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Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße

Vorlagentyp: B
56 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163

Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2018, § 2402 Ziffer 1. - OA 160/17 OBR 11, OA 198/17 OBR 11, B 316/17 - Den Bericht des Magistrats B 316 vom 22.09.2017 ergänzend, beantwortet der Magistrat die in der OA 198 aufgeworfenen Fragen wie folgt:

Zu 1. und 2: Durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann durchaus eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden. Ein erhöhter Schwerlastverkehr begründet jedoch keine geschwindigkeitsregelnden Maßnahmen, sondern die bereits getroffene Regelung zum Lärm- beziehungsweise Anwohnerschutz. Der Schwerlastverkehr ist, verglichen mit anderen ähnlichen Straßen in Frankfurt am Main, bedingt durch die Gewerbegebiete in Seckbach / Bergen-Enkheim und Fechenheim-Nord, durchaus erhöht, zumindest zwischen 6 und 22 Uhr.

Zu 3. und 5.: Die Vorgaben für die Einrichtung von Tempo 30-Zonen sind inzwischen deutlich verschärft bzw. konkretisiert worden. Die genauen Regelungen sind unter anderem in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und der StVO selbst enthalten. Im Bereich von Tempo 30-Zonen sind demnach die Einrichtung einer Vorfahrtsstraße sowie der Betrieb einer Lichtsignalanlage nicht zulässig.

Zu 4.: Die Regelungen in der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße sind bereits seit längerer Zeit vorhanden und stehen unter Bestandsschutz. Nach heutigen Vorgaben könnte dort eine derartige Regelung nicht mehr getroffen werden. Es handelt sich jeweils jedoch nicht um eine Tempo 30-Zone, sondern um die Reduzierung der Geschwindigkeit durch das Verkehrszeichen (VZ) 274-53 StVO "Zulässige Höchstgeschwindigkeit Tempo 30" als Streckenbegrenzung.

Zu 6. und 7.: Die Wächtersbacher Straße ist weiterhin keine Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wird. Es gab in den letzten drei Jahren keinen Unfall, der auf zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen ist. Es ist richtig, dass im Jahr 2017 drei Unfälle mit schwerverletzten Personen von der Schutzpolizei im Bereich der Wächtersbacher Straße aufgenommen wurden. Hierbei handelte es sich um einen Unfall mit zwei Radfahrenden, einen Unfall verursacht durch Blendung durch das Fernlicht des Gegenverkehrs sowie einen Unfall, bei dem an den vor einer Lichtsignalanlage (LSA) wartenden Fahrzeugen vorbeigefahren und das Rotlicht der LSA missachtet wurde. Keiner dieser Unfälle ist auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Zu 8 und 9.: Bei einem Unfall handelte es sich um ein bewusstes Fehlverhalten des Fahrers, welchem durch straßenverkehrsbehördliche Mittel nicht begegnet werden kann. Auch der Radfahrunfall sowie der Unfall durch Blendung sind geschwindigkeitsunabhängig zu betrachten.

Zu 10: Seit der letzten Novelle der VwV-StVO wurde eine weitere Möglichkeit geschaffen, Tempo 30 einzurichten. So ist es möglich, vor schützenswerten Einrichtungen, unter anderem Schulen und Kindergärten, Tempo 30 einzurichten. Nach erneuter Prüfung der Örtlichkeit, kommt lediglich der Bereich der Wächtersbacher Straße 47 für eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 durch Verkehrszeichen 274-53 StVO in Frage. Auf der Wächtersbacher Straße, zwischen Langenselbolder Straße und Cassellastraße, kann zum Schutz der Freien Christlichen Schule, Tempo 30 durch Verkehrszeichen 274 StVO eingeführt werden. Die übrigen Liegenschaften, insbesondere Supermärkte oder die Klassikstadt, erfüllen nicht die Kriterien einer schützenswerten Einrichtung der VwV-StVO. Darüber hinaus kommen nur Einrichtungen mit einem direkten Zugang zur Straße, hier zur Wächtersbacher Straße, für eine Geschwindigkeitsreduzierung infrage. Einrichtungen, die sich in einer Querstraße der Wächtersbacher Straße befinden, begründen keine Geschwindigkeitsreduzierung in der Wächtersbacher Straße.

Zu 11.: Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für zu Fuß Gehende, wird an der LSA Wächtersbacher Straße / Cassellastraße ein Gelbblinker angebracht. Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann jedoch zum Umsetzungszeitpunkt derzeit keine Aussage getroffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2017OFOF 206/11Tempo 30 auf der Wächtersbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. Mai 2017OAOA 160Tempo 30 auf der Wächtersbacher StraßeAnregung
  3. 22. September 2017BB 316Tempo 30 auf der Wächtersbacher StraßeMagistratsbericht
  4. 19. Oktober 2017OFOF 249/11Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße (OA 160)Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 6. November 2017OAOA 198Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316Anregung
  6. 4. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 56 Wochen
    BB 163Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 11
Sitzung 24 · 13.08.2018
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUBFFFDP
Ablehnung:
LinkeGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen LINKE. und GRÜNE (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 24 · 18.09.2018
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 163 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

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