Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonharskirche
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die städtischen Bebauungsbereiche, insbesondere innerstädtische Zentren, sind Zonen geringen Luftaustauschs und unterliegen besonders der bebauungsbedingten Aufheizung. Somit herrscht ein gesundheitlich bedenkliches bis gesundheitsschädliches Stadtklima in diesen Bereichen. Dieser Entwicklung kann nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vor allem mit zusätzlichen städtischen Grünanlagen, Grünflächen und vor allem Baumpflanzungen entgegengewirkt werden. Dies wird mit nahezu jedem innerstädtischen Bebauungsplanentwurf in den Ausführungen zu den kleinklimatischen Folgen mittlerweile auch von der Stadtverwaltung ausdrücklich bestätigt (z.B. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan des Degussa-Geländes). Jede Fällung von Bäumen in diesen Bereichen ist daher hinsichtlich des Erhalts gesunder Lebensbedingungen kontraproduktiv und ist deshalb ablehnen.
Inhalt
Antrag vom 22.06.2009, OF 531/1
Betreff:
Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonharskirche
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:
Der Bericht des Magistrats B 306; Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonhardskirche wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird gebeten die Planung dahingehend zu überprüfen und überarbeiten zu lassen, dass eine Fällung der beiden Bäume nicht mehr benötigt wird, um diese beiden wichtigen innenstadtnahen grünen Lungen zu erhalten.
Begründung:
Die städtischen Bebauungsbereiche, insbesondere innerstädtische Zentren, sind Zonen geringen Luftaustauschs und unterliegen besonders der bebauungsbedingten Aufheizung. Somit herrscht ein gesundheitlich bedenkliches bis gesundheitsschädliches Stadtklima in diesen Bereichen. Dieser Entwicklung kann nach wissenschaftlichen Erkenntnissen vor allem mit zusätzlichen städtischen Grünanlagen, Grünflächen und vor allem Baumpflanzungen entgegengewirkt werden. Dies wird mit nahezu jedem innerstädtischen Bebauungsplanentwurf in den Ausführungen zu den kleinklimatischen Folgen mittlerweile auch von der Stadtverwaltung ausdrücklich bestätigt (z.B. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan des Degussa-Geländes). Jede Fällung von Bäumen in diesen Bereichen ist daher hinsichtlich des Erhalts gesunder Lebensbedingungen kontraproduktiv und ist deshalb ablehnen.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.04.2009, B 306 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2009BB 306Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der LeonhardskircheMagistratsbericht
- 22. Juni 2009Sie sind hierOFOF 531/1Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der LeonharskircheOrtsbeiratsantrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)