Binding - Standort für Bier und nicht Glyphosat
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, einen Aufstellungsbeschluss zur Sicherung von Gewerbeflächen und Ausschluss von Rechenzentren zu erlassen, um industrielle Arbeitsplätze langfristig zu garantieren. Ziel ist es, attraktive Standorte für industrielle Nutzungen zu schaffen und die Vorschriften des Masterplans Industrie zu befolgen.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Dem Magistrat sind attraktive industrielle Arbeitsplätze sehr wichtig. Ihr Erhalt genießt eine hohe Priorität. Zur Sicherung von industriellen Arbeitsplätzen ist ein Aufstellungsbeschluss in Vorbereitung, mit dem Inhalt die Gewerbeflächen zu sichern und Rechenzentren auszuschließen. Aufgrund der vorgesehenen Gewerbegebietsfestsetzung sind in diesem Bereich keine Wohnnutzungen zulässig. Der Magistrat macht mit diesen Festsetzungen deutlich, den Standort langfristig für gewerbliche Nutzungen und industrielle Arbeitsplätze zu erhalten und den Leitlinien des Masterplans Industrie sowie dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm zu folgen. Zur Frage der Glyphosatherstellung kann mitgeteilt werden, dass es sich um ein chemisches Produkt handelt und dieses ausschließlich in Industriegebieten produziert werden darf. Zunächst sei der Hinweis gestattet, dass es sich nicht um einen neuen Baulandbeschluss handelt, sondern vielmehr um den Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanänderung. Ohne diesen lässt sich die Nutzungsart für ein Gewerbegebiet, mit Ausschluss von Rechenzentren, nicht sichern. Die einschränkende Festsetzung der Nutzungsart "Standort für Bierherstellung" ist planungsrechtlich nicht zulässig, die Festsetzung Gewerbegebiet beinhaltet jedoch diese Nutzungsart. Die einschränkenden Festsetzungen zu spezifischen Nutzungsarten sind planungsrechtlich nicht zulässig, es können lediglich Gebietsfestsetzungen getroffen werden. Die Art der baulichen Nutzung ist durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt, hiernach können nur flächenhafte Festsetzungen erfolgen. Einzelne Betriebsarten sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung und können somit im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Februar 2023NRNR 593Binding - Standort für Bier und nicht GlyphosatSTVV-Antrag · Gartenpartei
- 17. April 2023AA 214Binding - Standort für Bier und nicht GlyphosatSTVV-Anfrage · Gartenpartei
- 26. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 271Binding - Standort für Bier und nicht GlyphosatMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)