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Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonhardskirche

Vorlagentyp: B
34 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 30.04.2009, B 306

Betreff:

Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonhardskirche

Vorgang:

A 680 FAG

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit dem Neubauvorhaben des Eigentümers der Liegenschaft Mainkai 43 verfolgt der Magistrat aus städtebaulichen Gründen eine Wiederherstellung der historischen Stadtstruktur in diesem Bereich. Das aus der Nachkriegszeit stammende Gebäude wird der städtebaulich exponierten Situation an der Leonhardskirche und dem historisch bedeutsamen Kirchengebäude nicht gerecht. Die Gebäuderückseite an der Alten Mainzer Gasse und zur Leonhardskirche ist im Erdgeschoss von Garagen (ehemals auch eine Fahrzeugwaschanlage der Degussa) und einem Fahrzeughof geprägt. Stadträumlich weitet der Hof den Straßen- und Platzraum stark auf. Derzeit fehlen klare Raumkanten.

Daher soll das Neubauvorhaben zur Alten Mainzer Gasse und zur Straße Am Leonhardstor – im Gegensatz zum Vorgängerbau – eine klare Raumkante ausbilden. Die Leonhardskirche erhält so wieder ein qualitätvoll gestaltetes Gegenüber auf der Westseite. Die historische Situation mit engen Gassen wird durch die geplante Bebauung aufgenommen und daher der bestehende Straßenraum nach Osten und Norden geringfügig in Anspruch genommen. Hierfür müssen die zwei vorhandenen Straßenbäume gefällt werden.

Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Ja. Die Einziehung erfolgte gemäß § 6 Abs. 1 des Hessischen Straßengesetzes aus Gründen des Allgemeinwohls. Wegen der Einzelheiten wird auf die Amtsblattveröffentlichung vom 23.12.2008 (Amtsblatt Nr. 52, S. 1371) verwiesen.

Zu 3 und 4:

Aufgrund der in der Vorbemerkung dargelegten städtebaulichen Zielsetzung bestand kein Gestaltungsspielraum für Alternativplanungen.

Zu 5:

Eine Festlegung über die Ersatzbepflanzung der beschlossenen Baumfällungen wurde noch nicht getroffen. Die hierfür entstehenden Kosten für die Neupflanzung sind jedoch über die Erstattung der Baumwerte abgedeckt.

Zu 6 und 7:

Es handelt sich um ein redaktionelles Versehen. Die korrekte Bezeichnung lautet "Am Mainkai 43“, was im Rahmen der Einziehung berücksichtigt wurde (siehe Amtsblatt Nr. 52, S. 1371).

Nebenvorlage: Antrag vom 22.06.2009, OF 531/1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 5. September 2008MM 175Neubauvorhaben Büro und Wohnhaus neben der LeonhardskircheMagistratsvortrag
  2. 22. September 2008AA 680Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der LeonhardskircheSTVV-Anfrage · FAG
  3. 30. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 Wochen
    BB 306Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonhardskirche
    Magistratsbericht
  4. 22. Juni 2009OFOF 531/1Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der LeonharskircheOrtsbeiratsantrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 35 · 23.06.2009
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 531/1 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 35 · 07.07.2009
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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