Was kosten uns die Frankfurter Kirchen?
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Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 333
Betreff: Was kosten uns die Frankfurter Kirchen? Vorgang: A 504/19 LINKE.
Zu 1.: Die in den Dotationsurkunden vom 02. Februar 1830 dargestellten Leistungen stellen "Staatsleistungen" im Sinne von Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung dar. Dies ergibt sich daraus, dass die kommunale Verwaltung Träger mittelbarer Staatsgewalt ist und es sich bei den fraglichen Leistungen um vor 1919 entstandene Ansprüche handelt (s. Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Art. 140, Art. 138 WRV Rdnr. 7). Damit können die städtischen Leistungen aus den vorgenannten Dotationsurkunden nur unter den Modalitäten des Art. 138 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung abgelöst werden. Ablösung bedeutet einseitige Aufhebung der Staatsleistungen gegen Entschädigung. Eine vertragliche Änderung bzw. Aufhebung der fraglichen Leistungen zwischen den jeweils betroffenen Kirchen und der Stadt wird nicht durch Art. 138 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung tangiert.
Zu 2.: Die Dotationsleistungen der Stadt Frankfurt am Main gliedern sich in regelmäßig laufende Geldleistungen und in die Baulastenverpflichtungen für die als städtische Kulturdenkmäler anzusehenden Dotationskirchen auf. Die Geldleistungen sind in der Dotationsurkunde vom 02.02.1830 festgesetzt, in der Ergänzungsurkunde vom 13.06.1854 einmalig erhöht und seither nur auf die jeweils geltende Währung umgerechnet worden. Sie werden als Zuschuss an den Evangelischen Regionalverband und den Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden in Frankfurt am Main gewährt und belaufen sich auf insgesamt rund 64,5 T€ jährlich. Für den Bauunterhalt der Dotationskirchen wurden in den vergangenen zwölf Jahren im Schnitt rund 2,11 Mio. € jährlich aufgewandt. Weiter zurückliegende Daten (vor 2007) wurden nicht gesondert statistisch erfasst und können nicht automatisiert abgefragt werden. Im aktuellen Haushalt 2019 sind für die Unterhaltung der Dotationskirchen 2,27 Mio. € veranschlagt. Über die im Rahmen der Dotationsverpflichtungen geleisteten Aufwendungen wird regelmäßig im Bericht zum Jahresabschluss (Produktbereich 98) informiert.
Zu 3.: Ähnlich der Dotationsverpflichtung in Frankfurt am Main bestehen beispielsweise in Hessen Baulastverpflichtungen des Landes für den Limburger Dom sowie für den Dom zu Fulda, ebenso für die Elisabethkirche und die Universitätskirche in Marburg. Auf der Ebene der Hessischen Landesregierung werden die Baulastverpflichtungen für diese vier Kirchen im Hessischen Kultusministerium betreut. Analog zum Amt des Frankfurter Kirchendezernenten nimmt der Hessische Kultusminister die kooperativen Aufgaben wahr, die sich aus der Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Staat bzw. Kommune und den Kirchen ergeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juni 2019AA 504Was kosten uns die Frankfurter Kirchen?STVV-Anfrage · LINKE.
- 16. September 2019Sie sind hierBB 333Was kosten uns die Frankfurter Kirchen?Magistratsbericht
- 7. November 2019AA 578Zahlungen der Stadt an die KirchenSTVV-Anfrage · AfD
- 20. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 537Zahlungen der Stadt an die KirchenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER