Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am Hang
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B 14
Betreff: Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am Hang Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.10.2015, § 6374 - OA 450/14 OBR 16, B 264/15 - Zwischenbericht: Mit Magistratsbeschluss vom 02.10.2015 wurden Planungsmittel i. H. v. 975.000,00 € für die Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am Hang freigeben. Von Seiten des Liegenschaftsmanagement des Stadtschulamtes ist das Hochbauamt mit der Prüfung der Machbarkeit der Gesamtsanierung sowie Erstellung einer entsprechenden Kostenberechnung beauftragt. Hierzu fanden bereits erste Abstimmungsgespräche statt. Das für die Planungen erforderliche Raumprogramm wird derzeit in Zusammenarbeit mit der Schulgemeinde erstellt. Sofern sich wesentliche Abweichungen von dem genehmigten Modellraumprogramm für 4-zügige Grundschulen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 (M 98)) ergeben, wird dies den Gremien zur Genehmigung vorgelegt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Januar 2014OAOA 450Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangAnregung
- 14. Januar 2014OFOF 216/16Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, WBE, SPD, FREIE_WÄHLER
- 28. April 2014BB 142Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangMagistratsbericht
- 16. Februar 2015BB 59Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangMagistratsbericht
- 10. Juli 2015BB 264Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangMagistratsbericht
- 15. Januar 2016Sie sind hierBB 14Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangMagistratsbericht
- 9. September 2016Antwort des Magistrats · nach 138 WochenBB 243Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)