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Kranzniederlegung an der Paulskirche

Vorlagentyp: B
32 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.05.2010, B 278

Betreff: Kranzniederlegung an der Paulskirche Vorgang: A 1159 FAG Bundespräsident Roman Herzog hat 1996 den 27. Januar, den Tag der Befreiung von Auschwitz im Jahre 1945, mit Zustimmung aller Parteien des Bundestags zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Seit dem Jahr 2000 erinnert die Stadt Frankfurt am Main mit einer Kranzniederlegung an diesen Gedenktag. Um den Wert zu verdeutlichen, den die Stadt Frankfurt der nachdrücklichen Mahnung an die Gräueltaten des Nationalsozialismus und dem Gedenken an die Opfer dieser Verbrechen bemisst, hält es der Magistrat für angebracht, ergänzend noch auf folgendes hinzuweisen: Für die Stadt Frankfurt am Main ist seit langem der 9. November der offizieller Gedenktag, an dem sich die Stadtgesellschaft auf Einladung der Stadt in der Paulskirche zu Mahnung an den nationalsozialistischen Rassenwahn und zum Gedenken an seine Opfer versammelt. Die Läuteordnung für die Paulskirche enthält durch Magistratsbeschluss zusätzlich zum 10. November, Verbrennung der Synagoge durch die Nationalsozialisten 1938, auch die Jahrestage 8. Mai, Befreiung von der Naziherrschaft 1945, sowie den 20. Juli, Attentat auf Adolf Hitler 1944. Zur Ehrung der Opfer des Nationalsozialismus gehört zudem die Gedenkstelle Neuer Börneplatz mit den Namensblöcken ermordeter Frankfurter Juden. Dies vorausgeschickt beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt: Frage 1: Nach Auskunft der Mitarbeiter der "Dekoration Römer" des Hauptamtes, die den Kranz angebracht haben, haben sich nur ein Berichterstatter und ein Fotograf der BILD als Journalisten identifiziert. Frage 2: Der tägliche Newsletter des Presse- und Informationsamtes informiert regelmäßig über Gedenkaktivitäten zu entsprechenden Anlässen. Auch in diesem Fall wurde eine Meldung veröffentlicht, in der es heißt: "Die Stadt Frankfurt lässt am 27. Januar zwischen 8.30 und 9.00 Uhr am Mahnmal für die Opfer der Gewaltherrschaft an der Paulskirche einen Kranz niederlegen. Darin wird am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert." Bei einer größeren Veranstaltung wäre auf die beteiligten Personen, Abläufe usw. hingewiesen worden. Für alle übrigen Medienvertreter und sonstigen Empfänger des Newsletters war dies offenbar unmissverständlich; auch gab es keinerlei Rückfragen - auch nicht seitens der BILD - die einen Hinweis auf ein mögliches Missverständnis gegeben hätten. Frage 3: Es trifft zu, dass die Stadt Frankfurt am Main - wie in vergleichbaren Fällen - eine Kranzniederlegung vorgenommen hat. Das Büro der Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat werden grundsätzlich über alle Protokolltermine unterrichtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2010AA 1159Kranzniederlegung an der PaulskircheSTVV-Anfrage · FAG
  2. 7. Mai 2010Sie sind hier
    BB 278Kranzniederlegung an der Paulskirche
    Magistratsbericht
  3. 21. Juni 2010AA 1237Kranzniederlegung an der PaulskircheSTVV-Anfrage · FAG
  4. 24. September 2010Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 633Kranzniederlegung an der PaulskircheMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 45 · 15.06.2010
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 31.08.2010
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeFAG
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

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