Kosten für „Geflüchtete“
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Anfrage vom 08.02.2017, A 160
Betreff: Kosten für "Geflüchtete" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.04.2017 Mit dem Bericht B 25 vom 30.01.2017 beantwortete der Magistrat die Anfrage A 34 vom 25.05.2016. Gegenstand der Anfrage waren die Kosten, die die Stadt Frankfurt für "Geflüchtete" aufwendet. Demnach standen zum Stichtag 31.12.2015 Unterkunftsplätze für 3.600 Asylbewerber zur Verfügung, die sich auf Turnhallen (645 Plätze), Wohnheime (900 Plätze), Hotels (1.575 Plätze), Containeranlagen (180 Plätze) und Wohnungen (300 Plätze) verteilen. Über die Unterhaltung der Flüchtlingsunterkünfte wurden mit verschiedenen Betreibern Verträge abgeschlossen, so mit dem Deutschen Roten Kreuz, dem Diakonischen Werk für Frankfurt, der Johanniter Unfallhilfe, der Arbeiterwohlfahrt, dem Arbeiter Samariter Bund, dem Evangelischer Verein für Wohnraumhilfe und dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten. Dabei wurden in der Regel Belegungsvereinbarungen mit dem jeweiligen Betreiber der Unterkünfte abgeschlossen, wobei die Anzahl der Plätze, die Aufgaben der Betreuung sowie der Kostenrahmen / Tagessatz vereinbart wurde. Die Vertragsdauer liegt zwischen wenigen Monaten bis zu zehn Jahren. Im Jahr 2015 wurden von der Stadt für "Flüchtlinge" rund € 29,2 Mio ausgegeben, erstattet wurden € 19,3 Mio (Pauschalen des Landes Hessen, einmalige Sondererstattungen u. a.). Zusätzlich erhielten die Personen durch das Jugend- und Sozialamt einen Frankfurt-Pass. Als durchschnittliche Kosten pro Person und Monat gab der Magistrat € 1.114 an. Pro zugewiesenem und abrechenbarem Asylbewerber werden monatlich durch das Land Hessen € 725 erstattet - zuzüglich weiterer Sondererstattungen, deren Höhe der Magistrat jedoch nicht angibt. Legt man jedoch die Relation der Gesamtkosten zugrunde, kommt man auf eine Gesamterstattung in Höhe von € 737 pro Person und Monat. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie viele Einzelverträge wurden mit dem vom Magistrat im Bericht B 25 vom 30.01.2017 genannten Betreibern abgeschlossen?
- Welche Vereinbarungen wurden dabei jeweils (d. h. für jeden einzelnen Vertrag) bezüglich der Anzahl der Plätze, der Aufgaben der Betreuung, des Tagessatzes sowie der Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeit mit den Betreibern getroffen ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2017BB 25Kosten für FlüchtlingeMagistratsbericht
- 8. Februar 2017Sie sind hierAA 160Kosten für „Geflüchtete“STVV-Anfrage · AfD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF