Erweiterte Fortschreibung 2021 zum Haushalt 2020/2021 Investitionsprogramm 2020-2024; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBericht
Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2023/Investitionsprogramm 2023 - 2026 wird für das Jahr 2023 wie folgt berichtet:
Zu 1.
| Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2023 / Investitionsprogramm 2023-2026, Produktgruppe 16.11, wie folgt enthalten sind: Produktbereich: 16 | Nahverkehr und ÖPNV |
| Produktgruppe: 16.11 | Förderung Öffentlicher Personennahverkehr |
Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen sowie die damit zusammenhängenden ergebniswirksamen Sachverhalte abgebildet. Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden entsprechend den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt (Erlass vom
4. September 1996).
Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten
80688191-94 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO),
80681010-94 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und
80681130-94 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet.
Die Einnahmen werden hier unter Angabe der maßnahmebezogenen PSP (Projektstrukturplan)-Elemente verbucht.
Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu erbringen.
Die Rangfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt: Kategorie 1: Einzelbewilligung liegt vor (Maßnahmen mit dem Merkmal "E" - Einzelmaßnahme). Kategorie 2: Programme einschließlich Planungsmittelpauschalen zur Erstellung von Kostenberechnungen (Maßnahmen mit dem Merkmal "P" - Programm). Kategorie 3: Maßnahmen mit laufenden Einzelbewilligungen bzw. Mehrkostenvorlagen (Maßnahmen mit dem Merkmal "E" - Einzelmaßnahme). Kategorie 4: Maßnahmen, für die noch keine Einzelbewilligung bzw. Mehrkostenvorlage in den Geschäftsgang gegeben wurde (Maßnahmen mit dem Merkmal "E" - Einzelmaßnahme). Kategorie 5: Planungsmittel für Einzelmaßnahmen zur Erstellung von Kostenschätzungen und -berechnungen (Maßnahmen mit dem Merkmal "E" - Einzelmaßnahme) .
| Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen E3/2015 | Der barrierefreie Umbau weiterer 37 |
| Bushaltestellen E3/2015 begann Ende März 2017. Für die Pakete A, B und D liegen die Abschlussbescheide vor. Die Verwendungsnachweise für die Pakete C und E wurden 2021 (C) und 2022 (E) dem Zuwendungsgeber vorgelegt. Die beiden letzten Abschlussbescheide aus diesem Gesamtpaket sind noch ausstehend. Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen E3/2016 | Der |
| barrierefreie Umbau der Bushaltestellen E3/2016 (Paket D) wurde Ende 2021 fertiggestellt. Der Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber 2023 vorgelegt. Ein Abschlussbescheid ist noch ausstehend. Barrierefreier Ausbau verschiedener Bushaltestellen der Linie 32 | Mit dem |
| barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen der Linie 32 wurde im Jahr 2019 begonnen. Anfang 2022 erfolgte die Fertigstellung. Dem Zuwendungsgeber wurde Anfang 2023 der Verwendungsnachweis vorgelegt. Ein Abschlussbescheid ist noch ausstehend. Barrierefreier Ausbau verschiedener Bushaltestellen "Akutmaßnahmen" (Los 2) | Die |
| Fertigstellung der baulichen Umsetzung erfolgte im Jahr 2022. Der Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber Anfang 2023 vorgelegt. Der Abschlussbescheid liegt seit Ende 2023 vor. | |
| Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle der Linie 12 "Hugo-Junkers-Schleife" | Die Fertigstellung der Maßnahme |
| erfolgte Mitte 2020. Der Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber Mitte 2021 vorgelegt. Der Abschlussbescheid ist noch ausstehend. Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle der Linie 15 "Stresemannallee/Gartenstraße" (Richtung Niederrad) | Der Beginn |
| der baulichen Umsetzung erfolgte Mitte 2019. Die anvisierte Fertigstellung soll Mitte 2024 erfolgen. Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle der Linie 16 "Stresemannallee/Gartenstraße" (Richtung Offenbach) | Der Beginn |
| der baulichen Umsetzung erfolgte Ende 2020. Die anvisierte Fertigstellung soll Mitte 2026 erfolgen. Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle der Linie 14 "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" | Der Beginn |
| der baulichen Umsetzung erfolgte Anfang 2019. Die anvisierte Fertigstellung soll Mitte 2025 erfolgen. Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hospital zum Heiligen Geist" | Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Mitte |
2023. Die anvisierte Fertigstellung soll Ende 2024 erfolgen.
Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Mitte 2021. Die anvisierte Fertigstellung soll Ende 2025 erfolgen.
Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Beginn der baulichen Umsetzung ist für Mitte 2024 anvisiert.
Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Ende 2023. Die Fertigstellung ist für Ende 2024 anvisiert.
Zu 2.
Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet.
Zu 3.
Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien.
Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als fünf Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich.
Die Maßnahmen, die noch nach GVFG-Richtlinien bewilligt wurden, unterliegen den Regelungen des Zentralen Handbuches von Hessen Mobil zu Ziffer 4.9 Verkehrsinfrastrukturförderung. Der Mittelabruf erfolgt auf Grundlage tatsächlicher Ausgaben. Bei entsprechend nachgewiesenem Mittelbedarf kann der Bescheid auf Antrag des Zuwendungsempfängers umgestellt werden. Die bisher nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bestehende Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für Auszahlungen, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen, ist im Zentralen Handbuch nicht mehr enthalten, da die Verwaltungsvorschriften formell abgelaufen sind.
Die Projekte, die nach 2020 eingereicht und bewilligt wurden, werden nach den Richtlinien des Mobilitätsfördergesetzes des Landes Hessen vom 26.04.2021 abgewickelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. September 2024 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf E 1024 zurück — Etatantrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP, beschlossen am 15. Dezember 2003. In 17 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
16 Nahverkehr und ÖPNV
Ausgaben 2025: 311 Mio € · im Antragsjahr 2024 300 Mio € — preisbereinigt +1 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf17 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und Linke gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)