Was kosten uns die Frankfurter Kirchen?
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Anfrage vom 12.06.2019, A 504
Betreff: Was kosten uns die Frankfurter Kirchen? Die Stadt Frankfurt hat mit dem Kirchendezernenten etwas Besonderes in Deutschland. Die kirchlichen Angelegenheiten bilden im Haushalt der Stadt eine eigene Produktgruppe. In dieser Produktgruppe werden unter anderem die Leistungen der Stadt Frankfurt aus den Dotationsurkunden aus dem Jahr 1830 abgebildet. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist der Dotationsvertrag in Frankfurt Bestandteil altrechtlicher Staatsleistungen und fällt somit unter das Ablösungsgebot des Grundgesetzes (aus der Weimarer Verfassung) und der Hessischen Verfassung?
- Welche Zahlungen erfolgten jährlich seit 1949 in Frankfurt aufgrund des Dotationsvertrages bis 2019 und auf welche Leistungen beziehen sie sich?
- Wie wird das Amt eines Kirchendezernenten in Frankfurt begründet und gibt es außer in Frankfurt ein solches Amt in anderen Kommunen und Landesregierungen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juni 2019Sie sind hierAA 504Was kosten uns die Frankfurter Kirchen?STVV-Anfrage · LINKE.
- 16. September 2019Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 333Was kosten uns die Frankfurter Kirchen?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate