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Existenzgründung durch lokale Träger

Vorlagentyp: B
81 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.06.2015, B 243

Betreff: Existenzgründung durch lokale Träger Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2015, § 5775 - NR 1143/15 CDU/GRÜNE -

  1. Welche Kriterien werden von Jobcenter und Agentur für Arbeit bei der Vergabe von Maßnahmen zugrunde gelegt? Gesetzliche Grundlage für die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen (Maßnahmen) ist die Verdingungsordnung für Leistungen/Allgemeiner Teil. Hier sind die Regelungen für eine öffentliche Ausschreibung festgelegt. Mit wenigen Ausnahmen, z. B. im Falle einer Kofinanzierung durch Dritte, müssen alle Maßnahmen öffentlich ausgeschrieben werden. Die Kriterien bzw. Anforderungen einer Maßnahme richten sich nach Inhalt, Zielsetzung und Zielgruppe. Jährlich findet unter Beteiligung aller Fachleute eine Maßnahmeplanung statt, die die inhaltlichen Schwerpunkte orientiert an den Bedarfen der Kunden festlegt. Die Maßnahmeplanung wird durch die Trägerversammlung des Jobcenters genehmigt. Die formale Durchführung der Ausschreibungen ist an das Regionale Einkaufszentrum der Bundesagentur für Arbeit delegiert.
  2. Wie werden diese Kriterien gewichtet? Die Kriterien bzw. Anforderungen an eine Maßnahme werden in einer Leistungsbeschreibung niedergelegt, die wichtigster Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Im Rahmen einer Wertungsmatrix werden die unterschiedlichen Kriterien gewichtet, wie z. B. "Auftragsbezogene Zusammenarbeit", "Teilnehmerorientierte Maßnahmedurchführung", "Aktivierungs- und Eingliederungsstrategie" und "Personaleinsatz und qualitative Umsetzung". Maßgeblich für den Erfolg eines Angebotes ist das Konzept, entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Bei gleichwertigen Konzepten entscheidet der Preis über den Zuschlag.
  3. Welche Rolle spielen dabei die lokale Verortung und die Kenntnisse des lokalen und regionalen Arbeitsmarktes? An einer Ausschreibung können sich alle Träger aus dem Bundesgebiet bewerben, sofern sie die formalen Voraussetzungen, wie z. B. Zertifizierung, erfüllen. Laut Vergabeunterlagen müssen die Bieter stets die auftragsbezogene Zusammenarbeit bezogen auf dem regionalen Arbeitsmarkt darlegen. Der Maßnahmedurchführungsort ist zwingend das Frankfurter Stadtgebiet. Eine lokale Verortung im Sinne eines Trägersitzes in Frankfurt am Main ist nicht gefordert und vom Vergaberecht her auch nicht zulässig.
  4. Welche Rolle spielt der Zugang der Träger zu potentiellen Existenzgründerinnen/Existenzgründern mit Migrationshintergrund? Menschen mit Migrationshintergrund sind ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft und bilden einen Großteil der Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Träger der Maßnahme arbeiten mit dieser Zielgruppe routiniert und professionell.
  5. Wie werden die Kriterien "tarifliche Bezahlung" und "Berufserfahrung" gewichtet? Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen und dem Mindestlohn für den Bereich Weiterbildung. Die Forderung nach einer Tarifbindung ist durch das EU-Vergaberecht untersagt.
  6. Wie ist die regionale Verteilung der Träger, die Zuschläge bekommen? Hinsichtlich der Angebote zur Existenzgründung erhielten seit 2011 zwei Träger aus dem Rhein-Main Gebiet den Zuschlag.
  7. Wie war die Entwicklung in den letzten Jahren? Die Bieter kamen gleichbleibend aus ganz Deutschland. Die Zuschläge erhielten zumeist die spezialisierten Träger aus der Umgebung.
  8. Gibt es Wettbewerbsnachteile wie höhere Mieten für lokale Träger? Als Maßnahmedurchführungsort ist in den Vergabeunterlagen das Frankfurter Stadtgebiet zwingend vorgeschrieben. Es sind ggf. Räumlichkeiten in Frankfurt am Main anzumieten. Von daher bestehen für alle Träger gleiche Zugangsvoraussetzungen.
  9. Wie werden Qualität und Nachhaltigkeit der unterstützten Existenzgründungen geprüft und wie werden diese bei Folgeprojekten bewertet? Jährlich werden die Maßnahmen auf die Qualität der Durchführung geprüft und der weitere Verbleib der Teilnehmer auf Basis der internen Daten analysiert. Die Ergebnisse fließen in die Maßnahmeplanung für das Folgejahr ein. Die Erfahrungswerte aus Vorjahren bezogen auf einzelne Träger dürfen nach Vergaberecht (mit wenigen Ausnahmen) nicht in weitere Vergabeverfahren einfließen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Februar 2015NRNR 1143Existenzgründung durch lokale TrägerSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 19. Juni 2015Sie sind hier
    BB 243Existenzgründung durch lokale Träger
    Magistratsbericht
  3. 11. Dezember 2015BB 441Existenzgründung durch lokale TrägerMagistratsbericht
  4. 29. April 2016BB 123Existenzgründung durch lokale TrägerMagistratsbericht
  5. 9. September 2016Antwort des Magistrats · nach 81 WochenBB 248Existenzgründung durch lokale TrägerMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 31 · 07.09.2015
TO II, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 243 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 42 · 15.09.2015
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 243 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, damit die Kriterien genannt werden, die von Jobcenter und Agentur für Arbeit bei der Vergabe von Maßnahmen zugrunde gelegt werden. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)BFF (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 17.09.2015
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 243 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPRömer
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

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