Kosten für Flüchtlinge
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anfrage vom 25.05.2016, A 34
Betreff: Kosten für Flüchtlinge Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 08.08.2016 Die ZEIT berichtete kürzlich über die Kosten von Flüchtlingen für die Kommunen bzw. die Länder und den Bund (http://www.zeit.de/2016/21/fluechtling-kosten-haushalt-bundeslaender-unterbring ung/komplettansicht). Zwei Autorinnen der Zeitung versuchten die - scheinbar einfache - Frage nach den Kosten für Flüchtlinge zu beantworten. Nach einem halben Jahr Recherche stellten sie fest, dass dies deutlich schwieriger war als ursprünglich angenommen. Mehr als eine Million waren 2015 nach Deutschland gekommen, etwa 800.000 von ihnen sind nach Schätzungen noch in Deutschland, wobei die meisten noch immer in Heimen, in Zelten, Containern oder Flüchtlingswohnungen untergebracht sind. Die Autorinnen bezeichnen ihre Recherche nach den Kosten als "Irrlauf durch die Behörden der Länder und Kommunen, durch das Kleingedruckte streng geheimer Verträge, durch die unübersichtliche Welt der Container-Anbieter und Heimbetreiber". Ergebnis: "Viele Kommunen wissen bis heute nicht, wie viel sie für Flüchtlinge ausgeben. Und dort, wo es Zahlen gibt, wird deutlich, wie groß die Unterschiede zwischen den Städten und Gemeinden sind. Einige haben es geschafft, mit Heimbetreibern, Sicherheitsfirmen und Caterern gute Preise auszuhandeln. Andere haben sich über den Tisch ziehen lassen". Die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen ist Ländersache. Eine Nachfrage bei den Ministerien der Länder ergab, dass jedes Bundesland sein eigenes System besitzt. Einige Länder übertragen die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung an die Landkreise und kreisfreien Städte, andere direkt an die Kommunen. Die meisten Bundesländer zahlen den Kreisen und Städten eine Pauschale für die Versorgung der Flüchtlinge. Diese liegt zwischen 6.800 Euro und 13.000 Euro. Eine zentrale Kostenerfassung gibt es nicht, die Autorinnen mussten daher bei 295 Landkreisen und die 107 kreisfreien Städte. einzeln nachfragen. Hierbei bekamen sie jedoch überwiegend Absagen, d.h. Angaben darüber, was einzelnen Vermietern und Betreibern gezahlt wird, wurde verweigert. Diese Intransparenz führe dazu, dass Heimbetreiber überzogene Forderungen stellen könnten. Als Beispiel wurde einer der größten Anbieter auf dem deutschen Markt - die European Homecare - genannt. Der Umsatz des Unternehmens stieg in den letzten zwei Jahren von 17 auf 100 Millionen Euro. Die durchschnittlichen Tagessätze, die das Unternehmen den Städten in Rechnung stellt, haben sich von 2013 bis 2015 um 50 Prozent erhöht. So zahlt z. B. die Stadt Velbert dem Betreiber European Homecare knapp 300.000 Euro pro Monat, für 200 Plätze, inklusive Vollverpflegung und Bewachung, mithin ca. 1.500 Euro monatlich pro Flüchtling. Ein Vergleich der Städte zeigt, dass die Kosten für die Unterbringung, Bewachung, Betreuung und Verpflegung pro Flüchtling und Monat extreme Unterschiede zeigen. So gibt die Stadt Saarlouis im Schnitt 288 Euro pro Monat und Flüchtling aus, die Stadt Leipzig 388 Euro aus, der Landkreis Lörrach sogar 1.212 Euro. Trotz dieser Intransparenz zeigen nur wenige Politiker Interesse an den jeweils von den Kommunen gezahlten Kosten. Das ist verständlich: jeder, der eine entsprechende Nachfrage stellt, wird von den Regierungskoalitionen als Rassist und Fremdenfeind bezeichnet. Gleichwohl hat sich in Berlin ein Abgeordneter der Piraten (sic !) der Mühe unterzogen, Informationen zu erhalten und Einsicht in die Verträge zu nehmen. Die Verwaltung habe ihm das fast unmöglich gemacht: "Das ganze Verfahren ist intransparent. Es gibt kaum öffentliche Ausschreibungen, oft werden nicht einmal Verträge geschlossen". Es gebe zahllose Einzelvereinbarungen, keine zentrale Kostenerhebung. Teilweise wisse die Verwaltung nicht einmal, wie viele Plätze sie genau eingekauft habe. Viele Kommunen sind jedoch offensichtlich auch nicht in der Lage, die Kosten anzugeben. Auch die Zuschüsse der Länder an die Kommunen werden meist nur aufgrund grober Schätzungen gezahlt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie viele Plätze für Flüchtlinge hat die Stadt Frankfurt im Jahr 2015 vorgehalten?
- Wie verteilen sich diese Plätze auf die einzelnen Einrichtungen (Turnhallen, Heime, Hotels, Container etc.)?
- Auf welcher vertraglichen Basis (Miete, Pacht, Vertragsdauer) wurden die unter 2. bezeichneten Einrichtungen der Stadt Frankfurt zur Verfügung gestellt?
- Mit welchen Betreibern wurden Verträge über die Unterhaltung der Flüchtlingsunterkünfte abgeschlossen?
- Was ist der wesentliche Inhalt der unter 4. bezeichneten Verträge (Leistungen, Vertragsdauer, Kosten etc.)?
- Welche Kosten hat die Stadt Frankfurt im Jahr 2015 für Flüchtlinge übernommen (z.B. Unterbringung, Verpflegung, Taschengeld, Fahrtkosten, ärztliche Versorgung etc.)?
- Welche Leistungen hat die Stadt Frankfurt im Jahr 2015 für Flüchtlinge kostenlos zur Verfügung gestellt (z.B. kostenlose Fahrten, Eintritt in Museen etc.)?
- Welche durchschnittlichen Kosten sind der Stadt Frankfurt im Jahr 2015 pro untergebrachtem Flüchtling entstanden (einschließlich der kostenlos zur Verfügung gestellten Leistungen)?
- Welchen Betrag hat die Stadt Frankfurt durchschnittlich pro Flüchtling im Jahr 2015 von anderen Stellen (z.B. Land Hessen) als Erstattung erhalten?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2016Sie sind hierAA 34Kosten für FlüchtlingeSTVV-Anfrage · AfD
- 30. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 25Kosten für FlüchtlingeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.