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Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonhardskirche

Vorlagentyp: AFAG
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Anfrage vom 22.09.2008, A 680

Betreff:

Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonhardskirche

Vorgang:

Zwischenbescheid des Magistrats vom 08.12.2008

Mit der Vorlage M 175 vom 05.09.2008 wird beantragt, für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonhardskirche (Alte Mainzer Gasse 35, Am Mainfeld 43 – Flurstück 22/5) zwei Straßenbäume zu entfernen. In der Begründung wird ausgeführt, dass in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt die Grundstücksgrenzen verändert werden sollen und der Bauherr einen Streifen öffentlicher Fläche ankaufen wird. Aus diesen Gründen sei ein Eingriff in den vorhandenen Baumbestand unvermeidlich. Weiterhin wird ausgeführt, dass "der dem Planungsausschuss am 9. Juni 2008 vorgestellte Vorentwurf des Landschaftsarchitekten für die Umgestaltung des Platzes vor der Leonhardskirche . . das Einbeziehen der beiden zu fällenden Bäume vorsieht“. Zu Erläuterung wird auf zwei der Vorlage beigefügte Pläne verwiesen.

Der Vorlage ist nicht zu entnehmen, aus welchen Gründen für das geplante Vorhaben die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen zwingend geboten ist. Es wird nicht dargelegt, ob die Voraussetzungen nach § 6 des Hessischen Straßengesetzes für die Einziehung von Strassen gegeben sind und ob es Alternativplanungen ohne Inanspruchnahme der öffentlichen Flächen – und damit ohne Beseitigung der Bäume - gibt. Die der Vorlage beigefügten Pläne sind zur Beurteilung ungeeignet. Zum einen fehlt bei Plan 2 eine Legende. Es ist daher nicht erkennbar, ob auf diesem Plan (vorhandene oder zu pflanzende) Bäume eingezeichnet sind. Falls die auf dem Plan eingezeichneten Kreise Bäume bezeichnen sollen, sind sie jedenfalls nicht deckungsgleich mit den auf dem Plan 1 eingezeichneten Bäumen. Der Leser kann somit bestenfalls erahnen, um welche Bäume es sich in der Vorlage konkret handelt.

Weiterhin ist die Ausführung in der Vorlage unverständlich, die darauf hinweist, dass der Vorentwurf "das Einbeziehen der beiden zu fällenden Bäume vorsieht“. Wie ist das zu verstehen? Sollen die beiden Bäume in die Planung einbezogen – d.h. erhalten – werden oder sieht die Planung die Entfernung der Bäume vor?

Weiterhin wird das betroffene Grundstück mit "Alte Mainzer Gasse 35, Am Mainfeld 43“ bezeichnet. Eine Strasse mit der Bezeichnung "Am Mainfeld“ findet sich jedoch weder in dem der Vorlage beigefügten Plan noch im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Hat der Magistrat überprüft, ob die Voraussetzungen gem. § 6 des Hessischen Straßengesetzes für die Einziehung der Straße vorliegend gegeben sind?
  2. Falls 1. zutreffend: mit welchem Ergebnis?
  3. Liegen alternative Planungen für das Vorhaben ohne Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen und damit ohne die Notwendigkeit der Entfernung von Bäumen vor?
  4. Falls 3. zutreffend: aus welchen Gründen wird vom Magistrat die in der Vorlage M 175 genannte Variante bevorzugt?
  5. An welcher Stelle plant der Magistrat die Neuanpflanzung von Bäumen als Ersatz für die zu entfernenden Bäume?
  6. Handelt es sich bei der Grundstücksbezeichnung "Am Mainfeld 43“ um eine amtliche Bezeichnung?
  7. Falls 6. zutreffend: aus welchen Gründen findet sich die Bezeichnung "Am Mainfeld“ weder in den amtlichen Karten noch im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2008MM 175Neubauvorhaben Büro und Wohnhaus neben der LeonhardskircheMagistratsvortrag
  2. 22. September 2008Sie sind hier
    AA 680Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonhardskirche
    STVV-Anfrage · FAG
  3. 30. April 2009Antwort des Magistrats · nach 34 WochenBB 306Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der LeonhardskircheMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 27.01.2009
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 680 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneBFF
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Fristverlängerung um einen Monat)

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