Verkehrsentwicklung Bahnhofsviertel III: Straßenumgestaltungen in der Kaiserstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Kaiserstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auszubauen, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und den Fußgängerverkehr zu fördern. Dies erfordert jedoch bauliche Maßnahmen und eine Reduzierung der Parkplätze, was mit hohen Kosten verbunden ist.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Gallusanlage — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Hundefreilauffläche in der Innenstadt schaffen – mögliche Standorte prüfen15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Nutzung der Kaiserstraße: Gastronomie, Fußverkehr und andere18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Außengastronomie im Bahnhofsviertel erhalten – Gestaltungsregeln für die Kaiserstraße an die besondere Lage anpassen18.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Gallusanlage per E-MailBericht
Die Kaiserstraße ist zwischen Neue Mainzer Straße und Roßmarkt bereits als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo-30-Zonen-Regelung) ausgewiesen. Dies gilt ebenfalls für die Friedensstraße, die am Kaiserplatz in die Kaiserstraße übergeht. Eine bauliche Umgestaltung war mit der Änderung der Beschilderung in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich nicht verbunden. In weiten Teilen dieser beiden genannten Abschnitte wird das Parken monetär bewirtschaftet (Parkscheinparken). An einigen Stellen wurden Ladezonen beschildert. In dem Abschnitt zwischen Gallusanlage und Neue Mainzer Straße gibt es in der Kaiserstraße nahezu keine Geschäfte. Dieser Abschnitt ist daher für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches nicht geeignet. Die Taxiplätze sollten bestehen bleiben. In dem Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Kaisersack und Gallusanlage gibt es Potenzial für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches. Der Magistrat verweist dabei auch auf seinen Bericht vom 7. September 2020 (B 437). Darin heißt es: "Die Voraussetzungen (hohes Fußgängeraufkommen, überwiegende Aufenthaltsfunktion, separate Flächen für Fußgänger- und Radverkehr und Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung) sind in der Kaiserstraße gegeben. In diesem Fall müssten allerdings das vorfahrtsregelnde Schild und die Ampel entfernt werden. Als Vorfahrtsregelung würde dann rechts vor links gelten. Da die Ampel einen Schulweg sichert, müssten entsprechende Maßnahmen getroffen werden, um einen sicheren Schulweg zu garantieren. Sind nach Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Fußgängerüberwege in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen in der Regel entbehrlich, sollten sie in so einem Fall beibehalten werden. Gegebenenfalls wären weitere Maßnahmen nötig." Grundsätzlich wäre es möglich, einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auch baulich umzugestalten. In diesem Zusammenhang könnte und sollte die Anzahl der bewirtschafteten Parkplätze reduziert werden. Parkhäuser in unmittelbarer Nähe gibt es allerdings nicht. Der bauliche und damit auch der finanzielle Aufwand für eine Umgestaltung wäre außerdem sehr hoch. Die Ausschilderung der Kaiserstraße als Anliegerstraße (mittels dem Verkehrszeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und dem Zusatz "Anlieger frei") lehnt der Magistrat mangels Überwachungsmöglichkeiten ab. Die Ausbildung von Sackgassen in beiden Richtungen der Kaiserstraße (mit einem Platz an der Gallusanlage) wäre zwar grundsätzlich möglich, allerdings mit dem Nachteil behaftet, dass am jeweiligen Ende ein Wendehammer eingerichtet werden müsste (wie derzeit am Kaisersack). Die Ausgestaltung und Aufteilung des Straßenraumes der Kaiserstraße hält der Magistrat mit Blick auf die heutige Funktion als Geschäftsstraße für angemessen. Die Seitenräume sind entsprechend großzügig dimensioniert. Eine Umgestaltung in eine "Flaniermeile" in Verbindung mit einer Aufpflasterung der Straße hat derzeit keine Priorität. Der Einmündungsbereich am Kaisersack ist überdies im Zuge der Planung zum Hauptbahnhofs-Vorplatz zu betrachten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2021NRNR 1373Verkehrsentwicklung Bahnhofsviertel III: Straßenumgestaltungen in der KaiserstraßeSTVV-Antrag · FRAKTION
- 9. August 2021Sie sind hierBB 289Verkehrsentwicklung Bahnhofsviertel III: Straßenumgestaltungen in der KaiserstraßeMagistratsbericht
- 23. August 2021OFOF 118/1Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedientOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. September 2021OAOA 65Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289Anregung
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 58 WochenBB 102Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedientMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (B 289 = Kenntnis, OA 65 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung)