Neubau der Turnhallen und des Schwimmbades sowie Gebäudesanierung der ErnstReuterSchule I und II
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 01.09.2014, B 344
Betreff: Neubau der Turnhallen und des Schwimmbades sowie Gebäudesanierung der Ernst-Reuter-Schule I und II Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.05.2014, § 4544 - OA 491/14 OBR 8 - Die vorgesehenen Maßnahmen sollen, wie im Investitionshaushalt des Haushaltsplans 2014 abgebildet, realisiert werden. Die Planungen werden vorangetrieben, erste Gespräche mit den Schulen fanden bereits statt. Synergieeffekte, die mit der Europäischen Schule entstehen können, werden selbstverständlich beachtet und die geplanten Vorhaben im Rahmen der Möglichkeiten demgemäß umgesetzt. Die Erweiterung der Europäischen Schule wird die Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen weder verzögern noch verhindern, auch wenn das ehemalige Traglufthallengelände tangiert ist. Es war immer klar, dass die Erweiterung der Europäischen Schule nur akzeptabel ist, wenn die Ernst-Reuter-Schulen einen adäquaten Ersatz erhalten. Ein mehr als doppelt so großes Ersatzgrundstück kann den Ernst-Reuter-Schulen zur Verfügung gestellt werden, so dass die Planungen für die Sanierung und Errichtung von Sportstätten reibungslos fortgeführt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2014OFOF 434/8Neubau der Turnhallen und Schwimmbad sowie Gebäudesanierung der ErnstReuterSchule.I und.IIOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 27. März 2014OAOA 491Neubau der Turnhallen und des Schwimmbades sowie Gebäudesanierung der ErnstReuterSchule I und II Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 45Anregung
- 1. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 344Neubau der Turnhallen und des Schwimmbades sowie Gebäudesanierung der ErnstReuterSchule I und IIMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Kenntnis)