Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am Hang
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 10.07.2015, B 264
Betreff: Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am Hang Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5249 - OA 450/14 OBR 16, B 59/15 - Zwischenbericht: Der Eigenbetrieb 48 und das Stadtschulamt haben zwischenzeitlich eine Entscheidung über die Entwicklung der Schule am Hang dahingehend getroffen, dass im Rahmen einer Gesamtsanierung die Kita 98 und die Schule ausgelagert werden. Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten werden die Hortplätze in eine Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) umgewandelt. Die Kita 98 wird aus diesem Grund nicht auf das Gelände zurückziehen. Von Seiten des Liegenschaftsmanagement des Stadtschulamtes wird das Hochbauamt mit der Prüfung der Machbarkeit der Gesamtsanierung sowie Erstellung einer entsprechenden Kostenberechnung beauftragt. Als Grundlage für die Prüfung wird neben einem entsprechenden Raumprogramm auch die Größenangabe des zur Verfügung stehenden Grundstücks herangezogen. Die Beauftragung erfolgt mittels einer 3er Verfügung über die Dezernate II, III und IV. Diese befindet sich zurzeit im Unterschriftengang. Der Ortsbeirat 16 wird frühzeitig über die weitere Entwicklung der Schule am Hang informiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Januar 2014OAOA 450Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangAnregung
- 14. Januar 2014OFOF 216/16Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, WBE, SPD, FREIE_WÄHLER
- 28. April 2014BB 142Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangMagistratsbericht
- 16. Februar 2015BB 59Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangMagistratsbericht
- 10. Juli 2015Sie sind hierBB 264Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangMagistratsbericht
- 15. Januar 2016BB 14Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangMagistratsbericht
- 9. September 2016Antwort des Magistrats · nach 138 WochenBB 243Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Kenntnis)