Starkregenereignisse hier: Überflutungsgebiete
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Zusammenfassung
Der Bericht thematisiert die Gefahren von Starkregenereignissen und Hochwasser in Frankfurt am Main. Es werden Maßnahmen zur Risikovorsorge und zur Minimierung von Überflutungsgefahren vorgestellt. Ziel ist es, die betroffenen Gebiete besser zu schützen und die Verantwortlichkeiten klar zu definieren.
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An der Nidda — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Sitzbänke an der Nidda wieder aufstellen15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mehr Bänke für den Ortsbezirk 831.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.03 Rettungsdienst Nachwuchsförderung DLRG Fankfurt26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu An der Nidda per E-MailBericht
Bei der Ursache von Überflutungen ist grundsätzlich zwischen Hochwasser und Starkregen zu unterscheiden, wobei die Grenzen hier fließend sind. So spricht man von Hochwasser, wenn die Überflutungen einen direkten Bezug zu einem Fließgewässer (Flüsse oder Bäche) haben und der Wasserstand in den Gewässern den normalen Pegel deutlich überschreitet. Ein Hochwasser kann sowohl durch ergiebige langanhaltende Niederschläge, auch in Verbindung mit der Schneeschmelze, entstehen, als auch nach sommerlichen Starkregenereignissen. Da die Starkregenereignisse in der Regel lokal stark begrenzt sind, führen diese meist nur an den kleineren Gewässern zu Hochwasser. Während an kleinen Gewässern aufgrund der schnellen Anlaufzeiten kaum Vorwarnmöglichkeiten bestehen, sieht die Situation an Fließgewässern mit großen Einzugsgebieten deutlich anders aus. Hier ist meistens eine Vorwarnzeit von mehreren Stunden bis Tagen gegeben. Vom Land Hessen werden für eine Vielzahl von Gewässern Überflutungsflächen für ein 100-jährliches Hochwasserereignis (HQ100) ermittelt und rechtskräftig in Überschwemmungsgebietskarten festgesetzt. Aus den Karten lässt sich die Betroffenheit durch potenzielle Überflutungen bei Hochwasser ablesen. An Gewässern mit signifikantem Hochwasserrisiko (sogenannte Risikogewässer) wurden darüber hinaus sogenannte Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten erstellt und veröffentlicht. Aus lokalen, meist zeitlich begrenzten und heftigen Starkniederschlägen können in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse und flächige Überflutungen abseits der Fließgewässer unmittelbar dort, wo der Regen fällt, entstehen. Die Gefahren resultieren hier primär aus Niederschlagswasser, welches auf stark versiegelten Flächen oberflächlich abfließt, oder aus umliegenden meist land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen, die in die Siedlungsbereiche entwässern. In kleinen Einzugsgebieten können Starkregenereignisse aber auch dazu führen, dass die Wasserstände in kleineren Gewässern schnell ansteigen und Überflutungen bei Unterliegern entstehen. Hier ist aufgrund des plötzlichen Auftretens großer Niederschlagsmengen so gut wie keine Vorwarnzeit gegeben. Die im Herbst 2021 im Geoportal veröffentlichten Starkregengefahrenkarten für Frankfurt am Main (https://geoportal.frankfurt.de/starkregen) liefern flächendeckende Informationen zu potenziellen Überflutungsgefahren durch Starkniederschläge und somit die Grundlage, um liegenschaftsbezogene Risikovorsorge zu betreiben. Neben Flächen, die bei Starkregen potenziell durch Überflutungen und Fließgeschwindigkeiten gefährdet sind, liegen im Ortsbezirk 10 für die Gewässer Nidda und Kalbach festgesetzte Überschwemmungsgebiete vor. Die Ermittlung und Festsetzung der Überschwemmungsgebiete erfolgte durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Außerdem ist die Nidda ein sogenanntes Risikogewässer, für welches Risiko- und Gefahrenkarten für drei unterschiedliche Hochwasserszenarien vorliegen: für ein häufiges (statistisch alle 10 Jahre vorkommendes - HQ10), ein mittleres (statistisch alle 100 Jahre vorkommendes - HQ100) sowie ein extremes (1,3-faches HQ100) Hochwasserereignis. In den festgesetzten Überschwemmungsgebieten an der Nidda und am Kalbach gelten die gesetzlichen Schutzvorschriften der §§ 77, 78, 78a-c des Wasserhaushaltsgesetzes. Diese umfassen im Wesentlichen Regelungen zur Ausweisung neuer Baugebiete, zur Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen, zur Errichtung von Heizölverbraucheranlagen sowie weitere Vorschriften zur Sicherung des schadlosen Hochwasserabflusses und zum Schutz vor Hochwassergefahren. Aus den Starkregengefahrenkarten resultieren unmittelbar keine rechtlich bindenden Vorgaben. Die Karten werden bei städtischen Um- und Neuplanungsvorhaben berücksichtigt. Darüber hinaus sollen die Karten vorrangig als Grundlage dafür dienen, dass Eigentümer*innen, Vorhabenträger*innen u. a. Vorsorgemaßnahmen gegen Überflutungsschäden ergreifen. In der Sitzung des Ortsbeirates für den Ortsbezirk 10 am 18.01.2022 hat das Umweltamt auf Einladung die Starkregengefahrenkarten für das Stadtgebiet vorgestellt und ist anschließend mit Vertreter*innen der Stadtentwässerung Frankfurt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung bzw. im Nachgang auf Fragen der Teilnehmenden bezüglich verschiedener Überflutungssituationen im Ortsbezirk bei Starkregen eingegangen. Eine Beschreibung aller Überflutungen in den unterschiedlichen Ortsbezirken ist nicht möglich. Dies würde einen sehr hohen Aufwand bedeuten, ohne dass hierdurch ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn erreicht wird. Die Frankfurter Gewässer werden im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Gewässerschauen begangen. Dabei werden neben dem Zustand der Gewässer und ihrer Ufer auch die Überschwemmungsgebiete in die Betrachtung mit einbezogen. Sofern Verstöße gegen die geltenden Schutzvorschriften festgestellt werden, ergreift die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde im Rahmen der Gewässeraufsicht erforderliche Maßnahmen, um eventuelle Gefahren für das Gewässer oder die Allgemeinheit abzuwehren. Zu den am häufigsten festgestellten Verstößen gehören, neben nicht genehmigter Anlagen am Gewässer oder im Überschwemmungsgebiet, Ablagerungen im Überschwemmungsgebiet, die den Wasserabfluss behindern können oder im Hochwasserfall fortgeschwemmt werden können. Eine generelle Aussage zu rechtlichen Schadensersatzansprüchen bei Überflutungen durch Gewässerhochwasser oder durch oberflächlich wild ablaufendes Wasser gegenüber Dritten ist nicht möglich. Aus Bestandsüberplanungen bzw. Eingriffen in das Überschwemmungsgebiet am Gewässer dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf Ober- oder Unterlieger entstehen. Ähnliches gilt, wenn durch Grundstückseigentümer*innen in den natürlichen Ablauf wild bzw. oberflächlich abfließenden Wassers eingegriffen wird. Dies darf nicht zum Nachteil der benachbarten Grundstückstücke erfolgen. Eventuell auftretende Schadensersatzansprüche sind im Einzelfall zu prüfen und ggf. privatrechtlich zu klären. Grundsätzlich gibt es rechtliche, planerische und technische Möglichkeiten, die Gefährdung durch Hochwasser und Starkregen zu minimieren. Dies erfordert jedoch ein komplexes Zusammenwirken von vielen unterschiedlichen Akteuren. Neben der Ermittlung und Darstellung von Risikogebieten, der Berücksichtigung der Gefahren in der Bauleitplanung und bei Neu- bzw. Umbauten sowie der Planung und Umsetzung von technischen Schutzmaßnahmen durch Behörden und Planer*innen, gehört auch die Eigenvorsorge- und Schadensminimierungspflicht der betroffenen Personen dazu, die im Wasserhaushaltsgesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Die Nidda ist im Bereich des Ortsbezirks 10 im vergangenen Jahrhundert technisch ausgebaut worden und besitzt einen Schutz vor einem mittleren Hochwasserereignis HQ100. Am Kalbach selbst wurden ebenfalls im Jahr 2006 Maßnahmen am Gewässer umgesetzt, so dass ein 50-jährliches Hochwasserereignis schadlos abgeleitet werden kann (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1036). Die Aufgaben zur Prävention der Gefahren, die aus extremen Starkregen resultieren, stellen eine Herausforderung für alle Beteiligten dar. Aktuell befassen sich die verschiedenen städtischen Akteure mit der Auswertung, Priorisierung und der zukünftigen Abarbeitung kritischer Bereiche, die aus den Starkregengefahrenkarten hervorgehen. Beispielhaft für diese Vorgehensweise ist die Zusammenarbeit von Stadtentwässerung und Amt für Straßenbau und Erschließung zur Entwicklung eines Lösungsansatzes zur Entschärfung einer bekannten Überflutungssituation am Frankfurter Berg zu nennen. Mögliche Hindernisse, die im Zusammenhang mit Planung und Umsetzung der Anpassung von Gefahrenbereichen auftreten, sind vor allem kapazitiver und finanzieller Art. Im Sinne der kommunalen Gemeinschaftsaufgabe Überflutungsvorsorge ist aber nicht nur die Stadt in der Pflicht, sondern gleichermaßen Eigentümer*innen von Liegenschaften. An der Nidda gilt das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, welches in der Zuständigkeit der Stadtentwässerung Frankfurt am Main liegt. Dieses Programm enthält gezielte Maßnahmen, welche die vorhandenen strukturellen und qualitativen Defizite am Gewässer beheben und so zur Erreichung des sogenannten "guten Zustands" beitragen sollen. In Bezug auf den Kalbach verweisen wir auf die Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1036.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2022OFOF 232/10Starkregenereignisse hier: ÜberflutungsgebieteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Februar 2022OAOA 148Starkregenereignisse hier: ÜberflutungsgebieteAnregung
- 24. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 261Starkregenereignisse hier: ÜberflutungsgebieteMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme