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Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonharskirche

Vorlagentyp: OFLINKE
2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Begründung

Die städtischen Bebauungsbereiche, insbesondere innerstädtische Zentren, sind Zonen geringen Luftaustauschs und unterliegen besonders der bebauungsbedingten Aufheizung. Somit herrscht ein gesundheitlich bedenkliches bis gesundheitsschädliches Stadtklima in diesen Bereichen. Dieser Entwicklung kann nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vor allem mit zusätzlichen städtischen Grünanlagen, Grünflächen und vor allem Baumpflanzungen entgegengewirkt werden. Dies wird mit nahezu jedem innerstädtischen Bebauungsplanentwurf in den Ausführungen zu den kleinklimatischen Folgen mittlerweile auch von der Stadtverwaltung ausdrücklich bestätigt (z.B. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan des Degussa-Geländes). Jede Fällung von Bäumen in diesen Bereichen ist daher hinsichtlich des Erhalts gesunder Lebensbedingungen kontraproduktiv und ist deshalb ablehnen.

Inhalt

Antrag vom 22.06.2009, OF 531/1

Betreff:

Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonharskirche

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

Der Bericht des Magistrats B 306; Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonhardskirche wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird gebeten die Planung dahingehend zu überprüfen und überarbeiten zu lassen, dass eine Fällung der beiden Bäume nicht mehr benötigt wird, um diese beiden wichtigen innenstadtnahen grünen Lungen zu erhalten.

Begründung:

Die städtischen Bebauungsbereiche, insbesondere innerstädtische Zentren, sind Zonen geringen Luftaustauschs und unterliegen besonders der bebauungsbedingten Aufheizung. Somit herrscht ein gesundheitlich bedenkliches bis gesundheitsschädliches Stadtklima in diesen Bereichen. Dieser Entwicklung kann nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vor allem mit zusätzlichen städtischen Grünanlagen, Grünflächen und vor allem Baumpflanzungen entgegengewirkt werden. Dies wird mit nahezu jedem innerstädtischen Bebauungsplanentwurf in den Ausführungen zu den kleinklimatischen Folgen mittlerweile auch von der Stadtverwaltung ausdrücklich bestätigt (z.B. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan des Degussa-Geländes). Jede Fällung von Bäumen in diesen Bereichen ist daher hinsichtlich des Erhalts gesunder Lebensbedingungen kontraproduktiv und ist deshalb ablehnen.

Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.04.2009, B 306 Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. April 2009BB 306Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der LeonhardskircheMagistratsbericht
  2. 22. Juni 2009Sie sind hier
    OFOF 531/1Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonharskirche
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 35 · 23.06.2009
TO I, TOP 21
Zurückgezogen
1. Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 531/1 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

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