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a) Gute Mobilität mit weniger Schadstoffemissionen und Lärm: Mehr Tempo bei der Verbreitung der EMobilität in Frankfurt b) Elektro-Offensive für den Frankfurter Westen

Vorlagentyp: B
52 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 340

Betreff:

a) Gute Mobilität mit weniger Schadstoffemissionen und Lärm: Mehr Tempo bei der Verbreitung der E-Mobilität in Frankfurt b) Elektro-Offensive für den Frankfurter Westen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2475 - NR 535/18 CDU/SPD/GRÜNE, OA 200/17 OBR 6 - Mit dem Stadtverordnetenbeschluss vom Mai 2009 machte sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main als Vorreiter auf dem Gebiet der Elektromobilität auf den Weg. Im Jahr 2010 entwickelte die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH in Kooperation mit Continental mit 27 Projekten und damit verbunden mit 7 Zielen, die bis 2025 im Stadtgebiet erreicht werden sollen. Angesichts der massiven Weiterentwicklung der Produkte, Technologien und Bedarfe im klimatechnischen Bereich hat die Wirtschaftsförderung einen Antrag auf Förderung zur "Erstellung eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes beim Bund gestellt, der positiv beschieden wurde. Schwerpunkte des neu zu erarbeitenden Konzepts werden sein die Ladeinfrastruktur (insbesondere in Quartieren), der ÖPNV, potenzielle Nutzgruppen und die Rahmenbedingungen im Satzungsgebiet der Stadt Frankfurt am Main. Bereits heute verfügt Frankfurt am Main über ein leistungsstarkes, differenziertes und flächendeckendes Netz an öffentlichen und privaten Ladesäulen. Aktuell gibt es im Stadtgebiet 49 öffentlich zugängliche Ladestandorte mit etwas über 100 Ladestationen, den Start eines Pilotprojekts mit E-Taxis, ca. 120 E-Fahrzeuge im Post- und Paketzustellverkehr und rund 60 E-Fahrzeuge im Einsatz der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe. Die Fragen im Einzelnen werden wie folgt beantwortet:

Zu 2.) Das Verkehrsdezernat koordiniert aktuell die Erstellung eines Gesamtkonzeptes Carsharing. Hierbei werden sowohl das stationsbasierte als auch das "free-floating" Modell berücksichtigt. Insbesondere die Förderung des Carsharing mit Elektrofahrzeugen bietet hohe Potentiale zur Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet. Daher führt der Magistrat auch Gespräche mit Carsharinganbietern zum Einsatz von Elektrofahrzeugen im Frankfurter Stadtgebiet. Das vom deutschen Bundestag am 30. März 2017 beschlossene Carsharinggesetz wird Anwendung finden. Für Dienstfahrten städtischer Mitarbeiter wurden bereits in der Vergangenheit Nutzerverträge mit den Carsharinganbietern "Book-and-Drive" als auch "stadtmobil" durch den Zentraleinkauf geschlossen. Hierdurch haben alle Ämter und Dezernate die Möglichkeit, Carsharing in der betrieblichen Mobilität zu nutzen. zu 3.) Wie oben erwähnt, erarbeitet die Wirtschaftsförderung aktuell ein kommunales Elektromobilitätskonzept. Hierbei konnten Fördermittel beim Ministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur in beträchtlicher Höhe akquiriert werden. Die Vergabe an einen Dienstleister erfolgte Anfang Juni und die Arbeiten wurden bereits aufgenommen. Ziel ist es, ein gesamtstädtisches Elektromobilitätskonzept zu erstellen. Hierbei werden der Ausbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen als auch im privaten Bereich, die Umstellung des ÖPNV (Busse & Taxis) als auch der Wirtschaftsverkehre auf Elektroantriebe sowie die Nutzung von E-Fahrzeugen durch die breite Bevölkerung berücksichtigt werden. Das zu erstellende Konzept wird das Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr 2025 in Frankfurt am Main" ersetzen und einen gesamtheitlichen Ansatz in Bezug auf die urbane Mobilität vertreten. Die Umstellung von Buslinien auf Elektroantriebe erfolgt dabei unter dem Ansatz, dass dort, wo die höchsten Stickoxidbelastungen im Stadtgebiet gemessen werden und das Streckenprofil den Einsatz von Elektrobussen zulässt, die entsprechenden Fahrzeuge zuerst eingesetzt werden. Hierbei sind auch entsprechende Planungs- und Beschaffungszeiträume zu berücksichtigen. Außerdem ist zu beachten, dass der Einsatz von Elektrobussen derzeit noch mit deutlich höheren Kosten verbunden ist, sodass für die Umsetzung weitere Fördermittel notwendig sind. Für den Einsatz von Elektrotaxis arbeitet der Magistrat aktuell an einem Pilotprojekt zum Einsatz von 50 Elektrotaxis in Frankfurt am Main. Neben der Beschaffung von entsprechend geeigneten Fahrzeugen ist hierbei auch die Bereitstellung einer Schnellladeinfrastruktur an ausgewählten Taxistandplätzen maßgeblich für den Erfolg des Projektes. Die Beschaffung von städtischen Dienstfahrzeugen erfolgt schon seit dem Jahr 2016 verstärkt mit einem Fokus auf die Elektromobilität. Die Stadt Frankfurt am Main hat erstmals 2016 rund 35 Elektrofahrzeuge durch eine städtische Beschaffungsinitiative in Dienst gestellt. Im Jahr 2017, 2018 und 2019 wurde/wird diese Initiative fortgeführt. Um zukünftig weitere Fördermittel (z. B. Sofortprogramm Saubere Luft) auch durch die Stadt Frankfurt am Main in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, die Fahrzeugbeschaffung innerstädtisch durch ein Fuhrparkmanagement zu zentralisieren. Durch die Skalierungseffekte können somit die für die Anträge notwendigen Stückzahlen erreicht werden und mit einem entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzept für städtische Liegenschaften, welches ebenfalls förderfähig ist, hinterlegt werden. Für das Gesamtstadtgebiet erfolgt im Rahmen der Erstellung des kommunalen Elektromobilitätskonzeptes die Erarbeitung einer Strategie für ein leistungsfähiges Angebot an Ladeinfrastruktur. Hierbei werden insbesondere Lösungen für die Bedarfe in Wohnquartieren angestrebt, welche sich durch einen hohen Anteil an "Laternenparkern" auszeichnen. Der Magistrat führt dazu aktuell Gespräche mit potentiellen Investoren für den Betrieb von Ladeinfrastruktur. Hierfür wurde durch den Magistrat in den letzten Monaten eine Richtlinie zum Aufstellen von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum erarbeitet. Die Richtlinie wird in Kürze veröffentlicht werden. Die Einführung von Bevorrechtigungen von Fahrzeugen mit Elektroantrieb hat der Magistrat bereits geprüft. Hierbei ist anzumerken, dass der Magistrat die Freigabe von Bus- und Taxispuren zur Nutzung durch Fahrzeuge mit E-Kennzeichen als sehr kritisch erachtet. Hintergrund ist der Sachverhalt, dass diese Spuren der Bevorrechtigung des ÖPNV's dienen und durch die Freigabe der Busspuren für Teile des Individualverkehrs die gewünschten Effekte aufgehoben werden. Der Magistrat arbeitet daher an Lösungen, um Elektroautofahrenden alternativ attraktive Vorteile anbieten zu können. Zur Einführung der Elektromobilität im Carsharing wird auf Ziffer 2 verwiesen. Der Ausbau zur Intensivierung der Nutzung von E-Bikes und Pedelecs wird durch das Radfahrbüro der Stadt Frankfurt am Main koordiniert. Insbesondere Projekte und Themen rund ums das Fahrrad-Parken werden dort initiiert. Sichere, gut zugängliche und ausreichende Abstellplätze sind ein wichtiger Teil der Radfahr-Infrastruktur einer Stadt. Der Magistrat arbeitet kontinuierlich daran, die Parkmöglichkeiten für Fahrräder zu verbessern Unter der Überschrift Wirtschaftsverkehre wird bereits eine Vielzahl von Projekten zur Belieferung auf der letzten Meile umgesetzt. Aktuell betreibt die Deutsche Post/DHL über 110 elektrische Zustellfahrzeuge auf dem Frankfurter Stadtgebiet. Weitere KEP-Dienstleister sind aktiv dabei, ihre Flotten, welche auf dem Frankfurter Stadtgebiet eingesetzt werden, auf den elektrischen Antrieb umzustellen. Außerdem wurde am Parkhaus Börse ein Mikrodepot eingerichtet, von wo aus täglich Pakete per Lastenfahrrad in der Innenstadt ausgeliefert werden. Der Magistrat unterstützt die Umsetzung solcher Projekte aktiv in Zusammenarbeit mit dem HOLM und der IHK. Über den Ideenwettbewerb Klimaschutz wird aktuell ein Projekt unterstützt, welches den Einsatz der Straßenbahn und von Lastenfahrrädern in der Paketzustellung testen wird. zu 4: Eine Fokussierung auf einzelne Stadtteile erscheint nicht zielführend. Das sich in Arbeit befindliche kommunale Elektromobilitätskonzept für die Gesamtstadt dient der einfachen und damit erfolgreichen Nutzung multimodaler Mobilitätsketten und wird sich von daher bundesweiter Akzeptanz erfreuen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Oktober 2017OFOF 498/6Elektro-Offensive für den Frankfurter WestenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. November 2017OAOA 200Elektro-Offensive für den Frankfurter WestenAnregung
  3. 12. März 2018NRNR 535Gute Mobilität mit weniger Schadstoffemissionen und Lärm: Mehr Tempo bei der Verbreitung der E-Mobilität in FrankfurtSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  4. 19. Oktober 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 Wochen
    BB 340a) Gute Mobilität mit weniger Schadstoffemissionen und Lärm: Mehr Tempo bei der Verbreitung der EMobilität in Frankfurt b) Elektro-Offensive für den Frankfurter Westen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 27 · 04.12.2018
TO I, TOP 59
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 27 · 22.01.2019
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 27 · 22.01.2019
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
AfD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)

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