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Kranzniederlegung an der Paulskirche

Vorlagentyp: B
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 633

Betreff: Kranzniederlegung an der Paulskirche Vorgang: A 1237 FAG Grundsätzlich finden zu ausgewählten Todes- und Gedenktagen im Namen der Stadt Frankfurt am Main Kranzniederlegungen statt. Als Beispiele werden benannt: Kranzniederlegungen zum Gedenken (z.B. 45. Todestag von Prof. Dr. Albert an Ehrenbürger, Oberbürgermeister Schweitzer) etc. besondere Todestage

(z.B. 150. Todestag von Arthur Schopenhauer) besondere Anlässe

(z.B. am 18. März Opfer der Luftangriffe

08. Mai Ende des Zweiten Weltkrieges

24. Juni Beginn der Luftbrücke

18. September Septemberrevolution von 1848

etc.) Diese Gedenken erfolgen in der Regel in Form einer sogenannten "stillen" Kranzniederlegung, d.h. an der Gedenkstätte wird ein Kranz niedergelegt, eine Gedenkfeier findet nicht statt. Persönliche Einladungen erfolgen demzufolge nicht. 1996 hat Herr Bundespräsident Roman Herzog den Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz, den 27. Januar 1945, zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Seit 2000 erinnert die Stadt Frankfurt am Main am 27. Januar mit einer stillen Kranzniederlegung an die Opfer des Nationalsozialismus. Da bei einer stillen Kranzniederlegung keine Gedenkfeier stattfindet, erfolgen keine persönlichen Einladungen und keine Anfrage zur Terminübernahme. Die Magistratsmitglieder und die Fraktionen werden wöchentlich über alle protokollarischen Vorgänge, auch über stille Kranzniederlegungen informiert. In der Einladung zu Magistratssitzungen werden unter Punkt 6 "Protokoll-Orders" Empfänge, Ehrungen, Kranzniederlegungen etc. mitgeteilt. Auf die stille Kranzniederlegung am 27. Januar 2010 wurde mit der Einladung vom 30.12.2009 für die Sitzung am 11.01.2010 unter Punkt 6.14 hingewiesen. Diese Einladungen gehen auch den Fraktionen zu. Darüber hinaus informiert das Presse- und Informationsamt im täglich erscheinenden Newsletter regelmäßig auch über Gedenkfeiern und/oder Kranzniederlegungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2010BB 278Kranzniederlegung an der PaulskircheMagistratsbericht
  2. 21. Juni 2010AA 1237Kranzniederlegung an der PaulskircheSTVV-Anfrage · FAG
  3. 24. September 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    BB 633Kranzniederlegung an der Paulskirche
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 48 · 09.11.2010
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 633 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

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