Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen
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Bericht des Magistrats vom 02.06.2008, B 326
Betreff:
Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1690
- NR 382 CDU und GRÜNE, B 472/07 -
Beim Jugend- und Sozialamt wird seit Mitte Juli 2007 die Statistik über mietsenkende Maßnahmen geführt. Bis Jahresende 2007 wurden insgesamt 39 Bedarfsgemeinschaften, die im Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII standen, vom Jugend- und Sozialamt aufgefordert, mietsenkende Maßnahmen zu ergreifen.
In keinem Fall lag ein Verdacht auf einen überhöhten Mietpreis vor, der zu einem Einschalten des Amtes für Wohnungswesen Anlass gegeben hätte.
Infolge der Aufforderung sind 11 Bedarfsgemeinschaften aus der bisherigen Wohnung ausgezogen und haben eine preisgünstigere Wohnung bezogen, 2 Bedarfsgemeinschaften haben durch Untervermietung die Mietbelastungen reduzieren können, bei einer Bedarfsgemeinschaft wurde der Bezug der Grundsicherungsleistung beendet. Bei 8 Bedarfsgemeinschaften wurden andere Lösungen zur Minderung der Mietkosten gefunden, in 17 Fällen konnten bis Ende 2007 die Mietkosten noch nicht reduziert werden.
Unter Einbeziehung der Zugänge haben im zweiten Halbjahr 2007 rd. 10.300 Bedarfsgemeinschaften Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII bezogen. Demzufolge haben 0,4% aller in der Grundsicherung stehenden Bedarfsgemeinschaften eine Aufforderung zum Ergreifen mietsenkender Maßnahmen erhalten; 0,1% aller Bedarfsgemeinschaften sind wegen der zu hohen Mietkosten aus der Wohnung ausgezogen und hat eine neue Wohnung bezogen.
Die Rhein – Main Jobcenter GmbH (RMJ) führt eine eigene Statistik über mietsenkende Maßnahmen im Bereich des SGB II. Im Zeitraum von Anfang Januar 2007 bis Mitte Februar 2008 wurden von RMJ insgesamt 277 Bedarfsgemeinschaften zu mietsenkenden Maßnahmen aufgefordert.
Insgesamt 185 Fälle konnten geklärt werden, die verbleibenden 92 Fälle waren bis Mitte Februar 2008 noch nicht abgeschlossen. Von den 185 geklärten Fällen wurde bei 146 Bedarfsgemeinschaften die tatsächliche Miete gegenüber der anerkannten Miete gekürzt, in 14 Fällen hat die Bedarfsgemeinschaft eine neue, preisgünstigere Wohnung bezogen. In 16 Fällen wurde der Leistungsbezug vor Abschluss des Verfahrens beendet. Insgesamt in 9 Fällen wurde das Amt für Wohnungswesen wegen des Verdachts auf Mietpreisüberhöhung eingeschaltet. Allerdings hat sich dieser Verdacht bislang in keinem Fall erhärtet (7 der 9 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen).
Am Jahresende 2006 lag die Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften bei gut 37.000. Im betrachteten Zeitraum von Januar 2007 bis Februar 2008 kamen rd. 17.000 Bedarfsgemeinschaften erstmals oder wieder in den Bezug von Leistungen nach dem SGB II. Inwieweit die gleichen Bedarfsgemeinschaften im betrachteten Zeitraum mehr als einmal zwischen Leistungsbezug und Nicht-Leistungsbezug wechselten, kann aufgrund der vorliegenden Daten nicht gesagt werden. Im betrachteten Zeitraum haben damit maximal 54.000 verschiedene Bedarfsgemeinschaften Leistungen des SGB II bezogen. Legt man diese Zahl zugrunde, dann erging an 0,5 % aller im SGB II- Leistungsbezug stehenden Bedarfsgemeinschaften die Aufforderung, mietsenkende Maßnahmen zu ergreifen; im betrachteten Zeitraum sind 0,03% aller Bedarfsgemeinschaften aufgrund der zu hohen Mietkosten aus der Wohnung ausgezogen und haben eine neue Wohnung bezogen.
Diese Zahlen zeigen, dass die vom Jugend- und Sozialamt festgelegten Mietobergrenzen bei mehr als 99 % aller SGB II- und SGB XII-Fälle so bemessen sind, dass die tatsächliche Miete "anerkannt“ und übernommen wird.
Nur in wenigen Fällen werden Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB XII oder Empfänger von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II aufgefordert, mietsenkende Maßnahmen zu ergreifen. Zu einem Umzug infolge einer solchen Aufforderung kommt es in einer verschwindend geringen Zahl dieser Fällen. Diese Zahlen stehen in deutlichem Gegensatz zu Befürchtungen, infolge des Bezugs von Arbeitslosengeld II die bisherige Wohnung verlassen zu müssen. Diese unter potenziellen wie aktuellen Empfängern von SGB II-Leistungen verbreitete Angst ist zumindest in Frankfurt am Main weitgehend unbegründet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2007BB 92Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und der Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellenMagistratsbericht
- 15. März 2007NRNR 382Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und der Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 29. Juni 2007BB 472Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und der Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellenMagistratsbericht
- 2. Juni 2008Sie sind hierBB 326Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellenMagistratsbericht
- 19. Juni 2009BB 541Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellenMagistratsbericht
- 21. Mai 2010BB 325Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellenMagistratsbericht
- 13. Mai 2011BB 235Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellenMagistratsbericht
- 27. April 2012Antwort des Magistrats · nach 272 WochenBB 190Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)