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Existenzgründung durch lokale Träger

Vorlagentyp: B
81 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 248

Betreff: Existenzgründung durch lokale Träger Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.09.2015, § 6204 - NR 1143/15 CDU/GRÜNE, l. B 123/16 - Informationen der Agentur für Arbeit Frankfurt am Main - Stand Juli 2016: "Die Agentur für Arbeit Frankfurt deckt bereits seit mehreren Jahren aus Gründen besserer Flexibilität und individuellerer Ausrichtung ihren Bedarf an Maßnahmen zur Vorbereitung und Flankierung von Existenzgründungen abseits zentraler Einkaufsprozesse und Vergabemaßnahmen in Gruppenform. Wir bedienen uns gezielt des gesetzlichen Instrumentes des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS) nach § 45 SGB III, den wir Kunden aushändigen, die zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit Unterstützungsbedarf haben. Inhalte, Dauer der Maßnahme, zeitliche Gültigkeit und regionale Beschränkungen bei der Auswahl der Träger werden auf der Basis eines qualifizierten Beratungsgespräches abgestimmt und auf den notwendigen Unterstützungsbedarf hin ausgerichtet. Auf der Grundlage des ihm ausgehändigten Gutscheins hat der Kunde bei gestärkter Eigenverantwortung dann die Möglichkeit, sich selbst ein für ihn passendes Angebot bzw. einen ihm genehmen Träger auf dem "freien" Markt zu suchen. Die Agentur für Arbeit nimmt dabei aus Gründen eines fairen und freien Wettbewerbes keinen Einfluss darauf, welche Träger und Maßnahmen ausgesucht werden. Einzige Voraussetzung für die Einlösung des Gutscheines ist, dass sowohl der Träger der Maßnahme als auch die Maßnahme selbst von Maßnahmeziel und -inhalt durch eine nach § 177 Sozialgesetzbuch III zugelassene fachkundige Stelle zertifiziert sind. Eine Maßnahme ist u.a. von der fachkundigen Stelle zuzulassen, wenn sie 1. nach Gestaltung der Inhalte, der Methoden und Materialien ihrer Vermittlung sowie der Lehrorganisation eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt und nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist, 2. angemessene Teilnahmebedingungen bietet und die räumliche, personelle und technische Ausstattung die Durchführung der Maßnahme gewährleisten und 3. nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt wird, insbesondere die Kosten und die Dauer angemessen sind. Die Dauer ist angemessen, wenn sie sich auf den Umfang beschränkt, der notwendig ist, um das Maßnahmeziel zu erreichen. Liegen die Voraussetzungen für die Einlösung des Gutscheines vor, übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten der Maßnahme. Da die einzige Grundlage für eine Förderung das Vorliegen der individuellen Fördervoraussetzungen des Kunden sowie die Zertifizierung von Maßnahme und Träger sind, ergeben sich bei diesem Verfahren für die Agentur für Arbeit Frankfurt keine Prüfungen, Feststellungen oder Überlegungen im Sinne der Fragestellungen 1 - 8. Die Qualität der Maßnahmedurchführung und die Nachhaltigkeit der Existenzgründungen (Fragestellung 9) werden zum einen durch das vorgeschaltete Zertifizierungsverfahren sowie das vorgeschriebene Qualitätsmanagement der fachkundigen Stellen und zum anderen durch anlassbezogene Prüfungen der Agentur für Arbeit sichergestellt. Näheres hierzu regelt ein spezielles Konzept der Agentur für Arbeit Frankfurt zur Qualitätssicherung von Arbeitsmarktdienstleistungen. Zusätzliche, informative Mitteilung: im Jahr 2015 wurden 46 und im Jahr 2016 bislang 75 AVGS für Existenzgründungsberatungen oder -coachings ausgegeben. Diese verteilen sich auf 5 Träger aus dem Stadtgebiet Frankfurt." Im Einzelnen beantwortet das Jobcenter Frankfurt die Fragen wie folgt:

  1. Welche Kriterien werden von Jobcenter und Agentur für Arbeit bei der Vergabe von Maßnahmen zugrunde gelegt? Gesetzliche Grundlage für die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen (Maßnahmen) ist die VOL/A. Hier sind die Regelungen für eine öffentliche Ausschreibung festgelegt. Mit wenigen Ausnahmen, z. B. im Falle einer Kofinanzierung durch Dritte, müssen alle Maßnahmen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Kriterien bzw. Anforderungen einer Maßnahme richten sich nach Inhalt, Zielsetzung und Zielgruppe. Jährlich findet unter Beteiligung aller Teams M&I eine Maßnahmeplanung statt, die die inhaltlichen Schwerpunkte orientiert an den Bedarfen der Kunden festlegt. Die formale Durchführung der Ausschreibungen ist an das Regionale Einkaufszentrum der BA delegiert.
  2. Wie werden diese Kriterien gewichtet? Die Kriterien bzw. Anforderungen an eine Maßnahme werden in einer Leistungsbeschreibung niedergelegt, die wichtigster Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Im Rahmen einer Wertungsmatrix werden die unterschiedlichen Kriterien gewichtet, wie z. B. "Auftragsbezogene Zusammenarbeit", "Teilnehmerorientierte Maßnahmedurchführung", "Aktivierungs- und Eingliederungsstrategie" und "Personaleinsatz und qualitative Umsetzung". Maßgeblich für den Erfolg eines Angebotes ist das Konzept, entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Bei gleichwertigen Konzepten entscheidet der Preis über den Zuschlag.
  3. Welche Rolle spielen dabei die lokale Verortung und die Kenntnisse des lokalen und regionalen Arbeitsmarktes? An einer Ausschreibung können sich alle Träger aus dem Bundesgebiet bewerben, sofern sie die formalen Voraussetzungen, wie z. B. Zertifizierung, erfüllen. Laut Vergabeunterlagen müssen die Bieter stets die auftragsbezogene Zusammenarbeit bezogen auf dem regionalen Arbeitsmarkt darlegen. Der Maßnahmedurchführungsort ist zwingend das Frankfurter Stadtgebiet. Eine lokale Verortung im Sinne eines Trägersitzes in Frankfurt ist nicht gefordert und vom Vergaberecht her auch nicht zulässig.
  4. Welche Rolle spielt der Zugang der Träger zu potentiellen Exgründerinnen/ Exgründern mit Migrationshintergrund? Menschen mit Migrationshintergrund sind ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft und bilden einen Großteil der Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Träger auch mit dieser Zielgruppe routiniert und professionell arbeiten.
  5. Wie werden die Kriterien "tarifliche Bezahlung" und "Berufserfahrung" gewichtet? Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen und dem Mindestlohn für den Bereich Weiterbildung. Die Forderung nach einer Tarifbindung ist durch das EU-Recht untersagt.
  6. Wie ist die regionale Verteilung der Träger, die Zuschläge bekommen? Hinsichtlich der Angebote zur Existenzgründung erhielten seit 2011 zwei Träger aus dem Rhein-Main Gebiet den Zuschlag.
  7. Wie war die Entwicklung in den letzten Jahren? Die Bieter kamen gleichbleibend aus ganz Deutschland. Die Zuschläge erhielten zumeist die spezialisierten Träger aus der Umgebung.
  8. Gibt es Wettbewerbsnachteile wie höhere Mieten für lokale Träger? Als Maßnahmedurchführungsort ist in den Vergabeunterlagen das Frankfurter Stadtgebiet zwingend vorgeschrieben. Es sind ggf. Räumlichkeiten in Frankfurt anzumieten. Von daher bestehen für alle Träger gleiche Zugangsvoraussetzungen.
  9. Wie werden Qualität und Nachhaltigkeit der unterstützten Existenzgründungen geprüft und wie werden diese bei Folgeprojekten bewertet? Jährlich werden die Maßnahmen auf die Qualität der Durchführung geprüft und der Verbleib der Teilnehmer auf Basis der internen Fachanwendungen analysiert. Die Ergebnisse fließen in die Maßnahmeplanung für das Folgejahr ein. Die Erfahrungswerte aus Vorjahren bezogen auf einzelne Träger dürfen nach Vergaberecht nicht in das Vergabeverfahren einfließen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Februar 2015NRNR 1143Existenzgründung durch lokale TrägerSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 19. Juni 2015BB 243Existenzgründung durch lokale TrägerMagistratsbericht
  3. 11. Dezember 2015BB 441Existenzgründung durch lokale TrägerMagistratsbericht
  4. 29. April 2016BB 123Existenzgründung durch lokale TrägerMagistratsbericht
  5. 9. September 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 81 Wochen
    BB 248Existenzgründung durch lokale Träger
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 5 · 08.11.2016
TO I, TOP 14
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 5 · 10.11.2016
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 6 · 06.12.2016
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFrankfurter
Sonstige:
BFF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 6 · 08.12.2016
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 248 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

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