Brachliegende Flächen auf Frankfurter Friedhöfen
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Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Nutzung brachliegender Flächen auf Frankfurter Friedhöfen, die aufgrund des zurückgehenden Flächenbedarfs für Bestattungen ökologischen Zwecken dienen sollen. Es wird vorgeschlagen, diese Flächen als Wiesenflächen anzulegen und teilweise für Bienenvölker zu nutzen, um die Erholung der Friedhofsbesucher:innen zu fördern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBericht
Im Hinblick auf den zurückgehenden Flächenbedarf für Bestattungen wurde bereits im Rahmen des Projektes Friedhof 2020 vor mehreren Jahren begonnen, Bestattungen in Kernbereichen der Friedhöfe zu konzentrieren und dadurch langfristig zusammenhängende Bereiche - vorzugsweise in Randgebieten der Friedhöfe - zu entwickeln, die ggf. für neue Bestattungsarten bzw. eine ökologische Nutzung zur Verfügung stehen. Bis auf Weiteres werden diese Flächen als Wiesenflächen angelegt und zum Teil als Standorte für Bienenvölker genutzt. Rückentwickelte Friedhofsflächen sollen in erster Linie ökologischen Zwecken dienen (Entwicklungsräume für Flora und Fauna). Sie werden von den Friedhofsbesucher:innen als weitgehend naturbelassene Grünflächen geschätzt und akzeptiert. Eine weitere Umgestaltung dieser Areale ist derzeit nicht geplant. In Einzelfällen befinden sich dort noch Wahlgrabstätten, deren Nutzungsrechte immer wieder verlängert werden können. Es wird derzeit kein Bedarf gesehen, diese Bereiche für alternative Bestattungsformen zu nutzen. Denn auf den weiterhin genutzten Bestattungsflächen stehen verschiedene Angebote zur Verfügung, die beispielsweise auf Wunsch speziellen Religions- oder Kulturkreisen vorbehalten werden. Sofern Träger z. B. Kirchengemeinden oder die Genossenschaft der Friedhofsgärtner an die Abteilung für Friedhofsangelegenheiten herantreten, um dort Gemeinschaftsgrabstätten zu errichten, werden die Flächen entsprechend vergeben. Zuletzt wurde auf dem Hauptfriedhof im Gewann N in einem ursprünglich brachliegenden Bereich ein muslimisches Grabfeld angelegt. Mit der Fläche Ecke Gießener Straße/Marbachweg, Flurstücke 16 bis 20 sind vermutlich die Gewanne XVI bis XX gemeint. In diesem Bereich wurde der Wildbienengarten angelegt. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass in diesem Teil des Friedhofs keine neuen Wahlgräber mehr vergeben werden. An bereits bestehenden Wahlgrabstätten dürfen aber die Nutzungsrechte noch verlängert werden. Darüber hinaus werden Reihengrabstätten angelegt. Da diese nach 20 Jahren abgeräumt werden, bietet sich absehbar die Möglichkeit, den ganzen oberen Friedhofsteil langfristig zurück zu entwickeln. Mit der Fläche Rat-Beil-Straße/Friedberger Landstraße ist vermutlich das Gewann N gemeint. Dieser Bereich steht seit Oktober 2023 für muslimische Bestattungen zur Verfügung. Es handelt sich also nicht mehr um eine ungenutzte Fläche. Wie oben erwähnt, dienen die Flächen, die nicht für Bestattungen reserviert sind, mit ihrer ökologischen Funktion jetzt schon der Erholung der Friedhofsbesucher:innen. Eine darüberhinausgehende Nutzung als Freizeitanlagen o. ä. ist momentan nicht geplant. Viele Bürger:innen nehmen den Friedhof immer noch in erster Linie als Bestattungsort wahr. Auch wenn sich die Einstellung der Menschen zum Friedhof allmählich ändert, wird derzeit keine breite Unterstützung für eine intensivere Nutzung als Naherholungsfläche gesehen. Sollten Friedhofsflächen zu anderen als Bestattungszwecken genutzt werden, müssten zunächst im Vorfeld baurechtliche und finanzielle Fragen, insbesondere in Hinblick auf die Unterhaltung, geklärt werden. Bei Entscheidungen über alternative Nutzungen ist zudem zu bedenken, dass die weitere dynamische Entwicklung Frankfurts dazu führen könnte, dass für eine stetig zunehmende Einwohnerzahl langfristig wieder mehr Bestattungsfläche auf den Friedhöfen, insbesondere dem Hauptfriedhof, benötigt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2023BB 129Stabilisierung der FriedhofsgebührenMagistratsbericht
- 9. Februar 2024NRNR 877Brachliegende Flächen auf Frankfurter FriedhöfenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 21. Juni 2024Sie sind hierBB 241Brachliegende Flächen auf Frankfurter FriedhöfenMagistratsbericht
- 7. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 100 WochenBB 51Brachliegende Flächen auf Frankfurter FriedhöfenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf17 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, Linke und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis)