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Kosten für Flüchtlinge

Vorlagentyp: B
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 30.01.2017, B 25

Betreff: Kosten für Flüchtlinge Vorgang: A 34/16 AfD Asylbewerber werden der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen des Hessischen Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen vom Land Hessen zugewiesen. Es gibt hieraus die Verpflichtung, die Menschen mit Obdach zu versorgen, zu betreuen und ihnen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuzahlen. Dies vorausgesetzt wird wie folgt Stellung genommen:

Zu 1.) Die Stadt Frankfurt am Main hat im Jahr 2015 die Unterkunftskapazitäten an den steigenden Bedarf angepasst. Zum 31.12.2015 standen Unterkunftsplätze für 3.600 Asylbewerber zur Verfügung.

Zu 2.) Die unter 1. aufgeführten Platzkapazitäten für zugewiesene Asylbewerber teilen sich wie folgt auf: - Turnhallen

645 - Wohnheime 900 - Hotels 1575 - Containeranlagen 180 - Wohnungen 300 Zu 3.) Grundsätzlich werden zeitlich befristete Belegungsvereinbarungen getroffen. Da Turnhallen im städtischen Besitz sind, gibt es hierfür keine gesonderten Vereinbarungen.

Zu 4.) Vereinbarungen über den Betrieb von Unterkünften sind mit dem Deutschen Roten Kreuz, dem Diakonischen Werk für Frankfurt, der Johanniter Unfallhilfe, der Arbeiterwohlfahrt, dem Arbeiter Samariter Bund, dem Evangelischer Verein für Wohnraumhilfe und dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten getroffen worden.

Zu 5.) In der Regel werden Belegungsvereinbarungen mit dem Betreiber der Unterkünfte abgeschlossen. Es werden die Anzahl der Plätze, die Aufgaben der Betreuung und Verwaltung abgestimmt sowie der Kostenrahmen / Tagessatz vereinbart. Die Vertragsdauer ist abhängig von der Art der Unterkunft und kann zwischen wenigen Monaten bis zu zehn Jahren betragen.

Zu 6.) In 2015 wurden für Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) rund 29,2 Millionen Euro für Unterbringung, Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit sowie sonstige gesetzliche Leistungen aufgewendet. Dem stehen Erträge von 19,3 Millionen Euro gegenüber. Darin sind die Pauschalen enthalten, die die Stadt pro Asylbewerber und Monat vom Land Hessen erstattet bekommt (in 2015 9,8 Mio. Euro). Außerdem auch zwei einmalige Sondererstattungen des Landes, die in 2015 überwiesen wurden (insgesamt 9,2 Mio. Euro) sowie kleinere Beträge zum Beispiel für die Erstattung von Krankenhilfe, von der Bundesagentur für Arbeit oder Rententrägern, in der Gesamtsumme 0,3 Mio. Euro. Diese Werte wurden entsprechend der Vorgaben des Landes Hessen ermittelt und der HessenAgentur für 2015 gemeldet. Eine der Sondererstattungen erfolgte aufgrund der über Jahre anhaltenden Kritik von Städten und Kreisen, dass die monatlichen Pauschalen des Landes Hessen nicht auskömmlich für die Versorgung der Asylbewerber seien, und erfolgte für die Jahre 2011 bis 2015. Die Stadt Frankfurt erhielt in dem Zuge 6.714.975,85 Euro. Mit der zweiten Sondererstattung gab das Land Hessen Mittel weiter, die der Bund wegen der großen Zahl an neu zu versorgenden Asylbewerbern den Ländern kurzfristig zur Verfügung gestellt hatte. Auf die Stadt Frankfurt entfielen davon 2.477.826,09 Euro.

Zu 7.) Die der Stadt Frankfurt am Main zugewiesenen Asylbewerber erhalten durch das Jugend- und Sozialamt einen Frankfurt-Pass. Damit ist es ihnen möglich - wie allen anderen Frankfurt-Pass-Inhaber/innen auch - städtische Angebote kostenfrei oder zu ermäßigten Preisen in Anspruch zu nehmen.

Zu 8.) Im Jahr 2015 hat die Stadt Frankfurt am Main gemäß einer Auswertung der HessenAgentur pro zugewiesenen und abrechenbaren Asylbewerber und Monat durchschnittlich 1.114 Euro ausgegeben. Die Kosten für die Nutzung des Frankfurt-Passes sind darin nicht enthalten. Da es sich hier um eine freiwillige Leistung handelt und keine Unterscheidung nach abrechnungsrelevanten Personengruppen vorgesehen ist, können die Aufwendungen für Flüchtlinge im Einzelnen nicht dargestellt werden.

Zu 9.) Das Land Hessen erstattete der Stadt Frankfurt am Main in 2015 pro zugewiesenen und abrechenbaren Asylbewerber monatlich einen Betrag in Höhe von 725 Euro. Hinzu kommt anteilig die unter Punkt 6 angeführte Sondererstattungen des Landes Hessen für die Jahre 2011 - 2015 und die Sondererstattung des Bundes für 2015.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 25. Mai 2016AA 34Kosten für FlüchtlingeSTVV-Anfrage · AfD
  2. 30. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 Wochen
    BB 25Kosten für Flüchtlinge
    Magistratsbericht
  3. 8. Februar 2017AA 160Kosten für „Geflüchtete“STVV-Anfrage · AfD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 9 · 16.03.2017
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 25 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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