Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am Hang
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 14.01.2014, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 216/16 vom 14.01.2014
Betreff: Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am Hang Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Anbetracht der baldigen Baureife des Neubaugebietes Leuchte mit geplanten 600 Wohneinheiten und der stetigen Verdichtung im vorhandenen Baubestand die ohnehin erforderliche Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am Hang schnellstmöglich durchzuführen. Hierbei muss geprüft werden, ob die vorhandene Kindertagesstätte, wie im Harheimer Modell, in die Nachmittagsbetreuung der Schule integriert werden kann.
Begründung: Die Schule am Hang bedarf dringend einer Sanierung und Erweiterung. Bereits heute leidet diese unter erheblichem Raummangel und entspricht bei Weitem nicht den Anforderungen des Modellraumprogrammes für Grundschulen. Mit der Fertigstellung des Baugebietes Leuchte im Jahr 2015 wird sich dies noch deutlich verstärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Januar 2014Sie sind hierOAOA 450Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangAnregung
- 14. Januar 2014OFOF 216/16Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, WBE, SPD, FREIE_WÄHLER
- 28. April 2014BB 142Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangMagistratsbericht
- 16. Februar 2015BB 59Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangMagistratsbericht
- 10. Juli 2015BB 264Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangMagistratsbericht
- 15. Januar 2016BB 14Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangMagistratsbericht
- 9. September 2016Antwort des Magistrats · nach 138 WochenBB 243Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule am HangMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme)