Zahlungen der Stadt an die Kirchen
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Bericht des Magistrats vom 20.12.2019, B 537
Betreff: Zahlungen der Stadt an die Kirchen Vorgang: A 578/19 AfD Zu 1.: Die Dotationsurkunden sind in der Gesetz- und Statuten-Sammlung der Freien Stadt Frankfurt Band IV S. 193 vom 02. Februar 1830, im Institut für Stadtgeschichte im Karmeliterkloster, auch online, einzusehen.
Zu 2.: Nein.
Zu 3.: Die jährlich zu leistende Dotationsverpflichtung geht zu 31% an die katholische Kirche und zu 69 % an die evangelische Kirche.
Zu 4. und 5.: Darüber hinaus erfolgen über Sicherungs- und Unterhaltungskosten der Gebäude keine Zahlungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2019BB 333Was kosten uns die Frankfurter Kirchen?Magistratsbericht
- 7. November 2019AA 578Zahlungen der Stadt an die KirchenSTVV-Anfrage · AfD
- 20. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 537Zahlungen der Stadt an die KirchenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)