Frankfurt steht ein für das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit: Klärung der Vorgänge rund um Blockupy 2013
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Bericht des Magistrats vom 28.06.2013, B 338
Betreff: Frankfurt steht ein für das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit: Klärung der Vorgänge rund um Blockupy 2013 Vorgang: A 373/13 SPD Die Anfrage der SPD-Fraktion wurde dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main durch Herrn Oberbürgermeister Feldmann mit der Bitte um Stellungnahme überreicht. Die Beantwortung der Fragen erfolgte direkt an Herrn Oberbürgermeister Feldmann. Das Polizeipräsidium hat zu den Fragen 1 bis 8 wie folgt Stellung genommen: 1.) In den Medien gibt es differierende Angaben über die Anzahl der Demonstrantinnen und Demonstranten, der Polizistinnen und Polizisten, der Vermummten im Kessel, der Verletzten auf beiden Seiten sowie der Festnahmen. Daher fragen wir: Welche Erkenntnisse liegen vor über die Anzahl - der Demonstrantinnen und Demonstranten? - der Polizistinnen und Polizisten? - der Vermummten unter den Demonstranten? - der Verletzten auf Seiten der Polizei (mit Angabe der Verletzungen)? - der Verletzten auf Seiten der Demonstranten (mit Angabe der Verletzungen)? - der erfolgten Festnahmen? Zu Frage 1: Nach polizeilicher Schätzung nahmen der der Demonstration am 01.06.2013 ca. 6000 Personen teil. An diesem Tag waren in der Spitze ca. 4000 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte im Einsatz. Die Zahl der vermummten Demonstrationsteilnehmer war nicht statisch. Mit Stand 18.06.2013 liegen bei der Polizei 12 Anzeigen von Demonstrationsteilnehmern, davon 9 wegen Körperverletzung, vor. Während der Blockupy-Aktionstage wurden 31 PolBea. verletzt, davon 21 (durch Schläge/Tritte, Wurfgegenstände, Farbe, Pyrotechnik) im Rahmen der Demonstration am 01.06.2013. Von insgesamt 947 Personen wurde die Identität festgestellt. 2.) Bei einer Pressekonferenz wurden der Öffentlichkeit die im Kessel sichergestellten "Waffen" und gefährlichen Gegenstände präsentiert. Dabei soll es sich dem Vernehmen nach auch um Styropor- und Pappschilder gehandelt haben. - Welche gefährlichen Gegenstände wurden in welcher Anzahl sichergestellt? - Wie ist diese "Ausbeute" im Vergleich mit bei anderen Demonstrationen ohne Einkesselung sichergestellten Waffen/gefährlichen Gegenständen zu bewerten? - Wie schätzt der Magistrat die Gefährlichkeit dieser Gegenstände (im Detail aufgeführt) ein? Zu Frage 2: Innerhalb des abgesperrten Bereiches wurden insbesondere - 39 pyrotechnische Gegenstände (Bengalofackeln, Rauchtöpfe, Rauchkörper, Polenböller, Color Salute, polnische Kugelbombe) - 65 Schutzschilde (scharfkantiges Hartplastik mit innen liegendem Styropor als Schlagschutz und Schlauchgummi als Halteschlaufen), - eine Vielzahl mit Farben gefüllte Gegenstände (Flaschen, Weihnachtskugeln, Glühbirnen), zusätzlich waren vor Ort bereits einige zerborsten, - umfangreiches Vermummungsmaterial (Sturmhauben, Tücher etc.) sowie Schutzhandschuhe, - zahlreiche Fahnenstangen und Latten aufgefunden und sichergestellt. Da die pyrotechnischen Gegenstände keine Zulassungen haben, liegen Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz vor. 3.) Es liegen diverse Berichte vor, die beschreiben, es habe schon frühzeitig auf der geplanten Demonstrationsstrecke hinter dem Willy-Brandt-Platz im Gegensatz zum ersten Teil der Strecke keine sichtbaren Polizeimaßnahmen und -einrichtungen mehr gegeben. Demgegenüber sei polizeiliche Infrastruktur am Ort des Kessels konzentriert gewesen. Zusätzlich habe es Gespräche mit Polizisten gegeben, die bestätigt hätten, die Einkesselung sei gezielt geschehen und geplant gewesen. In der Presse wird ein Beamter zitiert mit den Worten: "Doch diese Strategie war ein Fehler!" (BILD Frankfurt) Demonstranten berichteten auch, seitens der Polizei gehört zu haben, mittels des Kessels habe man die Personalien speziell der vermummten Demonstranten feststellen wollen, um sie mit den bei der Demonstration im März 2012 ermittelten Daten abzugleichen. - War die Einkesselung der Demonstranten geplant? - Falls nein, wie konnte dieser Eindruck entstehen? - Falls ja, welche Strategie der Polizei stand dahinter? - Inwiefern passt die Einkesselung von Demonstranten zu einer De-Eskalationsstrategie? Zu Frage 3: Die polizeiliche Strategie war bestimmt mit der unbedingten Gewährleistung der friedlichen Grundrechtsausübung im Rahmen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Dabei ist die Separierung von Gewalttätern, die einen friedlichen Ablauf einer Demonstration beeinträchtigen, Teil der polizeitaktischen Einsatzvariante. Die polizeiliche Einsatzvorbereitung umfasst in solchen Einsatzlagen die gesamte Demonstrationsstrecke. So wurden auch für den 01.06.2013 mögliche Szenarien entlang der Aufzugsstrecke und die jeweils möglichen polizeilichen Interventionsmöglichkeiten in die Überlegungen einbezogen. Solche gab es über die gesamte Aufzugsstrecke verteilt. Die aus polizeilicher Sicht mit sehr viel Langmut geführten Verhandlungen und die fortlaufenden Angebote zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheit durch Fortführung der Demonstration sind Beweise für die praktizierte Deeskalation. 4.) Seitens der Polizei wurde die Einkesselung damit gerechtfertigt, dass sich unter den "etwa 7.000 Demonstranten etwa 500 Vermummte" befunden hätten, die sich mit Transparenten und Seilen als Block nach außen abgegrenzt hätten und von denen man gewaltsame Aktionen erwartet habe. - Wieso führten Tatbestände, die schon zu Beginn der Demonstration vorlagen (Vermummung, Abschottung nach außen), erst nach einer halben Stunde und am genannten Ort zur Einkesselung? Hatte sich die Gefahrenlage innerhalb von 30 Minuten so grundlegend geändert? - Gab es Durchsagen der Polizei mit der Aufforderung, die Auflagenverstöße zu beenden? Wenn ja, wann und wie viele? - Hält es der Magistrat für verhältnismäßig, für die Feststellung der Personalien von 500 den Auflagen der Demonstration Zuwiderhandelnden 6.500 weitere ordnungsgemäß Demonstrierende an der Ausübung ihres Demonstrationsrechts zu hindern? - Wieso hielt die Polizei hier eine Einkesselung für gerechtfertigt, nachdem in der Vergangenheit "schwarze Blöcke" rechtsextremer Demonstranten, die in gleicher Weise gegen geltende Auflagen verstießen, bewusst nicht eingekesselt und nicht am Weiterdemonstrieren gehindert wurden, wobei dies mit de-eskalierender Polizeitaktik begründet wurde? - Was gab der Polizei den Anlass zur Vermutung, einige Demonstranten hätten kurz vor dem Ausüben gewaltsamer Aktivitäten gestanden? Zu Frage 4: Der Versammlungsleiter wurde frühzeitig sowohl wegen des Mitführens verbotener Gegenstände als auch auf erste Vermummungen angesprochen. Seine Ansprachen an die betreffenden Personen zeigten am Sammelort "Baseler Platz" vereinzelt Wirkung. Mit Beginn des Aufzuges nahmen Schutzbewaffnung und Vermummung zu und es kam zur Bildung zweier Blöcke. Ansprachen an den Versammlungsleiter erbrachten keine Veränderung. Auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen vergleichbarer Einsatzlagen waren insbesondere die beteiligten Gruppierungen, die zu Gewalttaten auffordernden Durchsagen aus dem Bereich des "Schwarzen Blocks", die Missachtung von Versammlungsauflagen, die gewählte Block-Bildung/-Formation in Kombination mit den szenetypischen und für konfrontative/gewalttätige Auseinandersetzungen geeignete Ausrüstungen sowie der entsprechende aggressive Habitus dieser Demonstrationsteilnehmer als tatsächliche Anhaltspunkte zu bewerten, die die Annahme rechtfertigten, dass es bei ungehindertem Versammlungsverlauf zu weiteren Straftaten von erheblicher Bedeutung gekommen wäre. Die einschließende Absperrung in der Hofstraße war aufgrund der massiven Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, der drastischen Vermummung und der massiven Schutzbewaffnung eine "ultima-ratio-Entscheidung", um die friedliche Wahrnehmung des Demonstrationsrechtes für die restlichen Teilnehmer, möglichst aber aller Teilnehmer, im Rahmen der angemeldeten Versammlung zu gewährleisten. Dies wäre bei einem Umweg von ca. 150 m jederzeit möglich gewesen, wurde aber vom Versammlungsleiter abgelehnt. 5.) Demo-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen sowie Anmelder berichteten, man habe nach der Einkesselung zunächst mit der örtlichen Polizeiführung verhandelt, um den Fortgang der Demonstration zu ermöglichen. Eine Einigung mit den Beamten vor Ort sei in greifbare Nähe gerückt, erst nach "wiederholtem Nachfragen in Wiesbaden" hätte die Einsatzleitung sich einer gemeinsamen Lösung verschlossen. - Wer wurde in dieser Situation von der Einsatzleitung zu Rate gezogen? - In wie weit waren die städtische Ordnungsbehörde bzw. der Sicherheitsdezernent Markus Frank involviert? - Welche Rolle spielte Innenminister Boris Rhein dabei? - Wie war die Versammlungsbehörde in die Entscheidungsprozesse eingebunden? - Gab es politische Vorgaben seitens des Magistrats gegenüber der Versammlungsbehörde? Wenn ja, welche? Zu Frage 5: Die polizeilichen Entscheidungen wurden durch den Gesamteinsatzleiter, Herrn AD Schneider, getroffen. Neben der Beratung im polizeilichen Führungsstab erfolgten die Ansprache des Versammlungsleiters hinsichtlich der Wahrnehmung seiner Pflichten, das Stoppen der Personengruppe, aus der sowohl Straftaten als auch Auflagenverstöße begangen wurden, die erneute Ansprache des Versammlungsleiters und die sich anschließende Verhandlungsphase sowie der formale Ausschluss der separierten Teilnehmer mit den beiden auf der Befehlsstelle des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main anwesenden Vertretern der Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main. Dies gilt auch für das mehrmalige Angebot der Fortsetzung des Demonstrationszuges auf der angemeldeten Strecke, sowie Alternativangebote in der Folge, die zum Teil auch im Direktkontakt zwischen den Vertretern der Versammlungsbehörde und dem Versammlungsleiter bzw. dessen Bevollmächtigte erörtert wurden. Die formale Feststellung des Endes der Versammlung erfolgte um 20.20 Uhr durch die Vertreter der Versammlungsbehörde. Herr Innenminister Boris Rhein war in keiner Phase eingebunden. 6.) Es gab unterschiedliche Angaben über entstandene Schäden. - Welche Sachschäden entstanden durch die Demonstration (einzelne Angabe der Schadensart und Schadenshöhe)? - Wie sind diese Schäden verglichen mit der letztjährigen Blockupy-Demonstration einzuschätzen? - In welcher Größenordnung bewegten sich entstandene Schäden früherer Demonstrationen auch anderer Veranstalter? Zu Frage 6: Im Zusammenhang mit den Blockupy - Aktionstagen 2013 sind Sachschäden von ca. 100.000 € entstanden. Eine ins Detail gehende Differenzierung ist zurzeit noch nicht möglich. 7.) Es gab diverse Beschwerden über das Verhalten der Polizei gegenüber der Presse - trotz der Anwesenheit einiger Pressevertreter, die eingekesselt gewesen waren, bei der Pressekonferenz der Polizei zur Demonstration, konnten selbst deren direkte Fragen bisher nicht geklärt werden. - Ist es richtig, dass die besonders geschützten Rechte von Pressevertretern, die ihnen die Ausübung ihres Berufes und die Berichterstattung auch in schwierigen Situationen ermöglichen sollen, während der Demonstration massiv beschnitten wurden? Trifft es zu, dass auch die äußerlich sichtbare Kennzeichnung "Presse" sowie Presseausweise von Polizisten ignoriert wurden? Wenn ja, mit welcher Begründung? - Wie viele Journalisten befanden sich unter den Eingekesselten? - Wie viele Journalisten befanden sich unter den Verletzten? Welcher Art waren ihre Verletzungen? - Mit welcher Begründung wurden Fotografen und Kameraleute am Herstellen von Bildern gehindert? - Lagen der Polizei Hinweise auf den vermehrten Einsatz gefälschter Presseausweise vor? Woher kamen diese Informationen? - Welche Kennzeichnung empfiehlt die hessische Polizei Pressevertretern, damit sie ungehindert ihrer Arbeit nachgehen können? Zu Frage 7: Eine gründliche Aufarbeitung der vorgebrachten Beschwerden erfolgt durch eine Arbeitsgruppe des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. 8.) Von einigen Bürgerinnen und Bürgern wurde geltend gemacht, sie seien während der Einkesselung in ihren persönlichen Rechten beschnitten worden. - Ist es richtig, dass die Polizei während der neunstündigen Einkesselung keinen Zugang zu Getränken oder Verpflegung gewährte? Stimmt es, dass lediglich durch Mitarbeiter des Theaters Getränke an die Eingekesselten weitergereicht wurden? Wenn ja, wie wird dies begründet? - Ist es richtig, dass die von der Polizei herbeigeschafften sanitären Anlagen für einen Teil der Demonstranten nicht nutzbar waren, weil sie daran gehindert wurden, bis zum Standort der mobilen Toiletten zu gelangen? - Trifft es zu, dass während der Einkesselung Anwälte einiger Demonstranten durch die Polizei an ihrer Mandatsausübung gehindert wurden? Wenn ja, wie wird dies begründet? - Ist es richtig, dass auch nicht-vermummte Demonstranten, selbst Kinder und Senioren/Seniorinnen, Ziel des Einsatzes von Pfefferspray wurden? Zu Frage 8: Die eingeschlossenen Demonstrationsteilnehmer wurden sowohl mit Getränken als auch mit mobilen Toiletten versorgt. Diese Angebote wurden jedoch durch weite Teile der Teilnehmer ausgeschlagen. Zudem wurden die "Eigenversorgung" der Demonstrationsteilnehmer und die Versorgung aus dem Schauspielhaus zugelassen, sofern es sich nicht um Glasbehältnisse handelte. Darüber hinaus sind die Vorwürfe Gegenstand der polizeilichen Aufarbeitung. 9.) Zukünftige Demonstrationen in Frankfurt am Main Immer wieder fragen Bürgerinnen und Bürger besorgt, wie die Verantwortlichen der Stadt zum Ablauf der Blockupy-Demonstration stehen. Sie möchten wissen, was Kommunalpolitikerinnen und -politiker tun werden, um sicherzustellen, dass in Zukunft möglichst jeder und jede sein bzw. ihr Demonstrationsrecht in der Mainmetropole ungestört ausüben kann. - Wie beurteilt der Magistrat die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Stellen/Institutionen des Landes Hessen (Innenministerium, Polizei u.a.) in dieser Angelegenheit? - Bei wem/welcher Stelle sieht der Magistrat die primäre Verantwortung für die praktizierte Polizei-Strategie bei der Demonstration? - Wie sieht der Magistrat seinen eigenen Beitrag zu den Vorfällen? - Wie beurteilt der Magistrat die Verhältnismäßigkeit des polizeilichen Vorgehens gegen die Demonstranten? - Welchen Stellenwert misst der Magistrat dem Demonstrationsrecht als Rechtsgut und der tatsächlichen Möglichkeit zum Demonstrieren zu? - Welche politischen Konsequenzen zieht der Magistrat selbst aus dem Geschehenen? Welche Konsequenzen hält er auf anderen Ebenen für erforderlich? - Wie will der Magistrat dazu beitragen, dass zukünftige Demonstrationen in Frankfurt konstruktiv und gewaltfrei verlaufen? - Wie will der Magistrat Bürger und Bürgerinnen in einen solchen konstruktiven Prozess einbinden? Wie kann das im Rahmen der Geschehnisse um Blockupy gestörte Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen wieder hergestellt werden? Zu Frage 9: Die Versammlungsfreiheit, mit dem Recht zur Durchführung einer friedlichen Demonstration, ist ein elementares Grundrecht. Dieses Grundrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und durch Artikel 8 des Grundgesetzes besonders geschützt. Es enthält eine grundsätzliche Pflicht des Staates, die Durchführung von Versammlungen und Aufzügen zu ermöglichen. Diese Aufgabe wird seitens der Versammlungsbehörde sehr ernst genommen und die Durchführung von Versammlungen grundsätzlich ermöglicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2013AA 373Frankfurt steht ein für das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit: Klärung der Vorgänge rund um Blockupy 2013STVV-Anfrage · SPD
- 28. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 3 WochenBB 338Frankfurt steht ein für das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit: Klärung der Vorgänge rund um Blockupy 2013Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Kenntnis) Piraten (= Zurückweisung)