Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße
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Bebraer Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Schutz des Wohngebiets Fechenheim-Nord gegen Durchgangsverkehr durch das Anbringen geeigneter Schilder21.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sicherheit der Radfahrer in der Wächtersbacher Straße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Erneuern des Fußgänger- und Fahrradweg Vilbeler Landstraße von Fechenheim nach Enkheim26.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Bebraer Straße per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316
Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.06.2017, § 1575 - OA 160/17 OBR 11 - Damit eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten kann, bedarf es entweder einer Tempo 30-Zone mittels Verkehrszeichen (VZ) 274.2-40 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder eine Geschwindigkeitsreduzierung mittels VZ 274-53 (StVO). Bei der Wächtersbacher Straße beziehungsweise Bebraer Straße handelt es sich um Grundnetzstraßen. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten, des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich. Für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h mittels des VZ 274-53 StVO muss eine besondere Notwendigkeit gegeben sein. Merkmale hierfür sind die geschwindigkeitsbedingten Unfallzahlen. Auf der Wächtersbacher Straße gibt es zurzeit keine Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wird. Es gab in den letzten drei Jahren keinen Unfall, der auf zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen ist. Die meisten Unfälle mit Personenschaden ereignen sich beim Einbiegen in oder Verlassen von Grundstückszufahrten zwischen Kraftfahrzzeugen und Radfahrenden. Auch eine gewisse Anzahl an Verkehrsunfällen mit ruhendem Verkehr, sogenannten Parkunfällen, ist zu verzeichnen. Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor. Daher kann auch eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit durch VZ 274-53 StVO grundsätzlich nicht erfolgen. Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht. Daher scheidet die Beschränkung der Geschwindigkeit durch das VZ 274 aus diesen Gründen ebenfalls aus. Von der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 wird daher, aus den oben genannten Gründen, abgesehen.Nebenvorlage: Anregung vom 06.11.2017, OA 198
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2017OFOF 206/11Tempo 30 auf der Wächtersbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Mai 2017OAOA 160Tempo 30 auf der Wächtersbacher StraßeAnregung
- 22. September 2017Sie sind hierBB 316Tempo 30 auf der Wächtersbacher StraßeMagistratsbericht
- 19. Oktober 2017OFOF 249/11Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße (OA 160)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 6. November 2017OAOA 198Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316Anregung
- 4. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 56 WochenBB 163Tempo 30 auf der Wächtersbacher StraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 316 = Zurückweisung, OA 198 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung)