Zahlungen der Stadt an die Kirchen
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Anfrage vom 07.11.2019, A 578
Betreff: Zahlungen der Stadt an die Kirchen Mit dem Bericht B 333 vom 16.09.2019 wurde die Anfrage A 504 vom 12.06.2019 beantwortet. Gegenstand der Anfrage waren die Zahlungen der Stadt Frankfurt, die diese für Kirchen leistet. Der Magistrat führt in seinem Bericht aus, dass Zahlungen an die Kirchen in der Dotationsurkunde vom 02.02.1830 festgesetzt wurde. In der Ergänzungsurkunde vom 13.06.1854 wurden diese Zahlungen einmalig erhöht und seither nur auf die jeweils geltende Währung umgerechnet. Diese Zahlungen werden als Zuschuss an den Evangelischen Regionalverband und den Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden in Frankfurt am Main gewährt und belaufen sich auf insgesamt rund € 64.500 pro Jahr. Für den Bauunterhalt der Dotationskirchen wurden in den vergangenen zwölf Jahren im Schnitt rund € 2,11 Mio. pro Jahr aufgewandt. Im aktuellen Haushalt 2019 sind für die Unterhaltung der Dotationskirchen € 2,27 Mio. angesetzt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Was wurde in der Dotationsurkunde von 1830 konkret bezüglich der Zahlungsverpflichtungen der Stadt gegenüber den Kirchen vereinbart?
- Erfolgte in der Vergangenheit - abgesehen von der Währungsumrechnung - eine Anpassung des zu zahlenden Betrages an die jeweilige Inflationsrate?
- Wie teilt sich der Betrag von € 64.500 unter den beiden Kirchen auf?
- Leistet die Stadt über den unter 3. genannten Betrag weitere Zahlungen an die beiden Kirchengemeinden der Stadt?
- Falls 4. zutreffend: in welcher Höhe und auf welcher Grundlage?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2019BB 333Was kosten uns die Frankfurter Kirchen?Magistratsbericht
- 7. November 2019Sie sind hierAA 578Zahlungen der Stadt an die KirchenSTVV-Anfrage · AfD
- 20. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 537Zahlungen der Stadt an die KirchenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate