Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Alte Menschen sind kein D-Zug - Grünphasen der Fußgängerampeln überprüfen

Vorlagentyp: B
21 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren17 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Fußverkehr verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 23.04.2010, B 235

Betreff: Alte Menschen sind kein D-Zug - Grünphasen der Fußgängerampeln überprüfen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2010, § 7358 - NR 1663 LINKE. - Die Verkehrsabwicklung im gesamten Straßennetz einer Stadt, bzw. einem Bereich wird maßgeblich durch die Lichtsignalsteuerung bestimmt. Lichtsignalanlagen werden in der Regel in Bereichen aufgestellt, in denen die Verkehrssicherheit erhöht und / oder die Qualität des Verkehrsablaufs verbessert werden sollen. Hierbei ist ein ausgewogener Kompromiss der einzelnen Verkehrsteilnehmer anzustreben, bei dem Maßnahmen zur Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs, die sichere Führung des Fußgänger- und Radverkehrs und die Bündelung der Kraftfahrzeugströme gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Insbesondere befindet sich unter den Fußgängern ein großer Anteil von Personen (Kinder, Senioren und Behinderte), die im Straßenverkehr erheblich gefährdet sind. Hier ist der Schutz durch Lichtsignalanlagen besonders wichtig. Die Signalsteuerung für Fußgänger ist vorrangig unter Gesichtspunkten des Sicherheitsbedürfnisses dieser Verkehrsteilnehmer zu sehen. Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 25 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist "die Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn eine der vornehmsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei". Des Weiteren werden die Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Frankfurt am Main ausnahmslos nach den vom Bundesminister für Verkehr empfohlenen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) erstellt. Diese beinhalten die notwendigen Sicherheitsanforderungen für den praxisgerechten Einsatz der Lichtsignalanlagen und werden auch bei Gericht zugrunde gelegt. In der Regel wird bei der Planung von Lichtsignalanlagen im Frankfurter Stadtgebiet ein ausgewogener Mittelweg zwischen Sicherheits- und Komfortbedürfnissen der Fußgänger und den Ansprüchen des Kraftfahrzeugverkehrs nach der RiLSA angestrebt. Unabhängig von den örtlichen Faktoren, die die Ausstattung und den Betrieb einer Lichtsignalanlage beeinflussen, muss die individuelle Fußgängerquerungszeit generell gleich bestimmt werden. Der Fußgängerverkehr wird an signalisierten Übergängen mit einer Signalbildregelung Rot-Grün geregelt. Die Grünzeiten für Fußgänger werden so bemessen, dass Fußgänger, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. In der Regel erhält der Fußgänger jedoch eine längere Grünzeit. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Fußgänger, die sich beim Farbwechsel bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Nach Ende der Freigabezeit wird dementsprechend die so genannte Fußgängerschutzzeit gestartet. Fahrzeuge, die aus feindlichen Richtungen die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten auch in diesem Zeitraum keine Freigabe. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt, wobei im Normalfall nach der RiLSA 1,2 m/s Räumgeschwindigkeit angesetzt wird. In Bereichen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main, in denen Signalanlagen überwiegend zum Schutz für Behinderte, ältere Menschen oder Schulkinder eingerichtet werden, wird insbesondere die anschließende Schutzzeit für die Fußgänger entsprechend der RiLSA um 20 % erhöht. Hier wird die Räumzeit bzw. die Laufgeschwindigkeit mit 1 m/s angesetzt. Das Fußgängergrün hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf. Abbiegende Fahrzeuge, die gewöhnlich gleichzeitig mit dem Fußgängerverkehr eine Freigabe erhalten, haben während der gesamten Zeit (Fußgängergrünzeit und Fußgängerschutzzeit) dem Fußgänger beim Abbiegen Vorrang zu gewähren und nötigenfalls anzuhalten (§ 9, Abs. 3 StVO). Diese Vorschrift gilt allgemein und unabhängig von der Stellung der Fußgängersignale, da sich Passanten trotz rotem Signal aus den oben geschilderten Gründen berechtigt auf dem Überweg befinden können. Während eines Ampelumlaufs erhalten in der Regel alle Verkehrsteilnehmer einmal Grünlicht. Die Länge der Grünzeiten und der Wartezeiten sind auch von der Umlaufzeit abhängig. Lange Grünzeiten verursachen auch lange Umlaufzeiten und dadurch lange Wartezeiten / Rotlichtzeiten. Da durch lange Wartezeiten das Überqueren bei Rotlicht insbesondere bei Fußgängern gefördert wird, sollten die Fußgängerwartezeiten in der Regel nicht länger als 60 Sekunden betragen. Die angestrebten kurzen Wartezeiten für Fußgänger lassen sich jedoch aufgrund der oft bestehenden Interessenskonflikte der einzelnen Verkehrsteilnehmergruppen nicht immer zu 100 Prozent realisieren. Durch vermehrten Einsatz verkehrsabhängiger Signalprogramme wird den Fußgängern dennoch häufigeres und längeres Grünlicht geboten. An der beispielhaft aufgeführten Anlage an der Berliner Straße / Höhe Neue Kräme erhält der Fußgänger tagsüber in einem 90 Sekunden Umlauf sogar zweimal eine Grünzeit. Hierdurch verringert sich die Wartezeit der Fußgänger, um Rotlichtverstöße möglichst gering zu halten. Die Grünzeit beträgt durch die doppelte Grünphase 9 Sekunden, die anschließende Schutzzeit jedoch immer 14 Sekunden. Jeder Fußgänger kann innerhalb dieser Gesamtzeit die Fahrbahn queren, bevor der Kraftfahrzeugverkehr wieder eine Freigabe erhält. Fußgängerquerungsstellen mit Fahrbahnteiler bzw. Mittelinseln werden im Allgemeinen je Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugverkehrs einzeln signalisiert. Hierbei wird im Stadtgebiet von Frankfurt am Main weitestgehend versucht, dem Fußgänger bei Grünbeginn die Querung der gesamten Fahrbahn (beide Fahrspuren plus Mittelinsel) zu ermöglichen. Ansonsten könnten Fußgänger geneigt sein, das Rotlicht bei zu langer Wartezeit zu missachten. Die angestrebte Koordinierung der Grünzeiten für die Fußgänger ist jedoch auch hier aufgrund der oft bestehenden Interessenkonflikte der einzelen Verkehrsteilnehmergruppen immer von der individuellen Gesamtverkehrssitation an dem jeweiligen Kreuzungsbereich abhängig. Da schon in der Vergangenheit in Frankfurt am Main die Grünzeiten mit den dazugehörigen Schutzzeiten für Fußgänger nach den heute gültigen Vorschriften und Richtlinien erstellt worden sind, ist eine generelle Überprüfung aller Grünphasen der Fußgänger im gesamten Stadtgebiet nicht erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. November 2009NRNR 1663Wege zur senioren- und behindertengerechten Stadt I Alte Menschen sind kein D-Zug - Grünphasen der Fußgängerampeln überprüfenSTVV-Antrag · LINKE.
  2. 23. April 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    BB 235Alte Menschen sind kein D-Zug - Grünphasen der Fußgängerampeln überprüfen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 7
Sitzung 43 · 11.05.2010
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 42 · 11.05.2010
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 42 · 11.05.2010
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 43 · 11.05.2010
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 41 · 17.05.2010
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 43 · 18.05.2010
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 44 · 20.05.2010
TO II, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 42 · 20.05.2010
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 42 · 20.05.2010
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 44 · 11.06.2010
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 43 · 14.06.2010
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 46 · 14.06.2010
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 43 · 15.06.2010
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 1
Sitzung 45 · 15.06.2010
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 42 · 18.06.2010
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 43 · 18.06.2010
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
1 Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FREIE WÄHLER

Verkehrsausschusses
Sitzung 43 · 24.08.2010
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen