Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main setzt sich aktiv für die Minderung von Fluglärm und Schadstoffen ein, indem er verschiedene Maßnahmen und Kooperationen fördert. Ziel ist es, die Lebensqualität der Bürger:innen zu schützen und den Dialog mit der Bevölkerung zu verbessern, um deren Anliegen effektiv in die Planungen einzubeziehen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBericht
Der Magistrat engagiert sich über Frau Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez, Dezernat X, aktiv in der Fluglärmkommission (FLK) sowie über Frau Stadträtin Ina Hauck im Forum Flughafen und Region (FFR), um die Fluglärmbelastung in Frankfurt und der Region nachhaltig zu reduzieren. Der Leiter der Stabsstelle für Fluglärmschutz, Sebastian Bickel, setzt sich als kommunaler Berater im Expertenpool "Lärm" für die Belange der Menschen in der Region ein. Darüber hinaus ist der Magistrat über die Stabsstelle für Fluglärmschutz Mitglied der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), wodurch die Zusammenarbeit auf überregionale Ebene ausgeweitet wird. So setzt sich der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wirkungsvoll für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm und Schadstoffen aus dem Flugverkehr ein. Darüber hinaus ist der Magistrat über die Stabsstelle für Fluglärmschutz in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rhein-Main (KAGZRM) vertreten. Dadurch werden die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gebündelt und auf regionaler Ebene konsequent vertreten. In diesem Zusammenhang setzt sich der Magistrat für die Umsetzung der im Frankfurter Koalitionsvertrag verankerten Ziele wie der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf andere Verkehrsträger, der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und Schadstoffen sowie der strengeren Einhaltung der bestehenden Nachtflugbeschränkung ein. Des Weiteren unterstützt der Magistrat das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel die multimodale Drehkreuzfunktion zu stärken. Der Magistrat überprüft über die Stabsstelle für Fluglärmschutz die kontinuierliche Umsetzung von bereits existierenden Maßnahmen zum Fluglärmschutz am Frankfurter Flughafen, verfolgt als Kommunikationsplattform das Ziel mit den involvierten Akteuren an Verbesserungen zu arbeiten und steht nicht zuletzt allen Bürger:innen als ständige Ansprechpartnerin zur Verfügung. Durch regelmäßige Berichterstattungen über ihre Arbeit und öffentliche Veranstaltungen in Verbindung mit Fluglärmschutz leistet die Stabsstelle Aufklärungsarbeit und gibt der Bevölkerung der Stadt Frankfurt sowie der Region die Möglichkeit, sich aktiv in die Prozesse und Planungen mit einzubringen. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung legt der Magistrat besonderen Wert darauf, die Bevölkerung in die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm einzubeziehen. Zu diesem Zweck nimmt der Magistrat beispielsweise regelmäßige Besuche der Stabsstelle für Fluglärmschutz in fluglärmbetroffenen Ortsbeiräten zum Anlass, um dort über aktuelle Entwicklungen zu berichten, Sachstände zu erläutern und einen direkten Dialog mit den örtlichen Vertretungen zu ermöglichen. Dies fördert den Austausch und trägt dazu bei, Anliegen und Anregungen aus der Bevölkerung zeitnah aufzunehmen, zu berücksichtigen und in die Gremienarbeit mit aufzunehmen. Darüber hinaus stellt der Magistrat durch die Stabsstelle für Fluglärmschutz über seinen Internetauftritt umfassende und transparente Informationen bereit. Insbesondere werden regelmäßige Fluglärmmessungen stadteigener Schallpegelmesser in Form von Monitorings veröffentlicht, um die Öffentlichkeit kontinuierlich über die Lärmsituation zu informieren. Um zusätzlich neue Zielgruppen zu erreichen und die Kommunikation zu erweitern, ist die Stabsstelle für Fluglärmschutz auf sozialen Medien, insbesondere Instagram (@fluglaermschutzfrankfurtammain), präsent. Ergänzend dazu bietet die Stabsstelle für Fluglärmschutz monatliche Bürger:innensprechstunden an, in denen Bürger:innen ihre Anliegen direkt an die zuständigen Ansprechpartner:innen richten können. Durch diese Maßnahmen gewährleistet der Magistrat einen niederschwelligen Zugang zu Verwaltungsinformationen und fördert eine Beteiligung der Bevölkerung am Prozess der Fluglärmminderung. Eine Erweiterung des Angebots wird angestrebt. Um alle betroffenen Bürger:innen erreichen zu können, baut die Stabsstelle für Fluglärmschutz aktiv (digitale) Barrieren ab und erweitert sukzessive niederschwellige Angebote, beispielsweise in Form von Informations- und Aufklärungsveranstaltungen. Im Verlauf des einjährigen Berichtzeitraums wurden in der Fluglärmkommission folgende Themen behandelt, die für eine Fluglärmminderung in Frankfurt am Main und der Region von besonderer Bedeutung sind: Die Fluglärmkommission hat zur Flughafenentgeltordnung ab 01.01.2027 in einer Stellungnahme vier Kernforderungen formuliert:
- Ablehnung des Interkont-Incentive-Programms
- Stufenweise Stärkung des Anteils lärmbezogener Entgelte am Gesamtentgeltvolumen auf 30%
- Erweiterung der nächtlichen (Verspätungs)Zuschläge
- Einführung eines Flottenpegels und Prüfung einzelereignisbezogener Lärmentgelte
- Förderung der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene Eine konsequentere Ausrichtung der Flughafenentgelte auf Lärm- Gesundheits- und Umweltaspekte trägt zum Schutz der Menschen in Frankfurt am Main und der Region bei. Die Fluglärmkommission stellt in Bezug auf das "erweiterte Betriebskonzept" folgende Forderungen:
- Verbindlichkeit einer Anwendung des lärmärmsten Betriebskonzepts
- Fortsetzung der interinstitutionellen Arbeitsgruppe
- Schutz der Nacht und weiterer sensibler Zeitbereiche
- Baulicher Schallschutz
- Transparenz
- Siedlungsentwicklung
- Prüfung der Datengrundlagen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2026 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1894 zurück — STVV-Antrag von FAG, beschlossen am 14. Juni 2010.