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Schnelle Aufzugnachrüstung für eine kinder- und familienfreundliche Stadt, denn Norm EN.115 verbietet Kinderwagen auf Rolltreppen

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren7 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 23.04.2010, B 251

Betreff: Schnelle Aufzugnachrüstung für eine kinder- und familienfreundliche Stadt, denn Norm EN 115 verbietet Kinderwagen auf Rolltreppen Vorgang: A 1148 FAG Vorbemerkung Grundlage für das Inverkehrbringen von Fahrtreppen ist die europäische Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), die von den Mitgliedstaaten ab dem 29. Dezember 2009 anzuwenden ist. Die EU-Richtlinie wurde in Deutschland durch die Maschinenverordnung (9. GPSGV) umgesetzt bzw. als DIN EN 115-1 im März 2009 veröffentlicht. Entgegen weit verbreiteter Ansicht statuiert die DIN EN 115-1 jedoch kein Verbot zur Benutzung von Fahrtreppen mit Kinderwagen. Vielmehr richtet sich die DIN unmittelbar an die Hersteller neuer Fahrtreppenanlagen und verlangt von diesem eine Reaktion auf vorhersehbaren Risiken, wozu auch Rolltreppenunfälle mit Kinderwagen gehören. Dementsprechend sollen nach der DIN EN 115-1 neue Fahrtreppen mit entsprechenden Warnhinweisen versehen werden. Werden diese Hinweise vom Benutzer nicht beachtet, geht das Risiko auf diesen über. Eine Verpflichtung eines Fahrtreppenbetreibers, ältere Anlagen mit entsprechenden Piktogrammen auszustatten, besteht aufgrund der DIN EN 115-1 nicht. Diese Bemerkungen vorangestellt, beantwortet der Magistrat die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Da keine "neuen" Fahrtreppen in Betrieb genommen wurden, auf die die DIN EN 115-1 anzuwenden ist, besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Es wird jedoch geprüft, wie mit dem Verbotszeichen künftig generell umzugehen ist. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen angekündigt hat, gegen die EU-Norm EN 115-1 zu intervenieren, um eine kundenfreundliche Revision der Norm zu erreichen.

Zu 2: Alle Aufzüge der Stadtbahn sind auf die Betriebsleitstelle der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) aufgeschaltet. Tritt eine Störung bei einem Aufzug auf, wird diese angezeigt und die entsprechenden Maßnahmen zur Störungsbeseitigung eingeleitet.

Zu 3: Die S-Bahn-Stationen Ostendstraße und Taunusanlage gehören der Deutschen Bahn AG (DB). Die Einflussmöglichkeiten des Magistrats sind hier beschränkt. Hinsichtlich der S-Bahnstation Ostendstraße hat der Magistrat zuletzt im Bericht B 894/2007 hierzu unter anderem ausgeführt, dass die Gesamtkosten dieses Projektes sich auf mindestens 6,2 Mio Euro belaufen würden und er im Hinblick auf den Stand der Nachrüstung der stadteigenen Stadtbahnstationen mit Aufzügen und die Kosten dieses Projektes davon absieht, das Projekt zunächst planerisch weiter zu verfolgen. Dieser Sachstand ist weiterhin gültig. Des Weiteren plant der Magistrat als Folgemaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 702 A "Bankenviertel - zwischen Taunusanlage und Goethestraße - gemeinsam mit der DB Station und Service AG die Neugestaltung der S-Bahnstation Taunusanlage. Teil der Neugestaltung ist die Errichtung eines Aufzugs zur barrierefreien Erschließung dieser Station.

Zu 4: Der Aufzug an der Station Alte Oper wird Ende des Jahres in Betrieb gehen. Für die Aufzüge an der Station Miquel-/Adickesallee wird der Zuwendungsbescheid des Landes Hessen für das erste Halbjahr 2010 erwartet. Mit dem Vorliegen des Zuwendungsbescheides kann mit dem Bau der Aufzüge begonnen werden. Die weiter aufgeführten Stationen Westend, Schweizer Platz und Eschenheimer Tor befinden sich noch in der Planung bzw. es liegt noch kein Zuwendungsbescheid durch das Land Hessen vor. Es wird angestrebt, im Jahr 2012 alle genannten Stationen mit Aufzügen nachzurüsten.

Zu 5: Das Aufzugsprogramm wurde im Jahr 2004 durch die Stadt Frankfurt am Main aufgelegt. Bisher sind die Stationen Kirchplatz (2009), Grüneburgweg (2009) und Holzhausenstraße (2008) mit Aufzügen nachgerüstet worden. Da die Durchführung der Maßnahmen in einer sehr engen Beziehung zur Förderung der Aufzüge durch das Land Hessen stehen, können Termine für die Fertigstellung der noch nachzurüstenden Aufzüge nicht angegeben werden. Eine Veröffentlichung von Inbetriebnahmeterminen der noch zu bauenden Aufzüge ist daher nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Januar 2010AA 1148Schnelle Aufzugnachrüstung für eine kinder- und familienfreundliche Stadt, denn Norm EN.115 verbietet Kinderwagen auf RolltreppenSTVV-Anfrage · FAG
  2. 23. April 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 251Schnelle Aufzugnachrüstung für eine kinder- und familienfreundliche Stadt, denn Norm EN.115 verbietet Kinderwagen auf Rolltreppen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
KAV
Sitzung 46 · 10.05.2010
TO II, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 3
Sitzung 44 · 20.05.2010
TO II, TOP 51
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 44 · 11.06.2010
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 46 · 14.06.2010
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 43 · 15.06.2010
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Zurückweisung) bei Enthaltung LINKE.

OBR 1
Sitzung 45 · 15.06.2010
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 43 · 24.08.2010
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 251 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

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