährleistungspflege (Zeitdauer 5 Jahre nach Fertigstellung der Sportfläche) keine oder nur äußerst geringe Granulatmengen nachgelegt, z. B. am 11m-Punkt oder im Torraum. Darüber hinaus können Wind und Regen nahezu keinen Austrag von Granulat bewirken, da das Granulat von der Kunstrasenfaser festgehalten wird. Zudem hat das Fachamt seit einigen Jahren professionelle Pflegemaschinen, die eine fachgerechte Pflege der Anlagen über die gesamte Lebensdauer der Fläche gewährleisten. In Frankfurt am Main kommt zudem ein baulicher Standard zur Ausführung, der den Austrag von Granulat in tangierende Vegetationsflächen verhindert. Diese sind u.a. ausreichend breite umlaufende befestigte Wege mit entsprechenden Einfassungen. Des Weiteren verhindern entwässerungstechnische Maßnahmen (in Form von Absetzschächten) den Eintrag von Granulat ins das Abwassersystem. Nach Berechnungen der Fachämter werden jährlich durchschnittlich ca. 27 kg Gummigranulat pro Großspielfeld (ca. 7.500 m2) nachgelegt, ein deutlich geringerer Wert als von der Studie des Fraunhofer-Instituts UMSICHT - die selbst darauf verweist, dass Feststellungen und Empfehlungen auf Schätzungen beruhen und sich das Ausmaß der Wirkungen von Kunststoffemissionen auf den Menschen und Ökosystemen bisher nicht abschätzen lässt sowie das neue Bewertungsansätze benötigt werden - angenommen. Die Studie des Fraunhofer Institutes UMSICHT zu Mikroplastik führte dazu, dass die EU der European Chemical Agency (ECHA) einen Prüfauftrag erteilte. Dieser mündete in einem Vorschlag zur Beschränkung und zum Verbot von "bewusst zugesetztem" Mikroplastik, zu dem das derzeit verwendete Kunstrasengranulat gehört. Aktuell befindet sich das Verfahren in einer Anhörungsphase, in dessen Rahmen die zuständigen Bundes- und Landesministerien, die kommunalen Spitzenverbände und die Sportverbände Stellungnahmen einbringen bzw. bereits eingebracht haben. Ein mögliches Verbot des Gummigranulates als Füllstoff in Kunstrasenspielfeldern könnte eine der Folgen sein, allerdings weist inzwischen auch die ECHA darauf hin, dass ein generelles Verbot von Kunstrasenplätzen, wie in der Presse oft erwähnt, nicht geplant ist. Bisher sind keine weiteren Details zur kommenden rechtlichen Regelung der Thematik oder zu Übergangsfristen bekannt.
  • Bei allen 2019 durchgeführten Modernisierungen auf städtischen Sportanlagen auf den Sportanlagen o Bockenheim o Berkersheimer Weg o Goldstein o Nieder-Eschbach o Riederwaldwiese o Rödelheim werden die neuen Kunstrasenspielfelder ohne Gummigranulat und mit Quarzsandfüllung gebaut.
  • Es bleibt abzuwarten, wie die kommende EU-Regelung ausgestaltet sein wird. Danach wird zu prüfen sein, ob und wenn ja, welche bestehenden Kunstrasenplätze in welchem Zeitraum umgerüstet werden müssen. Wie es bereits heute gängige Praxis ist, werden die zuständigen Fachämter selbstverständlich auch bei zukünftigen Baumaßnahmen und Modernisierungen der insgesamt gut aufgestellten Sportinfrastruktur in Frankfurt am Main das Wohl der engagierten und vom Ehrenamt getragenen Vereine berücksichtigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2018FF 1473Die Konsortialstudie „Kunststoffe in der Umwelt: Mikro- und Makroplastik“ des Fraunhofer Instituts nennt neben weiterenFragestunde-Frage
  2. 28. Mai 2019NRNR 879Mikroplastik eindämmenSTVV-Antrag · LINKE.
  3. 20. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 Wochen
    BB 350Mikroplastik eindämmen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
OBR 8
Sitzung 35 · 17.10.2019
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDULinkeFDPBFFdFfm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO II, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 35 · 25.10.2019
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 35 · 25.10.2019
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 35 · 25.10.2019
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 35 · 28.10.2019
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 35 · 28.10.2019
TO II, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 35 · 28.10.2019
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUBFFFDP
Ablehnung:
LinkeGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen LINKE. und GRÜNE (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 35 · 29.10.2019
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 33 · 29.10.2019
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 35 · 31.10.2019
TO I, TOP 27
Beraten
a) Die Vorlage B 350 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 35 · 31.10.2019
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 35 · 28.11.2019
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)

OBR 3
Sitzung 36 · 05.12.2019
TO I, TOP 19
Beraten
Die Vorlage B 350 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 23.01.2020
TO II, TOP 58
Beraten
a) Die Vorlage B 350 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 38 · 20.02.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL und BFF (= Zurückweisung)

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