Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Stärkung von Kooperationsmöglichkeiten Frankfurter Schulen mit außerschulischen Mentoring- und Förderprogrammen

Vorlagentyp: B
286 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, eine Erhebung zu nicht-schulischen Angeboten für Eltern und Schüler*innen durchzuführen, um ein zentrales digitales Informationsangebot zu schaffen. Dies wird als sinnvoll erachtet, jedoch wird die Durchführung einer Evaluation aufgrund methodischer und wirtschaftlicher Gründe als nicht realisierbar angesehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Für die Beantwortung der in dem vorliegenden Etatantrag aufgeführten Fragen sind Daten notwendig, die eine Bewertung durch die Schulen als Angebotsträger:innen und Vereine als Anbieter:innen erfordern.

Systematische Informationen hierzu sind weder aus der amtlichen Bildungsstatistik zugänglich noch liegen Ergebnisse aus einer systematischen Evaluation von Angeboten an Frankfurter Schulen vor. Sie müssten daher zunächst noch durch eine Abfrage ermittelt werden.

In den Jahren 2018 und 2019 hat das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) ein Frageprogramm entwickelt und technisch als Online-Befragung im Rahmen der Internetseite www.vielfalt-bewegt-frankfurt.de umgesetzt. Im Rahmen der Corona-Pandemie konnte die Befragung nicht durchgeführt werden, da außerschulische Angebote ebenso wie das schulische Leben und der Unterricht allgemein zeitweise zum Erliegen kamen.

Mittlerweile ist eine Informationsabfrage durch das AmkA technisch nicht mehr möglich. Sie müsste daher per Fremdvergabe erfolgen und erfordert ein Budget, welches in dem Etatantrag nicht vorgesehen ist.

Der Magistrat kommt in Hinblick auf die Nützlichkeit und Durchführbarkeit der Vorhaben zu dem folgenden Ergebnis: Die Durchführung einer Befragung wurde als Ersterhebung für ein dauerhaftes und zentrales digitales Informationsangebot für Eltern zu nicht-schulischen Angeboten und deren Inhalten in vergangenen Berichten zu diesem Etatantrag im Prinzip als sinnvoll bewertet. Ein solches Informationsangebot kann jedoch keine regelmäßige Bewertung der an Schulen durchgeführten Mentoring- und Förderprogramme leisten. Es müsste in der Folge außerdem regelmäßig weiter begleitet, aktualisiert und fortentwickelt werden.

Gegen eine Durchführung im Sinne einer Evaluation sprechen die folgenden methodischen Gründe: Die eigentliche Ansprechebene für die Bewertung der Angebote sind Eltern und Schüler*innen, die unmittelbare Erfahrungen durch eine Teilnahme gemacht haben. Deren Befragung scheitert am Vorhandensein vollständiger Teilnehmendenlisten ebenso wie Adressdaten - insb. von Teilnehmenden, die ein Angebot bereits beendet haben. Hinzu kommt der Aufwand einer Befragung einer repräsentativen Anzahl an Eltern. Des Weiteren ist anzumerken, dass ein Elternbefragungen einer Genehmigungspflicht durch das Kultusministerium nach § 84 HSchG unterliegen. Allgemein praktikabel und ohne Genehmigung zulässig wäre eine Abfrage über die Schulleitungen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch den Schulleitungen eine systematische Bewertung der nicht-schulischen Angebote kaum möglich ist, da ihnen die hierfür notwendigen Informationen fehlen. Zuletzt ist anzumerken, dass auf Grundlage einer Bewertung bestehender Angebote noch keine Aussagen zu Bedarfen getroffen sind.

Eine Selbstevaluation der Anbieter*innen ist am wenigsten zu empfehlen. Ganz allgemein empfiehlt es sich, eine Evaluation an eine neutrale externe Institution zu vergeben. Im Vergleich zur Erstellung einer Informationsseite kommt hier der Aufwand der Erhebung einer viel erheblicheren Anzahl an Fragen sowie der Aufwand der Auswertung hinzu.

Vor diesem Hintergrund sind die für die Durchführung zu veranschlagenden Kosten wie folgt einzuschätzen: Für die Ersterhebung und digitale Einrichtung des Angebots sind Kosten von rund 22.000 € zu veranschlagen. Bei einer Fremdvergabe als Evaluationsstudie ist mit Kosten von bis zu 50.000 € zu rechnen. Hinzu kommen jährliche Kosten für die Aktualisierung der Informationsseite. Die entstehenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem möglichen Informationsnutzen. Dies zumal Eltern sich in vielen Fällen bereits über die Schule bzw. Schul-Homepages und/oder Flyer und Infobroschüren über entsprechende Angebote informieren können und eine wissenschaftliche Evaluation aus oben genannten Gründen zu unbefriedigenden Ergebnissen führen würde.

Ein Informationsangebot für Eltern und Schüler*innen zu nicht-schulischen Angeboten wäre gegenüber einer Angebotsevaluation vorzuziehen. Eine Evaluation sollte sich neben der Bewertung des bestehenden Angebots auch auf die Bedarfe richten. Die für eine methodisch-angemessene Evaluation und/oder ein Informationsangebot zu veranschlagenden Mittel stehen nicht im Verhältnis zu dem erhofften Nutzen. Auch in der Abwägung zwischen Datenvalidität und -nutzbarkeit sind die entstehenden Kosten als nicht gerechtfertigt zu erachten.

Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat entgegen der im B 480/22 geäußerten Ankündigung die gewünschte Datenerhebung und -pflege aus wirtschaftlichen und inhaltlichen Gründen für nicht realisierbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. März 2018EE 4Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Stärkung von Kooperationsmöglichkeiten Frankfurter Schulen mit außerschulischen Mentoring- und FörderprogrammenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 10. August 2018BB 257Stärkung von Kooperationsmöglichkeiten Frankfurter Schulen mit außerschulischen Mentoring- und FörderprogrammenMagistratsbericht
  3. 25. März 2022BB 137Stärkung von Kooperationsmöglichkeiten Frankfurter Schulen mit außerschulischen Mentoring- und FörderprogrammenMagistratsbericht
  4. 8. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 286 Wochen
    BB 337Stärkung von Kooperationsmöglichkeiten Frankfurter Schulen mit außerschulischen Mentoring- und Förderprogrammen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 21 · 16.10.2023
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 337 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeVoltFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
FDP (Kenntnis)AfD (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa
Sitzung 21 · 19.10.2023
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 337 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen